Drucksache 18 / 13 199 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Philipp Bertram (LINKE) vom 17. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2018) zum Thema: Sportstättenbedarf: Bedarfsermittlung, Planung und Realisierung und Antwort vom 25. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Philipp Bertram (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 199 vom 17. Januar 2018 über Sportstättenbedarf: Bedarfsermittlung, Planung und Realisierung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den aktuellen Grad der Bedarfsdeckung im Bereich der gedeckten und ungedeckten Sportanlagen im Land Berlin (bitte nach gedeckten und ungedeckten Sportanlagen differenzieren)? Zu 1.: Nach Berechnungen des Senats, standen am Ende des Jahres 2016 rund 3,67 Millionen Berlinerinnen und Berlinern rund 4,7 Mio. m² ungedeckte Sportfläche zur Verfügung. Daraus ergibt sich ein Angebot von 1,28 m² ungedeckte Sportfläche pro Einwohner. Im gedeckten Anlagenbereich standen rund 723.000 m² zur Verfügung. Dies bedeutet ein Ausstattungswert von 0,17 m²/EW. Verglichen mit den Orientierungswerten des Senats (1,47 m²/EW für ungedeckte Anlagen und 0,2 m²/EW für gedeckte Anlagen) existiert sowohl im gedeckten als auch im ungedeckten Kernsportanlagenbereich ein rechnerisches Ausstattungsdefizit von jeweils -13% zum Orientierungswert. (vgl. hierzu Tabelle 1und 2) Der Senat sieht es als seine Aufgabe an, gemeinsam mit den Bezirken eine möglichst ausgeglichene und bedarfsgerechte Ausstattung mit Sportanlagenherzustellen. Da derzeit das Defizit insgesamt eher ansteigt, sind verstärkte Anstrengungen erforderlich. 2. Wie schätzt der Senat den Grad der Bedarfsdeckung an öffentlichen Sportanlagen in den einzelnen Bezirken ein (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 2.: Nach Einschätzung des Senats fallen die Ausstattungswerte der 12 Berliner Bezirke wie folgt aus. Seite 2 von 5 Die Spanne der bezirklichen Ausstattungswerte reicht im Bereich der ungedeckten Kernsportanlagen von + 29% über dem Berliner Orientierungswert bis - 51% unter dem Berliner Orientierungswert. Insgesamt vier Bezirke liegen über und acht Bezirke unter dem Orientierungswert. Insbesondere die innenstadtnahen Bereiche sowie Großsiedlungsbereiche weisen ein erhebliches Defizit im ungedeckten Anlagenbereich auf. Bei den gedeckten Kernsportanlagen reicht die Spanne der bezirklichen Ausstattungswerte von + 8% über dem Berliner Orientierungswert bis - 28% unter dem Berliner Orientierungswert. Insgesamt zwei Bezirke liegen über und zehn Bezirke unter dem Orientierungswert. Die Bezirke Mitte, Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg weisen das größte Defizit im gedeckten Kernsportanlagenbereich auf. Besonders problematisch stellt sich die Lage in den Bezirken dar, in denen beide Sportanlagentypen über sehr schlechte Ausstattungswerte verfügen. Hierzu zählen die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln. (vgl. hierzu Tabelle 1 und 2) 3. Wie viele Sportstätten fehlen konkret in den Bezirken und insgesamt im Land Berlin, um den aktuellen Bedarf zu decken (bitte nach Bezirken und nach gedeckten und ungedeckten Sportanlagen differenzieren)? Zu 3.: Nach Berechnungen des Senats (Stand 12/2016) fehlen im Land Berlin derzeit umgerechnet etwa 226 Hallenteile (1 Hallenteil = 405m²) und etwa 121 