Drucksache 18 / 13 198 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Philipp Bertram (LINKE) vom 17. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2018) zum Thema: Sportstättensanierungsprogramm 2017 – Bilanz und Ausblick und Antwort vom 29. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Philipp Bertram (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13198 vom 17. Januar 2018 über Sportstättensanierungsprogramm 2017 – Bilanz und Ausblick ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Bilanz des Sportstättensanierungsprogramms 2017: - Welche Sanierungsmaßnahmen wurden 2017 angemeldet und tatsächlich umgesetzt? - Welche der für 2017 angemeldeten Maßnahmen wurden aus welchen Gründen nicht realisiert? - Welche Beträge wurden zwischen den Bezirken umverteilt und - in welcher Höhe wurden Mittel nicht verausgabt? - Welche der für 2017 angemeldeten Maßnahmen dienten auch bzw. insbesondere der Herstellung von Barrierefreiheit? 2. Welche Maßnahmen wurden im Rahmen des Sportstättensanierungsprogramms für 2018 angemeldet (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 1. und 2.: Da die notwendige Befassung des Senats noch nicht erfolgt ist, wird auf den jährlichen Bericht zur Abrechnung des Sportstättensanierungsprogramms im Jahre 2017, der im Februar dem Hauptausschuss zugeht, verwiesen. 3. Welche der für 2018 angemeldeten Maßnahmen werden auch bzw. insbesondere mit dem Ziel der der Herstellung von Barrierefreiheit durchgeführt werden? Zu 3.: Allen Maßnahmen des Sportstättensanierungsprogramms in Sporthallen, Sportfunktionsgebäuden und Tribünen wird vorgegeben, die Anforderung der Barrierefreiheit zu erfüllen. 4. Nach welchen Kriterien können die Bezirke Maßnahmen für das Sportstättensanierungsprogramm anmelden, welche Ausschlusskriterien gelten? Zu 4.: Grundlage für die Anmeldung der Maßnahmen durch die Bezirke sind die Rahmenbedingungen für das Programm. Vorrangig geht es um den Zustand, Sicherheit der Seite 2 von 3 Sportanlage, die Verbesserung der Energiebilanz und die Einhaltung der Barrierefreiheit . Ein weiteres Kriterium stellt die soziale Einbindung in der Stadt dar. Ausschlusskriterien sind reine Instandhaltungsleistungen, wie malermäßige Renovierungen , Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 10.000,00 € und Neubauten. 5. Welche Bezirke haben welche Maßnahmen/Projekte im Bereich öffentlicher Sportanlagen im Rahmen der verschiedenen Tranchen des Sondervermögens Infrastruktur der wachsenden Stadt (SIWA bzw. SIWANA) in jeweils welcher Höhe angemeldet und realisiert? Zu 5.: Der Tabelle können Sie die angemeldeten und realisierten Maßnahmen entnehmen Bezirk Angemeldete Maßnahme/Projekt Realisiert Mittelabfluss Bis 01.01.2018 [€] Mitte Keine 0,00 Friedrichshain-Kreuzberg Keine 0,00 Pankow Keine 0,00 SpA Hans-Rosenthal – Sanierung des Sportfunktionsgebäudes X 131.724,47 Charlottenburg-Wilmersdorf Horst-Dom-Eisstadion – Sanierung Eingangsbereich und Treppenanlage X 100.000,00 Fitnessparcours am Rohrdamm X 28.850,00 Spandau SpA Brunsbütteler Damm – Neubau von zwei Großspielfeldern X 194.629,78 Sanierung Bolzplatz Imchenplatz 2.175,32 Steglitz-Zehlendorf Keine 0,00 Tempelhof-Schöneberg Keine 0,00 Neukölln Keine 0,00 Treptow-Köpenick Sanierung des Regattatribünengebäudes in Grünau 350,00 T€ 0,00 Sanierung und Modernisierung Regattastrecke und Sportmuseum 1.000.000,00 € X 183.931,56 Marzahn-Hellersdorf Per 29.11.2017 angemeldet SpA Teterower