Drucksache 18 / 13 186 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 16. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Januar 2018) zum Thema: Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über Aktivitäten des Grundschullehrers Nikolai N. und Antwort vom 31. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13186 vom 16. Januar 2018 über Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über die Aktivitäten des Grundschullehrers Nikolai N. ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann ist der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bekannt, dass der Grundschullehrer Nikolai N. im Internet antisemitische und anderweitige Verschwörungstheorien verbreitet und öffentlich den Holocaust leugnet? Zu 1.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist am 01.10. 2015 durch die Schulleiterin der Moabiter Grundschule mitgeteilt worden, dass Herr Nikolai N. Verschwörungstheorien verbreitet. Diese Verschwörungstheorien hatten 2015 keine antisemitischen Inhalte . Die Verbreitung von antisemitischen Verschwörungstheorien und die öffentlichen Aussagen zum Holocaust sind der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erst über die Mitteilung in den Medien am 03.01.2018 bekannt geworden. 2. Wenn Nikolai N. laut Presse „seit Jahren“ so agiert, warum ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht schon viel früher disziplinarisch gegen diesen Lehrer vorgegangen, und wenn sie es getan hat, mit welchen Maßnahmen – abgesehen von Gesprächen mit der Schulaufsicht und der Versetzung an eine andere Schule? Zu 2.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie waren die Aktivitäten des Lehrers Nikolai N. in seiner Freizeit nicht bekannt. In der Schule war Nikolai N. nach dem Wechsel der Schule 2015 unauffällig. - - 2 3. Wurde die Anzeige unverzüglich nach Bekanntwerden in der Senatsverwaltung aufgegeben und wenn nicht, warum nicht? Zu 3.: Es wurde unverzüglich eine Anzeige erstattet, nach dem das zur Verfügung gestellte Material von der Schulaufsicht gesichtet worden war. Berlin, den 31. Januar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13186 S18-13186a