Drucksache 18 / 13 160 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 09. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2018) zum Thema: Lehrkräfte-Quereinsteigende in den Berliner Schulen im Schuljahr 2017/2018 IV und Antwort vom 29. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13160 vom 09. Januar 2018 über Lehrkräfte-Quereinsteigende in den Berliner Schulen im Schuljahr 2017/2018 IV ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Weshalb verzichtet der Senat in seiner Antwort auf Frage 3 der Drs. 18/12981 auf die angefragte Auflistung der Einzelschulen mit dem Hinweis, dass aufgrund der hohen Anzahl von Schulen mit nur einem bzw. zwei Quereinsteigenden die Rückverfolgbarkeit von Individuen möglich sei, obwohl der Senat in seiner Antwort auf die Frage 1 der Drs. 18/11503 die erfragte schulscharfe Darstellung trotz ebenfalls hoher Anzahl von Schulen mit nur einem bzw. zwei Quereinsteigenden erbracht hat? Zu 1.: In der Regel veröffentlicht der Senat bei der Beantwortung Schriftlicher Anfragen keine Schuleinzeldaten, sondern verweist ggf. auf schulspezifische Daten im Internet, die auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingesehen werden können. In Einzelfällen kann es auch zu Auflistungen der Einzelschulen kommen. 2. Wie viele Quereinsteiger/innen sind im Schuljahr 2017/18 schulscharf in jeder einzelnen Schule im Einsatz , welchen Prozentsatz machen sie aus gemessen an der Gesamtpersonalstärke an Lehrkräften an der jeweiligen Schule und bei wie vielen von ihnen handelte es sich zum 1. November 2017 um Ein-Fach- Quereinsteigende und bei wie vielen um Zwei-Fach-Quereinsteigende? Zu 2.: Es wird auf die Antwort zur Frage 1 dieser Schriftlichen Anfrage und auf die Antwort zur Frage 3 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12981 verwiesen. Berlin, den 29. Januar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13160 S18-13160a