Großspielfelder (1 Großspielfeld = 5828m²) (vgl. hierzu Tabelle 1 und 2). Der Fehlbedarf im gedeckten Kernanlagenbereich verringert sich geringfügig, wenn berücksichtigt wird, dass zum Betrachtungsstand 12/2016 noch zahlreiche Sporthallen mit Flüchtlingen belegt waren. Wird davon ausgegangen, dass diese Sporthallen wieder dem Sport zur Verfügung stehen, verringert sich der Fehlbedarf um etwa 16 Hallenteile auf 210 Hallenteile. Der berechnete Fehlbedarf innerhalb der Bezirke kann aus den Tabellen 1 und 2 abgelesen werden. Die Anlagearten „Hallenteil“ und „Großspielfeld“ sind dabei zum besseren Verständnis lediglich als Platzhalter für die dahinter stehende Flächengröße zu verstehen. Die tatsächliche Umsetzung in unterschiedlichen Anlagentypen erfolgt vor Ort, vor dem Hintergrund des spezifischen Bedarfs. 4. Nach welchen Kriterien stellen Senat und Bezirke den Sportstättenbedarf konkret fest? Wie und durch wen erfolgt die Bedarfsermittlung? Zu 4.: Der Senat ist zuständig für die gesamtstädtische Sportentwicklungsplanung. Im Rahmen dieser fachpolitischen Zuständigkeit wurde sowohl für ungedeckte Sportflächen (Sportplätze) sowie für gedeckte Sportflächen (Sporthallen) Orientierungswerte entwickelt, mit denen der Bedarf an Sportflächen quantifiziert werden kann, bzw. mit denen das Ausstattungsniveau z. B. auf der Ebene der Bezirke bestimmt werden kann. Auf der Ebene der Bezirke wird diese grobe quantitative Bedarfsbestimmung durch die Einbeziehung örtlicher Bestimmungsfaktoren (z.B. Nachfrage von Nutzungszeiten durch Vereine) näher konkretisiert. Seite 3 von 5 5. Welche konkreten und verbindlichen Vorgaben gibt es für Investoren, beim Bau von Wohnungen auch Sportanlagen bzw. Sport- und Bewegungsflächen zu schaffen oder entsprechende Ausgleichszahlungen vorzunehmen bzw. warum gibt es entsprechende Vorgaben nicht? Zu 5.: Für Investoren gibt es keine konkreten Vorgaben, beim Bau von Wohnungen auch Sportanlagen bzw. Sport- und Bewegungsflächen zu schaffen oder entsprechende Ausgleichzahlungen vorzunehmen. Im Rahmen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung werden jedoch durch den Neubau bzw. die Erweiterung von Grundschulen neue Sportanlagen auf Schulstandorten entstehen, die somit indirekt (anteilig) durch Vorhabenträger finanziert werden. 6. Wie soll der wachsende Bedarf an Sportstätten in den Bezirken und im Land Berlin gedeckt werden? Welche Rolle spielen in den Planungen Reaktivierung, Erweiterung und der Neubau von Sportanlagen? Zu 6.: Angesichts der anhaltenden Bevölkerungszunahme ist der zusätzliche Bedarf an Sportinfrastruktur bis auf weiteres groß. Dieser Bedarf ist nicht gleichmäßig über die Stadt verteilt; d.h. die Ausstattungssituation ist in den Bezirken bzw. den jeweiligen Prognoseräumen unterschiedlich. Es ist Ziel des Senats, den durch das Bevölkerungswachstum induzierten Infrastrukturbedarf zu befriedigen, das Ausstattungsniveau anzuheben und gelichzeitig die stadträumlichen Disparitäten zu verringern. Um diese Ziele zu erreichen werden alle Möglichkeiten, d.h. Reaktivierung von Flächen, Erweiterung und Neubau von Sportanlagen und vor allem auch die Aktivierung von Innenentwicklungspotentialen im vorhandenen Sportanlagenbestand in Betracht gezogen. 