Drucksache 18 / 13 184 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 16. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Januar 2018) zum Thema: Vorhalteflächen Schulen und Kitas? und Antwort vom 24. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jan 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13184 vom 16. Januar 2018 über Vorhalteflächen Schulen und Kitas? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele sogenannte Vorhalteflächen für Schulen und Kindertagesstätten gibt es in Berlin (bitte aufgegliedert nach Lage/Bezirk und Größe nach m²)? Zu 1.: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Berliner Bezirken als Schulträger die Zuständigkeit für die Schaffung von Schulraum. Dazu gehört auch das Identifizieren und Sichern von sogenannten Vorhalte- bzw. Potentialflächen zur Entwicklung schulischer Infrastruktur. Darüber hinaus sind die bezirklichen Jugendämter, gemäß § 19 Kindertagesförderungsgesetz , zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebotes der Tagesförderung unter besonderer Berücksichtigung des Ausbaus der Kindertagespflege verantwortlich. Diese Planung beinhaltet bei Bedarf auch die Prüfung und Ausweisung von (potentiellen) Standorten für neue Kindertageseinrichtungen. Auf Grundlage des Konzepts zur transparenten Liegenschaftspolitik werden vor dem Hintergrund der „Wachsenden Stadt“ und der auch daraus resultierenden Flächenknappheit / -konkurrenzen im Rahmen des Clusterungsverfahrens alle landes- und bezirkseigenen Liegenschaften neben denen, die bereits beplant und/oder mit einer Investitionsmaßnahme belegt sind, auf ihre Eignung geprüft und bei Bedarf, auch im langfristigen Zeithorizont, für die Daseinsvorsorge gesichert. Zum Teil kann es sich dabei auch um die Sicherung von Gemeinbedarfsstandorten für mehrere Infrastrukturarten, wie z.B. Schule und Kita, handeln. - - 2 Darüber hinaus werden mit den Sozialen Infrastruktur-Konzepten (SIKo), die derzeit durch alle Berliner Bezirke erarbeitet werden, ämterübergreifend die künftigen Flächenbedarfe für öffentliche Einrichtungen der sozialen (und grünen) Infrastruktur ermittelt und ihre räumliche Verteilung auf Standorte abgestimmt sowie sich daraus ergebende Vorhalteflächen dargestellt. 2. In welchem Fachvermögen sind diese erfasst? Zu 2.: Soweit sich die Vorhalteflächen nicht bereits schon im zugehörigen Landes- oder Bezirksvermögen befinden (Clusterung als Verbleib im Fachvermögen), erfolgt eine entsprechende Clusterung von Flächen zur künftigen Daseinsvorsorge sämtlicher Fach-, Finanz -, Treuhand- und Sondervermögen. 3. Gibt es seitens der Senatsverwaltung ein Serviceangebot für potenzielle Investoren, die auf diesen Grundstücken privat Schulen oder Kindertagesstätten errichten möchten? a. Wenn ja, wie ist dieses Angebot aufgestellt und wo ist es angegliedert? b. Wenn nein, warum nicht? c. Wenn nein, wer ist der Ansprechpartner für potenzielle Investoren? Zu 3.: Nein. Die Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik in der Abkehr vom Primat der Veräußerung landeseigener Liegenschaften zum Höchstpreis hin zu auf zukünftige Flächenbedarfe reagierende Flächenvorsorge und Veräußerung unter Abwägung wirtschafts-, wohnungs -, kultur- und stadtentwicklungspolitischer Gesichtspunkte für eine nachhaltige und langfristig-strategische Wertschöpfung, ist vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt Berlin Grundlage der Gewährleistung öffentlicher Daseinsvorsorge. Ansprechpartner für potenzielle Investoren sind entsprechend der fachlichen Zuständigkeit sowohl die Bezirke als auch die Senatsverwaltungen. Berlin, den 24. Januar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13184 S18-13184a