Drucksache 18 / 13 156 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) vom 11. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2018) zum Thema: Fertigstellung der Minna-Todenhagen-Brücke und Antwort vom 26. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13156 vom 11. Januar 2018 über Fertigstellung der Minna-Todenhagen-Brücke Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchem Grund ist die Nalepastraße mit Eröffnung der Minna-Todenhagen-Brücke / Minna- Todenhagen-Straße in Höhe der Einmündung Schwarzer Weg, bislang nicht – wie ursprünglich vorgesehen – mit Tempo 30 beschildert und wann werden die Schilder angebracht? Antwort zu 1: Die Neueinführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Nalepastraße wurde –anders als es dargestellt wird– mit der Planfeststellung nicht vorgesehen und nicht festgestellt. Die Planfeststellung umfasst lediglich den Anpassungsbereich unmittelbar an der Minna-Todenhagen-Straße und beschreibt den damaligen Ist-Zustand im weiteren Verlauf der Nalepastraße. Die Formulierung auf der Seite 43 des Planfeststellungsbeschlusses mag missverständlich sein, aus dem festgestellten Erläuterungsbericht wird aber deutlich, dass es um eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung geht. Frage 2: Welche baulichen Maßnahmen müssen noch an der Minna-Todenhagen-Brücke abschließend vorgenommen werden und zu wann ist die endgültige Fertigstellung der Brücke geplant? Antwort zu 2: Im Rahmen der bauvertraglichen Abnahme der Minna-Todenhagen-Brücke wurden noch Mängel und Restleistungen festgehalten, welche eine Abarbeitung bis Mitte 2018 erfordern. Insbesondere aus witterungsbedingten und verkehrstechnischen Randbedingungen können diese Leistungen nicht früher abgeschlossen werden. Im Wesentlichen zählen hierzu die Montage der Leuchten/ Lichtstelen, die Fertigstellung der 2 Treppenanlagen, die Montage von Schallabsorberplatten zur Verbesserung der Leichtigkeit der Schifffahrt, das Aufbringen der endgültigen Markierung und Arbeiten am Korrosionsschutzsystem. Frage 3: Gibt es bereits belastbare Aussagen darüber, inwieweit die VerkehrsteilnehmerInnen die Minna- Todenhagen-Brücke als Alternative zur bisherigen Strecke über die Edison- und Siemensstraße benutzen? Wenn nein, zu wann ist eine erste Erhebung der neuen Verkehrsflüsse geplant? Frage 4: Gibt es bereits Hinweise darauf, inwiefern sich die neue Verkehrsführung auf den Verkehr in der Baumschulenstraße auswirkt? Wenn nein, zu wann ist eine Erhebung der neuen Verkehrszahlen geplant? Antwort zu 3 und 4: Die Durchführung der Verkehrszählung obliegt der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Sie wird insoweit für Berliner Behörden, insbesondere für die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, sowie zur eigenen Aufgabenerfüllung tätig. Die Auswirkungen auf die Verkehrsströme nach einer Verkehrsfreigabe von neuer Infrastruktur (Neu-, Aus- und Umbau) werden nach zirka einem halben Jahr gezählt. Erst dann hat sich erfahrungsgemäß die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmenden an die neue Straße gewöhnt und ihr Verkehrsverhalten bzw. die Routenwahl der neuen Verkehrssituation angepasst. In diesem Zusammenhang werden auch benachbarte Knotenpunkte (hier z.B. Knotenpunkt Köpenicker Landstraße/Baumschulenstraße) erhoben. Belastbare Aussagen im Ergebnis einer Verkehrserhebung liegen, aufgrund des kurzen verstrichenen Zeitraums nach Eröffnung der neuen Verkehrsverbindung, deshalb auch noch nicht vor. Durch Verkehrsbeobachtungen ist aber bereits jetzt erkennbar, dass insbesondere Verkehrsteilnehmende aus folgenden Richtungen die neue Brücke benutzen und nicht mehr über Schöneweide fahren: von Norden aus Richtung Rummelsburg bzw. aus Richtung Köpenick sowie von Süden aus der Innenstadt/Baumschulenstraße bzw. von der B 96 a Schnellerstraße. Berlin, den 26.01.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13156 S18-13156