Drucksache 18 / 13 183 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 14. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Januar 2018) zum Thema: Wie erfolgen das Projektmanagement und das Monitoring des BEK (Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030)? und Antwort vom 25. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13183 vom 14.01.2018 über das Projektmanagement und das Monitoring des BEK (Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird es für das Management des BEK ein zentrales Projektmanagement geben, um die Vielzahl der Maßnahmen und das Maßnahmenportfolio als Ganzes koordiniert zu steuern? Antwort zu 1: Für die Umsetzung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) ist insofern ein zentrales Projektmanagement vorgesehen, als dass die Steuerung und Koordinierung der Maßnahmen in dem für Klimaschutz zuständigen Fachbereich erfolgen. Hier werden alle Maßnahmen initiiert und begleitet bzw. umgesetzt. Frage 2: In welchem Umfang werden entsprechende Projektmanagementkapazitäten für das BEK benötigt bzw. bereitgestellt (in Personenjahren/ Jahr)? Antwort zu 2: Für die Umsetzung des BEK 2030 (Klimaschutz und Klimaanpassung) einschließlich Monitoring und Finanzierungsmanagement sind im Doppelhaushalt 2018/2019 insgesamt 7 Vollzeitstellen vorgesehen. Frage 3: Wird es einen regelmäßig tagenden Lenkungskreis für das Monitoring und die Projektsteuerung des BEK geben? Wenn ja, wie setzt sich der Lenkungskreis zusammen und wie oft wird er tagen? 2 Antwort zu 3: Es ist zur Zeit kein Lenkungskreis für das Monitoring vorgesehen. Das Monitoring erfolgt über ein digital gesteuertes Informationssystem, welches verwaltungsseitig betreut wird. Ob für die Umsetzung der BEK-Maßnahmen ein gesonderter Lenkungskreis erforderlich ist, bleibt abzuwarten. Derzeit wird ein Umsetzungskonzept erarbeitet, das diesen Punkt mit betrachten wird. Frage 4: Werden für das Monitoring und die Projektsteuerung des BEK weitere zusätzliche Strukturen geschaffen? Wenn ja, welche und mit welchen Ressourcen (Personalkapazitäten, Budgets) werden diese ausgestattet? Antwort zu 4: Siehe Antwort zu Frage 2 und 3. Frage 5: Wie werden bestehende Strukturen (z.B. der Klimaschutzrat) in die Steuerung und das Monitoring des BEK eingebunden? Antwort zu 5: Der Klimaschutzrat (KSR) und weitere bestehende Netzwerke werden im Rahmen des Umsetzungsprozesses eingebunden. So wird beispielsweise der KSR unter Einbeziehung der Verwaltung Arbeitsgruppen bilden, die ausgewählte Maßnahmen und Themen vertieft diskutieren und die Verwaltung bei speziellen Fragestellungen unterstützen. Frage 6: Wie werden die aktuellen Arbeitsstände des BEK an die Öffentlichkeit kommuniziert bzw. auf welche Daten des Monitorings des BEK werden Bürgerinnen und Bürger Zugriff haben? Antwort zu 6: Mit dem digitalen Monitoring- und Informationssystem für das BEK 2030 (diBEK) werden die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels überprüft und dargestellt. Darüber hinaus umfasst das System das Monitoring unmittelbarer Folgen des Klimawandels im Land Berlin. Hier werden beispielsweise anhand ausgewählter Indikatoren die bisherige Entwicklung klimatischer Parameter sowie deren Wirkung auf die belebte und unbelebte Umwelt dargestellt. Das ist die Grundlage für die Neu und Weiterentwicklung notwendiger Anpassungsmaßnahmen, die wiederum anhand geeigneter Indikatoren hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden. Die Grundsätze des Datenschutzes werden doch eine Nutzerkontrolle gewährleistet. Nur Administratoren haben Zugriff auf das gesamte System. Fachnutzer (Handlungsfeldverantwortliche, datenhaltende Stellen und Fachanwender) erhalten, sobald sie im System registriert sind, einen erweiterten Zugang (wobei hier die Notwendigkeit von Lese- und Schreibrechten im Detail geprüft wird). Die breite Öffentlichkeit kann sich, ohne dass eine Anmeldung erforderlich ist, über Umsetzungsstände und Ergebnisse (in aggregierter Form) informieren. 3 Frage 7: Wann werden welche Leistungen des geplanten digitalen Monitoring-Systems des BEKs den Verwaltungen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen? Antwort zu 7: Sobald die technische Umsetzung durch den Auftragnehmer vollständig erfolgt ist und das System fehlerfrei läuft, wird es als browserbasiertes Onlinetool auf der Seite berlin.de eingebettet werden. Die Onlinestellung ist für das 2. Quartal 2018 geplant. Berlin, den 25.01.2018 In Vertretung Stefan Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13183 S18-13183