7. Welche konkreten Neubaumaßnahmen von Sportanlagen sind dem Senat in welchen Bezirken bekannt? Zu 7.: Dem Senat sind die in Tabelle 3 dargestellten Neubaumaßnahmen bekannt. Um den in der Fragestellung gewählten Begriff „konkret“ fassbar zu machen, sind in dieser Tabelle nur Neubaumaßnahmen dargestellt, die sich bereits im Bau befinden bzw. in der Investitionsplanung der Bezirke (2015-2019) angemeldet wurden. 8. Welche konkreten Überlegungen zum Ankauf von Flächen für den Neubau von Sportanlagen sind dem Senat aus den Bezirken bekannt? Zu 8.: Dem Senat ist bekannt, dass es im Bezirk Lichtenberg Überlegungen zum Ankauf einer Fläche am Blockdammweg, für die Errichtung einer Sportanlage gibt. In den Bezirken Mitte, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf existieren derzeit keine konkreten Überlegungen. Für die übrigen vier Bezirke konnte innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung eingeholt werden. Seite 4 von 5 9. Wie unterstützt der Senat die Bezirke beim Ankauf von Flächen für sportliche Nutzungen sowie beim Neubau von Sportanlagen? Zu 9.: Der Senat unterstützt die Bezirke durch die Bereitstellung von Mitteln für den Ankauf von Grundstücken aus dem Programm SIWANA. Im Handlungsfeld Sport wird der Bedarf – solange bezirkliche Sportentwicklungspläne nicht vorliegen - durch konzeptionelle Aussagen aus Sicht der gesamtstädtischen Sportentwicklungsplanung dargelegt. So werden beispielsweise die Bezirke bei der Feststellung eines außerschulischen Bedarfs von Sporthallen i.R. von Schulneubauprojekten unterstützt. Für den Ankauf von Flächen, die als bezirkliche Sportflächen genutzt werden sollen, ist ausschließlich der Bezirk zuständig. 10. Wie schätzt der Senat den Stellenwert von Sport-Infrastruktur im Rahmen der bezirklichen Sozialinfrastrukturkonzepte (SIKO) ein? Zu 10.: Der Senat stellt fest, dass in den vorgelegten SIKo-Entwürfen grundsätzlich alle sozialen und grünen (wohnungsnahen) Infrastrukturbereiche betrachtet wurden. Der enge Fokus richtete sich in vielen SIKo-Entwürfen jedoch auf die Infrastrukturbereiche Kindertagesstätten und Schulen. Für die Sportinfrastruktur ergibt sich daraus folgendes Bild: Im Rahmen der bezirklichen SIKo-Planungen wird vielfach ein erheblicher Zuwachs im gedeckten Kernsportanlagenbereich dargestellt. Dieser Zuwachs soll vor allem aus dem Bau von Schulsporthallen resultieren. Von dieser Entwicklung kann grundsätzlich auch der Vereinssport profitieren, da eine Mitnutzung der Schulsportanlagen nach Sportförderungsgesetz und Sportanlagennutzungsvorschrift geregelt ist. Im Bereich der ungedeckten Kernsportanlagen zeigen die SIKo-Planungen bislang vielfach keine ausreichende Abdeckung des berechneten Mehrbedarfs an Sportflächen. Die kleinflächigen ungedeckten Schulsportanlagen, welche im Zusammenhang mit Schulneubauten entstehen, können den Mehrbedarf des Vereinssports nicht abdecken. Hinzu kommt, dass im Rahmen der vorgelegten SIKo- Planungen über die Schulplanungen hinaus, nur sehr wenige Maßnahmen im Bereich der ungedeckten Kernsportanlagen vorgesehen sind. Dies würde im ungedeckten Kernsportanlagensegment perspektivisch zu einer deutlichen Verschlechterung des Versorgungsangebots führen. 