Drucksache 18 / 13 197 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 17. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2018) zum Thema: Unregelmäßigkeiten beim Verkauf der „BVG-Sneaker“ und Antwort vom 29. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13197 vom 17. Januar 2018 über Unregelmäßigkeiten beim Verkauf der „BVG-Sneaker“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie wurde seitens der BVG der Verkauf der Sneaker vorbereitet? Welche Absprachen und Vereinbarungen existierten zwischen der BVG und den beiden beauftragten Verkaufsstellen? Frage 5: Wie positioniert sich die BVG dazu, dass durch „Camper“, die tagelang auf dem Hinterhof einer der Verkaufsstellen campierten um ein Paar der begehrten Sneaker erwerben zu können, der Hinterhof und die Hauswände durch Urin und Abfälle verunreinigt wurden? Frage 8: Warum hat die BVG den Abverkauf der „BVG-Sneaker“ nicht selbst durchgeführt, um die stattgefundenen Unregelmäßigkeiten und den damit verbundenen Imageschaden zu vermeiden? Antwort zu 1, zu 5 und zu 8: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Der Verkauf der Sneaker wurde nicht von der BVG beauftragt oder gesteuert. Verantwortung und Organisation des Vertriebs der Schuhe lag bei adidas und wurde von diesen eigenständig organisiert. Sneaker-Vertrieb, insbesondere auch von limitierten 2 Auflagen, gehört bei adidas zum Kerngeschäft und es besteht hier entsprechend weitreichende Expertise.“ Frage 2: Wie positioniert die BVG sich dazu, dass in einer Verkaufsstelle offenbar eine „Anmeldeliste“ existierte, die zur Folge hatte, dass die Sneaker nur an Personen an der Hintertür verkauft wurden, die auf der Liste standen? Frage 3: Wie positioniert sich die BVG dazu, dass eine offenbar betriebsfremde Person namens „Ali“ in einer der Verkaufsstellen diese „Anmeldeliste“ führte? Wie gedenkt die BVG, auf diese fragwürdige Verkaufspraxis zu reagieren? Antwort zu 2 und 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hatte keinen Einfluss auf den Vertrieb der Schuhe, dieser wurde, wie bei Frage 1 beschrieben, von adidas verantwortet und organisiert. Der Pressesprecher von adidas, Oliver Brüggen, hat in diesem Zusammenhang folgendes Statement abgegeben: ´Der Verkauf von limitierten Turnschuhen mit Hilfe von Wartelisten ist ein gelerntes und gängiges Vorgehen. Die Sneakerszene organisiert sich diesbezüglich selbst und führt regelmäßige Checkzeiten durch, um einen fairen Verkauf zu ermöglichen. Der adidas Originals Store hat auf die Entstehung und Zusammensetzung dieser Liste keinen Einfluss, informiert die Kunden jedoch stets über das Prozedere. Das Verfahren zum Verkauf besonders limitierter Turnschuhe wird auch in Zukunft im Einzelfall neu definiert.´ Nach Kenntnisstand der BVG wurden keine Schuhe an Personen an der Hintertür verkauft.“ Frage 4: Wie positioniert die BVG sich dazu, dass bereits 24 Stunden nach Verkaufsstart in einem Fall von einem einzigen Verkäufer auf der Auktionsplattform ebay.de insgesamt 8 Paar der „BVG-Sneaker“ zu einem Stückpreis von 1499,99 € angeboten wurden? Worauf führt die BVG diesen fragwürdigen Vorgang zurück? Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG trägt keine Verantwortung für den Verkauf der Schuhe oder daran, was die Käufer mit den gekauften Sneakern machen. Aufgrund des von adidas organisierten Vertriebs könnte man annehmen, dass von verschiedenen Personen einzeln und nacheinander Schuhe gekauft und später gemeinsam angeboten wurden.“ Frage 6: Wie positioniert die BVG sich dazu, dass sie auf ihrer Facebook-Seite den Verkaufsstart ihrer BVG-Sneaker damit bekanntgab, dass sie sich mit der Bemerkung „Vor 30 Jahren waren es Südfrüchte, jetzt sind es BVG- Schuhe“ über den Versorgungsmangel mit Südfrüchten im ehemaligen Ostteil der Stadt während der späten 80er Jahre lustig macht? Hält die BVG es für komisch, wenn Menschen wegen eines kurzfristigen oder dauerhaften Versorgungsmangels mit Lebensmitteln oder anderen Gütern des täglichen Bedarfs stundenlang vor einer Verkaufsstelle Schlange stehen müssen? 3 Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Zu Ihrer Frage bezüglich unseres Postings: Es handelte sich um eine Marketing-Aktion, welche mittels der Analogie der Südfrüchte für Aufmerksamkeit sorgen sollte – und das erfolgreich, an der Sprache der Zielgruppe orientiert. Eben jene Freude, die die Bürger damals empfunden haben, als sie die seltenen Früchte erwerben konnten, haben wir aufgegriffen um die Freude an dem Verkaufsstart der limitierten Schuhe zu verdeutlichen.“ Frage 7: Wie schätzt die BVG den Ablauf der gesamten „BVG-Sneaker“-Verkaufsaktion ein? Hält die BVG diese von ihren Kunden subventionierte Aktion für geglückt? Inwieweit glaubt die BVG, durch die Art und Weise des Abverkaufs ihr Image bei der Berliner Bevölkerung gesteigert zu haben? Antwort zu 7: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Aufgrund der Tatsache, dass voraussichtlich nur wenige dieser Schuhe tatsächlich als Fahrausweis genutzt werden und in Anbetracht der weltweiten medialen Aufmerksamkeit, die diese Marketingaktion gebracht hat, halten wir diese Maßnahme für mehr als wirtschaftlich sinnvoll. Auch unseren Abonnementkunden stand es frei, diese Schuhe zu kaufen, daher sehen wir hier keine Benachteiligung.“ Frage 9: Wie positioniert sich der Senat zu allen oben gestellten Fragen? Der Senat bewertet den Verkauf der „BVG-Sneaker“ als gelungene Marketing-Aktion der BVG, bei der das Event zu einer limitierten Auflage von Sneakern im Vordergrund stand. Berlin, den 29.01.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13197 S18-13197