Ring –Trainingsplatzbeleuchtung- mit 170,00 T€ SpA Allee der Kosmonauten –Erweiterung der SpA- mit 400,00 T€ SpA Geraer Ring –Umwandlung von Gymnastikwiese in Kleinspielfeld - mit 384,00 T€ 0,00 Lichtenberg Ersatz Trimm-Fit-Geräte am Malchower Park X 19.908,58 Reinickendorf SpA Finsterwalder Straße X 839.891,10 Gesamtsumme: 1.501.110,81 Sportanlage – SpA / Sporthalle -SpH 6. In welchem Verhältnis stehen die im Bereich Sport angemeldeten Maßnahmen/Projekte im Verhältnis zur Gesamtsumme, die für SIWA und SIWANA jeweils zur Verfügung standen und stehen und wie bewertet der Senat dieses Verhältnis? Zu 6.: Für den Bereich Sport insgesamt (Bezirkssportanlagen, Bäder und zentralverwaltete Sportanlagen) standen und stehen im Verhältnis zum Gesamtprojekt SIWA und SIWANA Mittel in Höhe von 6,98% zur Verfügung. Vor dem Hintergrund des hohen Sanierungsbedarfs der Sportanlagen sind weitere Anstrengungen erforderlich um diesen abzubauen. Hierzu könnte eine weitere Aufstockung des Anteils für den Sport helfen. 7. Welche Rolle spielen nach Auffassung des Senats Sanierung und Modernisierung sowie der Neubau von Sportanlagen in den bezirklichen Investitionsplanungen? Zu 7.: Die Bezirke als Träger der Einrichtungen nehmen ihre Pflichten zur Instandhaltung und Instandsetzung der Sportanlagen durch Sanierungs- Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Investitionsplanung wahr und setzen entsprechende Prioritäten. Die Einzelmaßnahmen gehen aus den jeweiligen Anmeldungen der Bezirke zur Investitionsplanung hervor. Seite 3 von 3 8. Welche Landes-, Bundes- und europäischen Programme sind nach Auffassung des Senats und nach vorliegenden Erfahrungen geeignet, zur Sanierung und Modernisierung sowie zur Herstellung von Barrierefreiheit von öffentlichen Sportanlagen genutzt zu werden? Zu 8.: Hierzu wird auf die Aussagen im Bericht vom 20.11.2017 -rote Nummern 0263 und 0263A aus diese Wahlperiode verwiesen. 9. Wie hoch ist nach Meinung des Senats der finanzielle Bedarf für die Sanierung und Modernisierung der bezirklichen Sportanlagen (bitte bezirklich aufschlüsseln und differenzieren nach gedeckten und ungedeckten Sportanlagen)? Zu 9.: Der Tabelle können Sie den Bedarf gegliedert nach Sportanlage für den Zeitraum 2019 bis 2022 entnehmen. Sportplätze Sportfunktionsgebäude Sporthallen Sondersportanlagen genehmigungsfähige Kosten nach Fortschreibung Umfrage 2017 1.1 1.1.1 1.2 1.3** 2019 - 2022 in T€ in T€ in T€ in T€ 01 Mi 3.050 4.630 10.247 3.150 21.077 02 FrKr 2.646 120 1.212 - 3.978 03 Pa 6.030 7.095 1.330 300 14.755 04 ChWi 21.275 5.065 3.605 2.035 31.980 05 Sp 4.870 3.300 - - 8.170 06 StZd 2.175 5.690 2.450 - 10.315 07 TeSch 840 2.665 2.350 - 5.855 08 Nk 3.161 4.652 1.225 250 9.288 09 TrKö 2.765 850 - 240 3.855 10 MaHe 2.855 2.240 26.966 4.707 36.768 11 Li 11.905 664 9.620 - 22.189 12 Rd 14.310 4.890 580 700 20.480 75.882 41.861 59.585 11.382 188.710 (1.3 Sondersportanlagen: z.B. Wassersport-undEissportanlagen) Träger der Einrichtungen Summe – Bezirke - 10. Welche Überlegungen gibt es seitens des Senats und der Bezirke, den Zustand der öffentlichen Sportanlagen in den Bezirken deutlich zu verbessern, den gestiegenen und wachsenden Bedarfen anzupassen und kontinuierlich die bauliche Unterhaltung zu gewährleisten? Zu 10.: Hierzu wird auf die Aussagen im Bericht vom 20.11.2017 –siehe Antwort zu 8.- verwiesen . Berlin, den 29. Januar 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13198 S18-13198a