Drucksache 18 / 13 185 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 16. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Januar 2018) zum Thema: An wie vielen Berliner Schulen fehlen zum Schwimmunterricht befähigte Lehrkräfte ? und Antwort vom 02. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13185 vom 16. Januar 2018 über An wie vielen Berliner Schulen fehlen zum Schwimmunterricht befähigte Lehrkräfte ? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Liegen die Ergebnisse der Unterrichtsausfallstatistik bezüglich des Schwimmunterrichts an Berliner Schulen wie vor zwei Monaten angekündigt vor (Drucksache 18/12 669) und wenn nicht, warum nicht? Zu 1.: Wie bereits in der Drucksache 18/12 669 beantwortet, werden die Angaben zum Vertretungsanfall und auch zum Unterrichtsausfall nicht differenziert nach Unterrichtsfächern und Jahrgangsstufen erhoben. Eine derartig feine Differenzierung würde die Schulen in hohem Maße zusätzlich belasten. Der Unterrichtsausfall für das Schuljahr 2017/2018 beträgt 2,2 %. 2. Liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie inzwischen Hinweise von Schulen vor, dass im Jahr 2018 nicht die ausreichende Anzahl Sportlehrerinnen und Sportlehrer und Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung Schwimmen an Berliner Schulen vorhanden sind, und wenn ja, von welchen Schulen? Zu 2.: Nach wie vor liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine Hinweise von Schulen vor, dass nicht genügend ausgebildete Lehrkräfte (Sportlehrerinnen und Sportlehrer und Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung Schwimmen) für den verpflichtenden Schwimmunterricht in der 3. Klasse und dem Kursangebot Schwimmen in der Sekundarstufe II zur Verfügung stehen. - - 2 3. Ist der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bekannt, bitte nach Befähigung durch Studium für das Fach Sport und sonstige Weiterbildungen getrennt dargestellt, wie viele Sportlehrerinnen und Sportlehrer mit der Lehrbefähigung Schwimmen an den Schulen Berlins arbeiten, bitte schulscharf darstellen, und wenn nicht, warum nicht? Zu 3.: An den 671 öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Land Berlin befinden sich zum Stichtag 01.11.2017 3.492 aktive ausgebildete Lehrkräfte für das Fach Sport, die auf der Grundlage ihrer Ausbildung Schwimmunterricht erteilen können. Die Aufgliederung der ausgebildeten Sportlehrkräfte nach Region und Schulart sind der Anlage zu entnehmen. Hinzu kommen noch ca. 400 Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer mit einer Lehrbefähigung für den Schwimmunterricht, die sie in einem einjährigen Weiterbildungskurs erworben haben. 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen Berlins haben in den letzten 10 Jahren das Schwimmen erlernt und wie viele nicht, und wenn nicht, warum nicht? Zu 4.: Eine statistische Erfassung der Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer an den staatlichen Schulen in den letzten 10 Jahren liegt nicht vor. In diesem Zusammenhang verweist der Senat auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 17/17 410 und 17/17 647, in denen ausgeführt ist, dass sich die Nichtschwimmerquote am Ende der 3. Klasse in den letzten Jahren von 19 % (2013) auf 18,2 % (2015) verringert hat. Die Statistik „Schulschwimmen in Berlin“ wird alle zwei Jahre erhoben. Die Veröffentlichung der Statistik für das Jahr 2017 erfolgt im Februar 2018. Berlin ist das einzige Bundesland, das regelmäßig statistische Erhebungen zum Schulschwimmen durchführt und veröffentlicht. Nach Angaben der Deutschen-Lebens- Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) 2017 liegt die deutschlandweite Nichtschwimmerquote bei Grundschülern bei fast 40 %. Berlin liegt mit 18,2 % deutlich unter dieser Prozentzahl . 5. Ist der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bekannt, ob es ausreichend Plätze für die Weiterbildung von Lehrkräften gibt, um die Lehrbefähigung Schwimmen zu erlangen, und wenn ja wie oft werden sie abgefragt und an welcher Institution werden diese vorgehalten? 6. Falls die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ausreichend Plätze für die Weiterbildung von Lehrkräften zur Erlangung der Lehrbefähigung Schwimmen vorhält, haben die Interessierten auch die Möglichkeit , die Weiterbildung wahrzunehmen und wenn ja, in welchem Zeitraum ab Anmeldung? Zu 5. und 6.