Drucksache 18 / 13 172 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Kössler (GRÜNE) vom 11. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2018) zum Thema: Klimaverträgliche Nachverdichtung und Antwort vom 30. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Georg Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13 172 vom 11. Januar 2018 über Klimaverträgliche Nachverdichtung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Teilt der Senat die Einschätzung, dass bei der Nachverdichtung besonders auf Klimaverträglichkeit zu achten ist, um die Stadt Berlin langfristig resilient gegenüber klimatischen Veränderungen zu machen? Antwort zu 1: Der Senat teilt die Auffassung, dass durch die zunehmende bauliche Verdichtung der Stadt bereits vorhandene negative klimatische Effekte, wie erhöhte Temperaturen (Wärmeinseleffekt), Trockenphasen, reduzierte Verdunstung und Versickerung potenziell verstärkt werden. Daher hat der Berliner Senat sich bereits vor rund zehn Jahren, also schon frühzeitig, den Herausforderungen einer Anpassung an die Folgen des Klimawandels gestellt. So enthält der Berliner Umweltatlas mehrere Karten, die sich mit der räumlichen Ausprägung des Klimawandels befassen und entsprechende Planungshinweise geben. Mit dem Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima wurde 2011 erstmals das Thema Klimaanpassung in die Bauleitplanung eingeführt und fünf Jahre später mit dem StEP Klima KONKRET vertieft und maßnahmenscharf konkretisiert. Konsequenterweise wird daher auch in dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) das Thema Klimaanpassung aufgegriffen und hält dafür ein Bündel von Maßnahmen vor, mit dem der negativen Folgen des Klimawandels entgegen gewirkt werden soll. Das Maßnahmenportfolio umfasst Maßnahmen zur Sicherung klimatischer Entlastungsräume, Schaffung von Grün- und Freiflächen, Steigerung der Resilienz des Stadtgrüns, klimatischen Entkoppelung bei Neubauvorhaben und klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche. 2 Frage 2: Wie stellt der Senat sicher, dass bei Nachverdichtungen Maßnahmen gegen urbane Hitze wie Durchlüftung, Verschattung, Kühlung durch Verdunstung o.ä. ergriffen werden? Frage 3: Wie stellt der Senat sicher, dass bei Nachverdichtungen Maßnahmen zur wassersensiblen Stadtentwicklung wie Versickern, Verdunsten, Speicher o.ä. ergriffen werden? Frage 4: Wie stellt der Senat sicher, dass bei Nachverdichtungen Maßnahmen ökologische Maßnahmen auf Dächern und Hausfassaden umgesetzt werden? Antwort zu 2 bis 4: Vor dem Hintergrund der notwendigen Schaffung neuer Wohnungen sind Nachverdichtungen in Bestandsquartieren ein wichtiger Beitrag zum sparsamen Verbrauch von Flächen. Nachverdichtungen tragen so zum größtmöglichen Erhalt freier Flächen bei der Schaffung neuer Wohnungen bei. Insbesondere bei Dachausbau und Aufstockungen werden unmittelbar keine Freiflächen in Anspruch genommen. Der Senat hat am 17. Oktober 2017 die Leitlinien zum derzeit in Erarbeitung befindlichen Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 zur Kenntnis genommen. Darin heißt es in Leitlinie 7 u.a.: “Bei der Gestaltung und Weiterentwicklung von Quartieren und Gebäuden sind geeignete Schritte zur Verbesserung des Mikroklimas entsprechend dem StEP Klima zu realisieren, z.B. Maßnahmen zur Begrünung sowie zur lokalen Versickerung und Verdunstung von Niederschlägen.“ Sofern im Rahmen von Nachverdichtungsmaßnahmen die Bauleitplanung zur Anwendung kommt, sind die Auswirkungen der Planung durch ein Klimagutachten (mesoklimatische Betrachtung) zu ermitteln und im Rahmen der Eingriffsregelung zu bewerten. Erforderliche Regelungen zur Errichtung von Gründächern, Fassadenbegrünungen oder Maßnahmenflächen der Niederschlagsrückhaltung bzw. -verdunstung auf privaten Baugrundstücken können im Rahmen der Bauleitplanung getroffen werden. Frage 5: Wie bewertet der Senat die bisherige Umsetzung der in StEP Klima KONKRET formulierten Ansätze bei Nachverdichtungen? Wie werden diese kontrolliert? Frage 6: Wie gewährleistet der Senat, dass die StEP Klima KONKRET formulierten Ansätze tatsächlich umgesetzt werden? Antwort zu 5 und 6: Mit dem StEP Klima und dem darauf aufbauenden StEP Klima KONKRET ist die Aufgabe „Klimaanpassung“ erstmals in die Bauleitplanung eingeführt worden und ist damit ein neuer Abwägungstatbestand bei der Erstellung von Bebauungs-Plänen. Siehe dazu auch die Antworten zu den Fragen 2. – 4. Als konkretes Beispiel kann hierfür der Entwurf des Bebauungsplans für das Wohnungsneubauquartier „Wohnen am Campus II“ im Ortsteil Adlershof benannt werden (Entwurf des Bebauungsplans XV-55a-1-2 für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/Adlershof“ zwischen Karl-Ziegler-Straße und Hermann-Dorner-Allee und nordwestlich der öffentlichen Grünfläche „Oktogon“ im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof). Frage zu 7. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Klimaverträglichkeit bei geplanten Bauvorhaben zu erhöhen? 3 Antwort zu 7: Bei der Konzeption der „Neuen Stadtquartiere“ wird gemäß den Intentionen des Senats die Klimaverträglichkeit der Bebauung und die Widerstandsfähigkeit gegen Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt. Im Rahmen der Bauleitplanung werden die klimatischen Auswirkungen der Planung berücksichtigt. In begründeten Fällen werden dazu auch Klimagutachten (mesoklimatische Betrachtung) eingeholt, um die Eingriffsregelungen zu bewerten. Beispielhaft für dieses Vorgehen ist das geplante Neubauprojekt „Schumacher Quartier“. Dort ist beabsichtigt, mikroklimatische Untersuchungen durchzuführen, um aufbauend auf den Empfehlungen des StEP Klima KONKRET eine Optimierung des städtebaulichen Konzeptes unter klimaökologischen Gesichtspunkten (Beachtung Kaltluftschneisen, Grünfugen zur Durchlüftung) vorzunehmen. So wird für dieses Quartier eine Konzeption zum Regenwassermanagement und zur Hitzeanpassung erstellt, die zum Ziel hat, das Schumacher Quartier als überwiegend abflussloses Quartier zu entwickeln. Erforderliche Regelungen zur Errichtung von Gründächern, Fassadenbegrünungen oder Maßnahmenflächen der Niederschlagsrückhaltung bzw. –verdunstung auf privaten Baugrundstücken sind im Rahmen der Bauleitplanung zu treffen. Die Umsetzung derartiger Maßnahmen im öffentlichen Raum (auf öffentlichen Flächen) wird im Bereich des Schumacher Quartiers durch die Tegel Projekt GmbH geplant und realisiert. Berlin, den 30.01.18 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13172 S18-13172