Drucksache 18 / 13 151 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Goiny (CDU) vom 12. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2018) zum Thema: Personalstand in den Justizvollzugsanstalten und Antwort vom 26. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jan 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Christian Goiny (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13151 vom 12. Januar 2018 über Personalstand in den Justizvollzugsanstalten ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Stellen sind pro Justizvollzugsanstalt vorhanden? 2. Wie viele Stellen sind davon jeweils besetzt? Zu 1. und 2.: Anstalt Stellen (gem. Stellenplan 2018) davon besetzt (Stichtag 15.01.2018) JVA* Plötzensee 626,50 557,50 JVA für Frauen 205,00 172,00 JVA des Offenen Vollzuges 220,00 198,00 JVA Moabit 535,75 472,25 JVA Tegel 641,00 590,00 Jugendstrafanstalt 332,00 292,00 Jugendarrestanstalt 28,50 28,00 JVA Heidering 251,52 221,00 *) JVA = Justizvollzugsanstalt 3. Wie viele Bedienstete der Justizvollzugsanstalten scheiden 2018 und 2019 altersbedingt aus? Zu 3.: Im Justizvollzug werden, bezogen auf alle Berufsgruppen, Bedienstete mit folgenden Anteilen an Vollzeitäquivalenten (VZÄ) altersbedingt ausscheiden: 2018 = 329,43 VZÄ; 2019 = 285,34 VZÄ 4. Wie viele Auszubildende werden jeweils 2018 und 2019 in den Justizvollzugsanstalten ausgebildet? Zu 4.: Der Justizvollzug bildet selbst nur für die Berufsgruppe des allgemeinen Justizvollzugsdienstes (AVD) aus. 2 Die Ausbildungszeiträume, die geplanten Ausbildungskapazitäten sowie die tatsächliche Auszubildendenanzahl für das Berufsfeld des Justizvollzugsdienstes (AVD) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Zeitraum der Ausbildung Dauer: 2 Jahre Anzahl der Ausbildungsplätze zu Beginn der Ausbildung Anzahl der tatsächlichen Auszubildenden 01.02.2016 bis Januar 2018 in Planung 21 19 01.03.2016 bis Februar 2018 in Planung 21 18 01.05.2016 bis April 2018 in Planung 21 19 01.07.2016 bis Juni 2018 in Planung 21 22 01.10.2016 bis September 2018 in Planung 21 21 01.12.2016 bis November 2018 in Planung 21 20 01.02.2017 bis Januar 2019 in Planung 21 21 01.03.2017 bis Februar 2019 in Planung 21 20 01.06.2017 bis Mai 2019 in Planung 24 23 01.09.2017 bis August 2019 in Planung 24 24 01.10.2017 bis September 2019 in Planung 24 23 01.11.2017 bis Oktober 2019 in Planung 24 20 01.12.2017 bis November 2019 in Planung 24 24 01.02.2018 bis Januar 2020 in Planung 24 noch nicht begonnen 01.04.2018 bis März 2020 in Planung 24 noch nicht begonnen 01.06.2017 bis Mai 2019 in Planung 21 noch nicht begonnen 01.05.2018 bis April 2020 in Planung 24 noch nicht begonnen 01.07.2018 bis Juni 2020 in Planung 24 noch nicht begonnen 01.09.2018 bis August 2020 in Planung 24 noch nicht begonnen 01.10.2018 bis September 2020 in Planung 24 noch nicht begonnen 01.12.2018 bis November 2020 in Planung 24 noch nicht begonnen 01.03.2019 bis Februar 2021 in Planung 22 noch nicht begonnen 01.05.2019 bis April 2021 in Planung 21 noch nicht begonnen 01.06.2019 bis Mai 2021 in Planung 21 noch nicht begonnen 01.09.2019 bis August 2021 in Planung 21 noch nicht begonnen 01.11.2019 bis Oktober 2021 in Planung 21 noch nicht begonnen 5. Wie viele werden davon jeweils 2018 und 2019 ihren regulären Dienst in den Justizvollzugsanstalten aufnehmen? Zu 5.: Im Jahr 2018 werden voraussichtlich 119 Anwärterinnen und Anwärter ihre Ausbildung für den AVD beenden und im Jahr 2019 voraussichtlich 155. Nach hiesiger Planung werden alle als Probebeamtinnen und Probebeamte in den Justizvollzugsanstalten übernommen. 6. Wie werden die Ausbildungsabsolventen 2018 und 2019 jeweils auf die einzelne Justizvollzugsanstalt verteilt? Zu 6.: Grundsätzlich werden die Anwärterinnen und Anwärter des AVD zentral für den gesamten Berliner Justizvollzug ausgebildet. Sie werden jedoch mit Beginn ihrer Ausbildung auf die verschiedenen Justizvollzugsanstalten verteilt. Die Verteilung erfolgt auf 3 Grund aktueller Personalbedarfe im AVD und wird gegebenenfalls neuen Entwicklungen angepasst. Dienstbehörden und damit personalaktenführende Stelle für die Anwärterinnen und Anwärter sind die JVA Moabit, die JVA Tegel und die Jugendstrafanstalt. Diese Zuordnung erfolgt aus rein praxisnahen Gründen und bezieht sich nicht auf die tatsächlichen Bedarfe in diesen Anstalten. Berlin, den 26. Januar 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-13151 S18-13151a