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin bietet auf Grundlage des Lehrkräftebildungsgesetzes (LBiG) vom 7. Februar 2014 und der Verordnung über die Weiterbildung für Lehrkräfte im Land Berlin (WBLVO) vom 26. Januar 2015 für die im Land - - 3 Berlin beschäftigten Lehrkräfte eine berufsbegleitende Weiterbildung für Schwimmunterricht in der Klassenstufe 3 an. Mit der Durchführung ist das Studienzentrum für Erziehung, Pädagogik und Schule (StEPS) beauftragt. Über diese berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahme (aktuell: WB-L Schw 18/19-1) werden per Ausschreibung über die Schulen alle Lehrkräfte der Berliner Grundschulen, der Gemeinschaftsschulen und der Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt informiert. Die aktuelle Ausschreibung ist am 19. Januar 2018 veröffentlicht worden. Bis zum 16. März 2018 erfolgt der Eingang der Bewerbung bei der regionalen Schulaufsicht über die Schulleitung. Nach dortigem Eingang aller Bewerbungen erfolgt unter Berücksichtigung der in der Ausschreibung aufgeführten Voraussetzungen ein Auswahlverfahren mit Beteiligung der örtlichen Beschäftigungsvertretungen (siehe § 3 Abs. 4, 5 WBLVO). Die mit Beteiligung der örtlichen Beschäftigungsvertretungen erstellte Auswahl, wird bis 18. April 2018 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie übermittelt. Pro Schuljahr wird gegenwärtig ein Kurs eingerichtet, der zum Schuljahresbeginn 2018/2019 beginnt. Bei einem durch die Schulaufsicht bestätigten Mehrbedarf, prüft die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Einrichtung eines weiteren Kurses. Für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme erhalten die teilnehmenden Lehrkräfte, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden und geplanten Haushaltsmittel und gem. § 3 Abs. 7 WBLVO, eine Anrechnungsstunde auf das wöchentliche Unterrichtsdeputat. Berlin, den 02. Februar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage Grundschule 1.513 1.380 133 Integrierte Sekundarschule 1.009 996 13 Gymnasium 789 786 3 Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf 181 159 22 Grundschule 143 138 5 Integrierte Sekundarschule 73 70 3 Gymnasium 52 52 0 Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf 5 5 0 Grundschule 114 108 6 Integrierte Sekundarschule 68 68 0 Gymnasium 49 49 0 Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf 12 12 0 Grundschule 139 123 16 Integrierte Sekundarschule 64 64 0 Gymnasium 73 73 0 Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf 11 11 0 Grundschule 110 104 6 Integrierte Sekundarschule 63 63 0 Gymnasium 98 98 0 Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf 27 27 0 Grundschule 133 124 9 Integrierte Sekundarschule 85 85 0 Gymnasium 50 50 0 Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf 10 10 0 Grundschule 155 151 4 Integrierte Sekundarschule 85 85 0 Gymnasium 132 131 1 Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf 12 12 0 mit Studienfach mit Fort- oder Weiterbildung bzw. Kompetenz1) Anzahl aktive ausgebildete Lehrkräfte Personen Anzahl aktiver Lehrkräfte (Personen) mit Ausbildung im Fach Sport nach Region und nach Schulart an öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Berlin im Schuljahr 2017/2018 - Stichtag: 01.11.2017 Schulart Davon davon nach Regionen Friedrichshain-Kreuzberg Berlin insgesamt Mitte Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Pankow Steglitz-Zehlendorf Seite 1 von 2 mit Studienfach mit Fort- oder Weiterbildung bzw. Kompetenz1) Anzahl aktive ausgebildete Lehrkräfte Personen Schulart Davon Grundschule 148 139 9 Integrierte Sekundarschule 93 92 1 Gymnasium 75 75 0 Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf 6 5 1 Grundschule 165 140 25 Integrierte Sekundarschule 115 114 1 Gymnasium 49 49 0 Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf 28 17 11 Grundschule 94 74 20 Integrierte Sekundarschule 66 63 3 Gymnasium 46 46 0 Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf 9 5 4 Grundschule 83 71 12 Integrierte Sekundarschule 71 71 0 Gymnasium 37 37 0 Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf 13 13 0 Grundschule 92 79 13 Integrierte Sekundarschule 67 67 0 Gymnasium 41 40 1 Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf 30 24 6 Grundschule 137 129 8 Integrierte Sekundarschule 84 81 3 Gymnasium 76 75 1 Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf 18 18 0 Integrierte Sekundarschule 75 73 2 Gymnasium 11 11 0 _____ 1) Ohne 7 Lehrkräfte, die das Fach Sport auch als Studienfach nachgewiesen haben. Neukölln Treptow-Köpenick Tempelhof-Schöneberg Reinickendorf Zentral verwaltete Schulen Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Seite 2 von 2 S18-13185 S18-13185 S1813185 Anlage