Drucksache 18 / 13 175 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Iris Spranger (SPD) vom 10. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2018) zum Thema: Kooperatives Baulandmodell und Antwort vom 01. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Iris Spranger (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13175 vom 10. Januar 2018 über Kooperatives Baulandmodell Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In der Drucksache 18/11620 vom 10.7.2017 wurden 67 Vorhaben des Kooperativen Baulandmodells aufgeführt, die unter die Übergangsregelung (25 % geförderte WE) fallen, wenn bis zum 31.07.2018 ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wird. Bei welchen dieser Projekte wurde bis zum 31.12.2017 ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen (bitte auflisten, Vertragspartner Berlins und geplante WE-Zahl mit zeitlichem Baubeginn angeben)? Antwort zu 1: Bei folgenden der in der o.g. Drucksache aufgeführten Vorhaben wurde bis zum 31.12.2017 ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Die Bebauungsplanverfahren sind noch nicht vollumfänglich abgeschlossen, so dass noch keine verbindlichen Aussagen zu einem Baubeginn getroffen werden können. Bezirk Bauvorhaben (Titel) B-Plan- Nr. Vertragspartner Berlins Anzahl WE nach Berliner Modell (rechnerisch) Sp Ehemaliges Kraftwerk Oberhavel 5-87a CHRISTBURK Grundbesitz GmbH 133 Sp Ehemaliges Kraftwerk Oberhavel 5-87b CHRISTBURK Grundbesitz GmbH 171 2 S-Z Mühlenstraße 52-54 / Paul-Schneider- Straße 44 6-32 Sedlmayr & Co. Projektentwicklungs GmbH 134 Nk Mariendorfer Weg - Süd XIV- 293b BUWOG Mariendorfer Weg Development GmbH 214 Li Genslerstraße 17 11-114 VE Ten Brinke Projektbau GmbH 127 Li Konrad-Wolf-Straße / Weißenseer Weg 51- 52 11-9c Immonen VII GmbH & Co. KG 400 Re Biedenkopfer Straße 12-58 M&L Projektentwicklung α GmbH 133 Nach Kenntnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen befinden sich weitere der in der o.g. Drucksache genannten städtebaulichen Verträge in der abschließenden Verhandlung, so dass bis zum Ablauf der Übergangsfrist von weiteren abgeschlossenen städtebaulichen Verträgen auszugehen ist. Zu beachten ist weiterhin, dass einige der Grundzustimmungen zu einem frühen Zeitpunkt des Bebauungsplanverfahrens abgegeben wurden. Frage 2: In der Drucksache 18/12116 vom 31.8.2017 wurde nur ein Vorhaben des Kooperativen Baulandmodells genannt, für das eine Grundzustimmung mit der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenen neuen Regelung (30 % geförderte Wohnfläche) abgeschlossen wurde. Für welche Projekte wurden bis zum 31.12.2017 entsprechende Grundzustimmungen der Investoren abgegeben (bitte Projekte mit Anzahl der geplanten WE, der BPlan-Nummer und dem Investor auflisten)? Antwort zu 2: Nach Kenntnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurden bis zum 31.12.2017 für folgende Bebauungsplanverfahren Grundzustimmungen abgegeben: Bezirk Bauvorhaben (Titel) B-Plan- Nr. Vertragspartner Berlins Anzahl WE nach aktuellem Planungsstand Pa Triftstraße / Lautentaler Straße 3-67 VE Triftstraße 41 GmbH c/o Natulis Group AG ca. 120 WE T-S Alte Mälzerei 7-87 UTB Construction & Development GmbH ca. 180 WE Nk Am Brandpfuhl 8-84 Interhomes AG ca. 140 WE T-K Funkwerk Köpenick 9-50 TLG Immobilien AG (Teileigentum) ca. 65 WE Li Zwieseler Straße Nord 11-158 WvM Immobilien GmbH + Projektentwicklung GmbH ca. 180 WE Re Schlossstraße 9 12-1VE Gesobau AG ca. 50 WE 3 Frage 3: Für wie viele Projekte gemäß Nr. 2 mit jeweils wie viel geplanten Wohnungen sind derzeit Grundzustimmungen in Verhandlung? Antwort zu 3: Seit dem 01.02.2017 wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Planungsabsicht für 14 neue Bebauungsplanverfahren mitgeteilt, bei denen das Berliner Modell anzuwenden oder zu prüfen ist. Nach abgeschlossener Prüfung sollen in diesen Verfahren die Vorhabenträger gemäß der Leitlinie des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung nach Verhandlung mit den Bezirken eine Grundzustimmung abgeben. Deshalb ist noch keine Aussage zur Anzahl der geplanten Wohnungen möglich. Berlin, den 01.02.18 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13175 S18-13175a