Drucksache 18 / 13 162 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 09. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2018) zum Thema: Veränderungen in der Schulschwänzer-Statistik und Antwort vom 25. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13162 vom 09. Januar 2018 über Veränderungen in der Schulschwänzer-Statistik ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass laut der Ausgabe für November/ Dezember 2017 des Newsletters/ Rundschreibens „Praxisinformationen für Berliner Schulleitungen“ der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die Fehlzeitenstatistik ab 2018 nur noch einmal jährlich zum Ende des 1. Schulhalbjahres erhoben wird? 2. Wie begründet der Senat dieses veränderte Vorgehen im Rahmen der Fehlzeitenstatistik vor dem Hintergrund , dass in den vergangenen Jahren die Fehlzeitenstatistik jeweils für das 1. und für das 2. Schulhalbjahr erhoben wurde? 3. Trifft es zu, dass die Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft dem Abgeordnetenhaus mit Drs. 17/1612 im April 2014 eine Mitteilung zur Kenntnisnahme zu den vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Drs. 17/1004 und 17/1337 zugeleitet hat, in dem die Senatorin dem Abgeordnetenhaus mitteilte, dass „die unentschuldigten und entschuldigten Fehltage der öffentlichen allgemein bildenden Schulen [...] zukünftig schulhalbjährig“ erfasst werden? 4. Wie begründet der Senat diesen Widerspruch zwischen der Mitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft auf Drs. 17/1612, dass die Fehlzeitenstatistik schulhalbjährig erfolgt, und dem o.g. Newsletter/Rundschreiben der Senatsverwaltung, dass die Fehlzeitenstatistik ab 2018 nur noch einmal jährlich erhoben wird? Zu 1. bis 4.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) ist es besonders wichtig, einen ganzjährigen Überblick über die unentschuldigten Fehlzeiten der Schülerinnen und Schüler zu haben und die Entwicklung einem engen Monitoring zu unterziehen. Gleichzeitig unterliegt die Berliner Bildungsstatistik, wie andere Verwaltungsverfahren auch, einer ständigen Überprüfung im Hinblick auf die wahrgenommene Arbeitsbelastung in den Schulen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird daher ab dem Schuljahr 2018/2019 die umfassende Fehlzeitenstatistik, die auch die entschuldigten Fehltage enthält , zur Entlastung der Schulen nur noch einmal im Jahr abfragen. Unentschuldigte Fehltage werden weiterhin zweimal im Jahr erhoben. - - 2 5. Weshalb stellt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage Drs. 18/12840 erstmals nur die insgesamten Fehlzeiten und die entschuldigten Fehlzeiten dar, nicht aber wie in der Vergangenheit die unentschuldigten Fehlzeiten (z.B. in Drs. 17/15184, 17/16995, 18/10124, 18/11740 u.v.m.)? Zu 5.: Die Darstellung erfolgt zukünftig analog der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11740. Berlin, den 25. Januar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13162 S18-13162