Drucksache 18 / 13 137 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hildegard Bentele (CDU) und des Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) vom 12. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2018) zum Thema: Künftiger Betrieb des Erinnerungsortes im ehemaligen Polizeigefängnis Keibelstraße und Antwort vom 29. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Hildegard Bentele (CDU) und Herrn Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13137 vom 12. Januar 2018 über Künftiger Betrieb des Erinnerungsortes im ehemaligen Polizeigefängnis Keibelstraße ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie gestaltet der Senat das Auswahlverfahren für eine geeignete Trägerinstitution für den Betrieb des ehemaligen Polizeigefängnisses als Lernort und Gedenkstätte? 2. Welche Leistungen soll das geplante Interessensbekundungsverfahren für den Betrieb des Erinnerungsortes im ehemaligen Polizeigefängnis Keibelstraße umfassen? 3. Wer soll in welcher Form zur Abgabe eines Angebotes für den Betrieb des Erinnerungsortes im ehemaligen Polizeigefängnis Keibelstraße aufgefordert werden? 4. Wann und mit welchen Fristen wird das Auswahlverfahren durchgeführt? 5. Wie wird auf das Auswahlverfahren aufmerksam gemacht werden? 6. Welche Voraussetzungen struktureller, personeller, logistischer und finanzieller Art müssen die Teilnehmer am geplanten Interessensbekundungsverfahren mitbringen, um als Träger in Frage zu kommen? 7. Wer entscheidet über die Vergabe des Betriebs des Erinnerungsortes im ehemaligen Polizeigefängnis Keibelstraße im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens? 8. Wie wird die in der Kulturverwaltung angesiedelte Expertise zu derartigen Erinnerungsorten im Verfahren einbezogen werden? 10. Wird es eine Auswahljury geben und wenn ja, wie wird die Jury zusammengesetzt sein? Zu 1. bis 8. und 10.: Für den Lernort im 1. Obergeschoss des ehemaligen Polizeigefängnisses Keibelstraße ist am 12.01.2018 ein Interessenbekundungsverfahren im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht worden. Für die Umsetzung des Beschlusses der 18. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 30.11.2017 - siehe Drucksachen Nrn. 18/0387 und 18/0677 - das gesamte Gebäude als Erinnerungsort, der alle Etagen des ehemaligen Polizeigefängnisses umfassen soll, zu - - 2 ertüchtigen, muss zunächst geklärt werden, welche Funktion und welchen Inhalt der Erinnerungsort haben soll. Es bedarf für die Vorbereitung eines Betriebes als Erinnerungsort eines inhaltlichen Konzeptes, da der Ort als Erinnerungsort für die Geschichte der Polizei, den Umgang mit Inhaftierten in unterschiedlichen Zeiten als auch Themen wie Widerstand, Verhältnis von Staat und Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und ihre Wahrung in unterschiedlichen historischen Kontexten u.a.m. Zugänge ermöglichen könnte. Er ist keinesfalls ein nur auf einen historischen Kontext festzulegender Ort, sondern bietet die Möglichkeit, ein Alleinstellungsmerkmal mit konkreter Ausrichtung im Rahmen der bereits vorhandenen Erinnerungsorte in Berlin einzunehmen. Aus der inhaltlichen Entscheidung wäre abzuleiten , welche Verwaltung zukünftig zuständig sein sollte. Die Suche nach einer geeigneten Trägerinstitution einschließlich aller organisatorischen Fragen, wie Interessenbekundung und Auswahlverfahren wären dann im Rahmen der Zuständigkeit zu regeln. 9. Welche externe Expertise wird der Senat in Anspruch nehmen? Zu 9.: Ein fachkundiges Gremium sollte klären, welche Aspekte für eine Erinnerungskultur an diesem Ort besonders zu würdigen sind. Eine Beteiligung je einer Vertreterin bzw. eines Vertreters aus folgenden Einrichtungen ist angedacht: Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB), Gedenkstätte Berliner Mauer, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Der Polizeipräsident in Berlin sowie bis zu drei weitere Personen, die vom Gremium ausgewählt werden. Für das Gremium sollten Personen berufen werden, die nicht als späterer Betreiber zur Verfügung stünden, somit überparteilich agieren können, die aber dennoch ein Interesse an der Aufarbeitung des Ortes ehemaliges Polizeigefängnis Keibelstraße haben. Die Empfehlungen des Gremiums sollten als Grundlage für eine politische Richtungsentscheidung zum Charakter des Erinnerungsortes dienen. 11. Wer übt gegenwärtig das Hausrecht über das ehemalige Polizeigefängnis Keibelstraße aus und in welchem Rahmen, unter welchen Bedingungen und nach welchem Verfahren kann es bis zur Inbetriebnahme des Erinnerungsortes von Interessierten, insbesondere auch von solchen, die erwägen sich am Interessenbekundungsverfahren beteiligen zu wollen, besichtigt werden? Welchen Zugang haben Zeitzeugen? Zu 11.: Das Gebäude wird von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) verwaltet, Mieter des 1. Obergeschosses ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Am Interessenbekundungsverfahren Interessierte und Zeitzeugen können nach Voranmeldung bei der Senatsbildungsverwaltung das erste Obergeschoss besichtigen. Das gilt auch für weitere Interessierte, solange noch keine Auftragsübertragung an einen Träger erfolgt ist und die bauliche Situation dies zulässt. - - 3 12. Nach welchem Konzept soll das ehemalige Polizeigefängnis als Erinnerungsort für Schulklassen und die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden? 13. Was sieht das Konzept, von dem Senatorin Scheeres in der 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie am 9.11.2017 berichtete, vor? Wer hat es angefertigt und wo ist es nachlesbar? Zu 12. und 13.: Das Konzept, von dem Senatorin Scheeres berichtete, bezieht sich ausschließlich auf den Lernort, der wiederum nur im 1. Obergeschoss des ehemaligen Polizeigefängnisses eingerichtet wird und im Laufe des Jahres 2018 seinen Betrieb aufnehmen soll. Aussagen zu Inhalten des Konzepts sind der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11130 zu entnehmen. 14. Waren Opfer der Polizeiwillkür in der DDR selbst oder deren Vertreter an der Erarbeitung des Konzepts beteiligt und wenn ja, durch wen und in welcher Form? Zu 14.: An der Erarbeitung des Konzepts für den Lernort Keibelstraße waren unter anderem die Robert-Havemann-Gesellschaft und der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED- Diktatur beteiligt. Mit der Weiterentwicklung des Konzeptes durch einen Träger werden weitere Personen, auch persönlich Betroffene, einbezogen werden. Berlin, den 29. Januar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13137 S18-13137