Drucksache 18 / 13 170 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 16. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2018) zum Thema: Entwicklung der Heinrich-von-Stephan-Gemeinschaftsschule und Antwort vom 29. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jan 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Regina Kittler (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13170 vom 16. Januar 2018 über Entwicklung der Heinrich-von Stephan-Gemeinschaftsschule ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler lernen mit Beginn des Schuljahres 2017/18 an der Heinrich-von- Stephan-Gemeinschaftsschule (bitte nach Grundstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe 2 gliedern)? Zu 1.: Im Schuljahr 2017/2018 lernen in der Grundstufe 90 Schülerinnen und Schüler (Jahrgänge 1 und 2), in der Sekundarstufe I 416 und in der Sekundarstufe II 157. 2. Wie wird sich die Schülerzahl in den kommenden fünf Schuljahren entwickeln (bitte die Grundstufe gesondert aufführen)? Zu 2.: Grundstufe Es ist geplant, dass die Schule jährlich zwei neue Klassen einrichtet. Die im Schuljahr 2016/2017 gegründete Grundstufe wird damit weiter aufgebaut, bis zwei vollständige Züge erreicht sind (je 144 Schülerinnen und Schüler). Durch den dargestellten Aufbau der Grundstufe wird die Schülerzahl an der Heinrich-von- Stephan-Gemeinschaftsschule weiter ansteigen. Für die Mittelstufe ist aktuell die Einrichtung von 4 neuen 7. Klassen für das Schuljahr 2018/2019 geplant. - - 2 3. Wie bewertet der Senat die räumliche Situation im Verhältnis zur Schülerzahlentwicklung gegenwärtig und in den nächsten fünf Schuljahren? Zu 3.: Durch den neu errichteten Modularen Ergänzungsbau (MEB) zum Schuljahr 2018/2019 wurden Räume geschaffen, welche für die neu gegründete Grundstufe genutzt werden. Darüber hinaus ist die Mensaerweiterung im Jahr 2018 eingeplant, um dem gestiegenen Platzbedarf zu begegnen. Für die weitere Verbesserung der Raumsituation wird auf das Ergebnis einer Einpassungsplanung aufgebaut. 4. Welche Überlegungen/Planungen gibt es, um die Schülerzahlentwicklung an der Heinrich-von-Stephan- Gemeinschaftsschule mit der räumlichen Situation der Schule in Einklang zu bringen? Zu 4.: In den Folgejahren sollen weitere Kapazitäten (u.a. zusätzliche Klassenräume) errichtet werden. Dafür ist u.a. eine Einpassungsplanung vorgesehen, dessen Ergebnis vorerst abzuwarten ist. Darauf aufbauend erfolgen dann weitere Planungen und Konzeptentwicklungen . 5. Wie unterstützt der Senat das Aufwachsen der Grundstufe der Heinrich-von-Stephan- Gemeinschaftsschule am Schulstandort und die Gesamtentwicklung der Schule? Zu 5.: Die Heinrich-von-Stephan-Schule wird auf Anfrage bei der Weiterentwicklung des Konzeptes unterstützt. Die Schulaufsicht unterstützt die Personalversorgung. 6. Wann wird der modulare Ergänzungsbau am Schulstandort zur Verfügung stehen und warum gab es Verzögerungen ? Zu 6.: Der MEB kann voraussichtlich ab Februar 2018 genutzt werden. Die Übergabe des MEB durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen an den Bezirk fand am 15.12.2017 statt. Im Rahmen der Übergabe wurden Mängel und ausstehende Restarbeiten festgestellt, welche durch die Baufirma bis 19.01.2018 behoben wurden. 7. Wie positioniert sich der Senat zum Ausbau der Heinrich-von-Stephan-Gemeinschaftsschule zum Campus ? Zu 7.: Der Aufbau und Ausbau eines Campus wird ausdrücklich unterstützt. - - 3 8. Wie ist der aktuelle Planungs- und Genehmigungsstand für die Campusentwicklung an der Heinrich-von- Stephan-Gemeinschaftsschule? Zu 8.: Für das Gelände sollen neue Planungen über den Standort u.a. mit Einpassplanungen gefertigt werden. Auf die Ausschreibung der Leistung gab es in 2017 bedauerlicherweise keine Interessenten, so dass der Vorgang wiederholt werden muss. 9. In wessen Verantwortung werden die geplanten Baumaßnahmen am Schulstandort realisiert werden? Zu 9.: Voraussichtlich werden die geplanten Baumaßnahmen in Verantwortung des Bezirkes stattfinden. 10. Wann werden die Baumaßnahmen beginnen? Zu 10.: Hierzu gibt es noch keine konkrete Planung. 11. Wo und in welcher Höhe sind die Mittel für die Campusentwicklung am Standort der Heinrich-von- Stephan-Gemeinschaftsschule haushaltsmäßig verankert? Zu 11.: In der Investitionsplanung sind 23 Mio. Euro eingestellt. 12. Durch wen und wie werden Schulleitung und Kollegium der Heinrich-von-Stephan-Gemeinschaftsschule, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die jeweiligen Sachstände zu den geplanten Bauvorhaben regelmäßig informiert und in entsprechende Entscheidungsfindungen einbezogen? Zu 12.: Die Informationen gehen vom Schulamt an die Schulleitung. 13. Wurde an der Schule bereits ein Schulbauausschuss gegründet? Wenn ja, wie setzt er sich zusammen und wie erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt sowie dem Auftragnehmer der Bauvorhaben? - - 4 Zu 13.: Ein Schulbauausschuss wurde bisher nicht gegründet. Zum aktuellen Verfahrensstand wäre die Gründung des Ausschusses verfrüht. Berlin, den 29. Januar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13170 S18-13170a