Drucksache 18 / 13 190 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 12. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2018) zum Thema: Schulpflichtige Flüchtlingskinder in Spandau und Antwort vom 31. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13190 vom 12. Januar 2018 über Schulpflichtige Flüchtlingskinder in Spandau ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele der 529 schulpflichtigen Flüchtlingskinder in Spandau besuchen regelmäßig die Schule? Wie viele nur unregelmäßig und wie viele überhaupt nicht? Wie verteilen sich die 529 Kinder auf welche Schulen und Klassen? Zu 1.: Die genannte Zahl von 529 schulpflichtigen „Flüchtlingskindern“ in Spandau kann nicht bestätigt werden. Des Weiteren wird eine Statistik, die eine Unterscheidung von Neuzugewanderten mit Fluchthintergund und ohne Fluchthintergrund ausweist, nicht geführt. Für alle Schülerinnen und Schüler der Berliner Schule gelten die allgemeinen Bestimmungen des Schulgesetzes für das Land Berlin in Verbindung mit den Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht (AV Schulbesuchspflicht). Eine Aufnahme und Verteilung erfolgt unter anderem in Abhängigkeit von Alter, Schulform, Sprachkenntnis, pädagogischen Belangen, Raum- und Platzkapazitäten. 2. Wie viele Flüchtlingskinder werden in Spandau, aufgrund fehlender Alphabetisierung und geringer schulischer Vorbildung, gezielt gefördert? (Bitte nach Alter und Förderungsart aufschlüsseln.) Zu 2.: Grundsätzlich gilt auch hier: Es gibt kein gesondertes Angebot für „geflüchtete“ Kinder und Jugendliche, weshalb hier auch keine Statistik vorliegt. Alle neu zugewanderten Kinder im Grundschulalter werden an den Grundschulen alphabetisiert, im Oberschulalter sind zwei spezielle Gruppen zur Alphabetisierung und Förderung in Spandau eingerichtet. Zusätzlich - - 2 gibt es ein spezielles Angebot für diese Schülerinnen und Schüler in Schöneberg (Beschulung in Oberschulen findet berlinweit statt). 3. Wurde im Vorfeld festgestellt, welches Leistungsniveau jeweils vorliegt? Wie wurde das Leistungsniveau festgestellt? Welche Erkenntnisse liegen dem Senat hinsichtlich des Leistungsniveaus vor? Zu 3.: Hierfür hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entsprechende Verfahren festgelegt, die durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Koordinierungsstellen für Willkommensklassen durchgeführt oder beauftragt werden. Weitere Informationen zum Thema Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen sind im „Leitfaden zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in die Kindertagesförderung und die Schule“ (http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Leitfaden _SenBJW_2016_Kita_Schule.pdf) dargelegt. 4. Auf welcher Grundlage wurden die Kinder auf die Schulen verteilt? Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Welche Schulen haben keine schulpflichtigen Kinder aufgenommen bzw. zugewiesen bekommen? Zu 5.: An den folgenden Schulen sind in Spandau keine Willkommensklassen eröffnet worden: 05G08 Konkordia-Grundschule, 05G12 Grundschule am Weinmeisterhorn, 05G15 Askanier-Grundschule, 05G16 Zeppelin-Grundschule, 05G25 Grundschule am Wasserwerk, 05G29 Mary-Poppins-Grundschule. 6. Gibt es eine Schätzung, wie viele schulpflichtige Kinder in die geplante Unterkunft in Siemensstadt (Lenther Steig/ Schuckertdamm) untergebracht werden sollen? Zu 6.: Dazu liegt keine Schätzung vor. 7. Wird dem Schulamt in Spandau ein Mitspracherecht, aufgrund von Kapazitätsgrenzen der hiesigen Schulen , bei der Belegung dieser Unterkunft mit schulpflichtigen Kindern eingeräumt? Werden die Kapazitätsund Beschulungsmöglichkeiten des Bezirkes bei der Belegung berücksichtigt? - - 3 Zu 7.: Ein Mitspracherecht des Schulamtes hinsichtlich der Belegung von Unterkünften mit schulpflichtigen Kindern existiert nicht. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nimmt regelmäßig an Treffen auf Arbeitsebene mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) teil, um die Kommunikation hinsichtlich der Kapazitäts- und Beschulungsmöglichkeiten für schulpflichtige Neuzugänge der jeweiligen Bezirke zu verbessern. 8. Dem Sitzungsprotokoll des Bezirkselternausschusses Spandau vom 28.11.2017 ist zu entnehmen, dass es im Fall der Unterbringung von schulpflichtigen Kindern in der Unterkunft „Staakener Straße“ keine Kommunikation zwischen dem LAF und dem Schulamt gab! Warum gab es keine Kommunikation? Zu 8.: Sofern mit der Unterkunft „Staakener Straße“ das Gebäude Staakener Straße 79 gemeint ist, ist dem Schulamt Spandau keine offizielle Zuweisung von geflüchteten Familien im Auftrag des LAF bekannt. In diesem Gebäude wohnen Menschen, die nicht mehr im Leistungsbezug des LAF sind, sondern Statusgewandelte im Leistungsbezug anderer Stellen (Jobcenter etc.). Das Haus wird von der Gierso-Bordinghaus Berlin GmbH betrieben, die folglich für eine Kommunikation zuständig gewesen wäre. Berlin, den 31. Januar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13190 S18-13190