Drucksache 18 / 13 165 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 15. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2018) zum Thema: Muttersprachlicher Unterricht in den Sprachen Türkisch, Kurdisch und Arabisch und Antwort vom 25. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Stefanie Remlinger (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13165 vom 15. Januar 2018 über Muttersprachlicher Unterricht in den Sprachen Türkisch, Kurdisch und Arabisch ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie werden die Schulleitungen in Berlin über die Möglichkeit des muttersprachlichen Unterrichts in Türkisch/Kurdisch/Arabisch informiert? An wen müssen sich die Schulleitungen bei Interesse wenden? Zu 1.: Schulen, die im Rahmen von Schulleitungssitzungen, bei denen über den Start eines solchen Angebots informiert wurde, Interesse signalisiert hatten, ab dem zweiten Schulhalbjahr ein AG-Angebot „Herkunftssprache Türkisch (HSU)“ vorzuhalten, erhielten durch das für die Grundschulen zuständige Referat der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) sowie durch die regionale Schulaufsicht Auskunft zu den Rahmenbedingungen, zu organisatorischen und fachlich-inhaltlichen Fragen sowie entsprechende schriftliche Informationen. Informationen zum Unterrichtsangebot „Herkunftssprache Arabisch“, das zum zweiten Halbjahr des Schuljahres 2014/2015 startete und nunmehr an vier Grundschulen (Wedding-Grundschule, Schule am Fliederbusch, Carl-Bolle- Grundschule, Erika-Mann-Grundschule) besteht, erhielten die Schulleitungen durch die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Nach den dem Senat vorliegenden Erkenntnissen gibt es zurzeit an keiner Schule ein Unterrichtsangebot in der Herkunftssprache Kurdisch, auch wurde ein entsprechender Bedarf bislang nicht angemeldet. Dies mag darin begründet sein, dass eine Hochsprache Kurdisch, die von allen Sprecherinnen und Sprechern der verschiedenen kurdischen Sprachen und Dialekte als Schriftsprache anerkannt bzw. genutzt wird, bis heute nicht existiert. 2. Zu welchem Zeitpunkt können die Schulen den Unterricht starten? Unter welchen Voraussetzungen kann dann die jeweilige Sprache als Fremdsprache unterrichtet werden? Zu 2.: Vorab ist klarzustellen, dass es sich bei den Unterrichtsangeboten in den Sprachen Arabisch und Türkisch nicht um Fremdsprachenunterricht handelt. Beide Angebote richten sich ausschließlich an Schülerinnen und Schüler mit der Herkunfts- bzw. Familiensprache Arabisch bzw. Türkisch. Im Pilotprojekt „Herkunftssprache Arabisch“, an dem im Schuljahr 2017/2018 an vier Grundschulen 215 Schülerinnen und Schüler in 18 Lerngruppen teilnehmen, werden neue Lerngruppen jeweils zu Beginn eines Schuljahres eingerichtet. Das neue Angebot „Herkunftssprache Türkisch (HSU Türkisch)“ wird die bereits bestehenden Angebote für die Sprache Türkisch (Zweisprachige Erziehung Deutsch- Türkisch, Staatliche Europaschule Berlin Deutsch-Türkisch, Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht der Botschaft der Republik Türkei) ergänzen und erweitern. HSU Türkisch wird zunächst im 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 2017/2018 als ein jahrgangsübergreifendes AG-Angebot für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 3 an einzelnen Schulen in Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln beginnen. Die Erprobungsphase ab Februar 2018 soll insbesondere auch genutzt werden, um die Resonanz seitens der Eltern und den Bedarf hinsichtlich der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zu ermitteln sowie das Curriculum und die Unterrichtskonzepte zu erproben und weiterzuentwickeln. Deshalb werden zunächst einmal einzelne Kurse an jenen Schulen eingerichtet, die sich für eine Teilnahme bereits ab Februar 2018 bereit erklärt haben und über eigenes Personal mit entsprechender Unterrichtskompetenz verfügen oder deren Bedarf mit vorhandenem Personal bedient werden kann. 3. Wie findet die Senatsverwaltung Lehrkräfte für Türkisch/Kurdisch/Arabisch? An wen können sich interessierte Lehrkräfte wenden? 4. An wen können sich ausgebildete Lehrkräfte für die obengenannten Sprachen wenden, wenn sie in Berlin unterrichten möchten? Welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein? Wie können diese Lehrkräfte einen Arbeitsvertrag erhalten? Zu 3. und 4.: In einem ersten Schritt werden insbesondere Lehrkräfte zum Einsatz kommen, die bereits im Land Berlin angestellt sind und über muttersprachliche bzw. muttersprachenähnliche Kompetenzen in den Herkunftssprachen verfügen, in denen Bedarf für die Einrichtung eines Unterrichtsangebots besteht. Sobald der Bedarf geklärt ist, können entsprechende Stellenausschreibungen veranlasst werden. Zielgerichtete Bewerbungen werden dann möglich sein. Informationen über die Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse finden sich online unter: http://www.berlin.de/sen/bjf/anerkennung/lehramtsabschluesse/#auslaendisch. Für Fragen des Herkunftssprachenunterrichts stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SenBildJugFam interessierten Lehrkräften als Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner zur Verfügung. Berlin, den 25. Januar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13165 S18-13165