Drucksache 18 / 13 194 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 17. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2018) zum Thema: Weiternutzung der Modularen Flüchtlingsunterkünfte Wittenberger Str. und Rudolf-Leonhard-Str. und Antwort vom 31. Januar 2018(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13194 vom 17. Januar 2018 über Weiternutzung der Modularen Flüchtlingsunterkünfte Wittenberger Str. und Rudolf-Leonhard-Str. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann endet konkret die Nutzung der MUF Wittenberger Str. und Rudolf-Leonhard-Str. als Flüchtlingsunterkünfte? 2. Welche Art der weiteren Nutzung ist durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf anschließend vorgesehen? 3. Welche Umbauten werden hierfür notwendig sein, um den gesetzlichen Auflagen Genüge zu tun? 4. Wie hoch werden die Kosten dieser Umbauten voraussichtlich sein und wann werden die Gebäude für die geplante Neunutzung bereitstehen? Zu 1. bis 4.: Bei den benannten Unterkünften handelt es sich um MUF, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen errichtet wurden. Sie sollen für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden und gehören zum sogenannten Sockelportfolio des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Sie sind zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren angemietet. Der Mietvertrag der Wittenberger Str. begann am 01.01.2017, der der Rudolf-Leonhard-Str. am 01.05.2017. Das LAF hat die Möglichkeit die Mietvertragslaufzeit anschließend zweimal um drei Jahre zu verlängern. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht abschließend eingeschätzt werden, wie lange nach dem Ablauf von drei Jahren der Mietvertragslaufzeit die Unterkünfte weiterhin zur Unterbringung von Geflüchteten benötigt werden. 2 Deshalb kann derzeit vom Land Berlin nicht verbindlich eingeschätzt werden, ob nach dem Ablauf der jeweiligen Mietzeit bereits eine Nachnutzung zu einem anderen Zweck möglich ist und somit eventuell Umbauten erforderlich wären. Bisher liegen zu diesen beiden MUFs noch keine Planungen zum Umbau vor. Grundsätzlich wird über eine Nachnutzung von MUFs allgemein zu Wohnzwecken nachgedacht, dies ist jedoch abhängig von deren Beschaffenheit (Apartment- bzw. Wohnungsstruktur statt Gemeinschaftsküchen / -sanitäranlagen) und den baurechtlichen Voraussetzungen. Aus diesem Grunde sollen dem Amtsentwurf-MUF 2.0 sowie weiteren zukünftig zu errichtenden Objekten zur Unterbringung von Geflüchteten Grundrisse des Wohnungsbaus zugrunde gelegt werden. Zum Zeitpunkt der Beauftragung der Modularen Unterkünfte im Jahr 2016, zu denen auch die beiden Objekte gehören, war eine Nachnutzung zu Wohnzwecken noch nicht vorgesehen. Berlin, den 31. Januar 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13194 S18-13194