11. Wie ist gesichert, dass der Sportanlagenbedarf im Rahmen der Überführung der Infrastrukturkonzepte in sektorale Konzepte und integrierte Bereichsentwicklungsplanungen, wie z.B. im Bereich Sport, berücksichtigt wird? Wer steuert diesen Prozess? Zu 11.: Die Ergebnisse der fachlichen Entwicklungsplanungen, unter anderem mit Aussagen zur Bedarfsprognose, sind den SIKo zugrunde gelegt. Aussagen der SIKo zur Flächenzuweisung, -sicherung und ggf. zur Finanzierung / Maßnahmenplanung können wiederum in die Fachkonzepte übernommen werden. Die Verantwortung für die Fachkonzepte liegt beim jeweiligen Fachamt / der jeweiligen Senatsfachverwaltung. Die Verantwortung für das SIKo liegt federführend beim Stadtentwicklungsamt. Die fachübergreifende Abstimmung ist zwingend für die Seite 5 von 5 SIKo-Erstellung vorgegebenen, damit ist auch der Informationsaustausch zwischen den Fachämtern und dem Stadtentwicklungsamt gesichert. Im Regierungsprogramm ist vermerkt, dass die Bezirke dabei zu unterstützen sind, die SIKo in eine integrierte Bereichsentwicklungsplanung zu überführen. Dieser Arbeitsprozess ist derzeit noch nicht begonnen. In der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beabsichtigten Erstellung der „Strategie für eine integrierte Infrastrukturplanung“, werden die SIKo als Planungsinstrument weiter entwickelt und erste Aussagen zur Stellung der SIKo in einer integrierten Bezirksentwicklungsplanung gemacht werden. 12. Wie unterstützt der Senat die Bezirke bei der Fortentwicklung der bezirklichen Sportanlagenentwicklungsplanung und welche Vorgaben sind dafür seitens des Senats entsprechend § 7 Abs. 3 des Berliner Sportförderungsgesetzes entwickelt worden? Zu 12.: Der Senat unterstützt die Bezirke bei der Fortentwicklung der bezirklichen Sportentwicklungsplanung durch eine beratende Funktion. So hat der Senat einen Leitfaden mit Inhalten und Methodik zur Erarbeitung einer bezirklichen Sportentwicklungsplanung (Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Arbeitshilfe Sportentwicklungsplanung, Heft 3, Berlin 2011) zur Verfügung gestellt. Aktuell hat der Senat finanzielle Mittel beantragt, um in den Bezirken eine Sportentwicklungsplanung durch externe Beratung zu qualifizieren. Für diese Planungsvorhaben werden vom Senat Vorgaben in Bezug auf Planungsinhalte und Planungsverfahren gemacht. Mittel und Planungsvorgaben für die bezirkliche Sportentwicklungsplanung werden voraussichtlich im März 2018 vorliegen. Berlin, den 25. Januar 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport Tabelle 1 - Schriftliche Anfrage 18/13199 gedeckte Kernsportanlagen Stand 31.12.2016 0,197 Einwohner am 31.12.2016 Bestand 31.12.2016* [m²] Bedarf Sportfläche [m²] 2016 (entsprechend Orientierungswert**) Bedarfsdeckung [%] Fehlbedarf in m² Fehlbedarf in HT (405m²) Abweichung vom Orientierungswert 2016[%] Mitte 371.407 52.494 73.157 71,8 20.662 51 -28,2 Friedrichshain-Kreuzberg 281.323 43.103 55.413 77,8 12.309 30 -22,2 Pankow 397.406 68.712 78.278 87,8 9.566 24 -12,2 Charlottenburg-Wilmersdorf 336.249 61.127 66.232 92,3 5.104 13 -7,7 Spandau 239.942 41.710 47.262 88,3 5.552 14 -11,7 Steglitz-Zehlendorf 304.086 56.817 59.896 94,9 3.079 8 -5,1 Tempelhof-Schöneberg 346.108 49.707 68.173 72,9 18.466 46 -27,1 Neukölln 327.522 52.838 64.513 81,9 11.675 29 -18,1 Treptow-Köpenick 259.524 47.931 51.119 93,8 3.188 8 -6,2 Marzahn-Hellersdorf 262.015 54.471 51.610 105,5 -2.862 -7 5,5 Lichtenberg 283.121 60.299 55.767 108,1 -4.532 -11 8,1 Reinickendorf 261.919 42.305 51.591 82,0 9.286 23 -18,0 Berlin 3.670.622 631.515 723.009 87,3 91.494 226 -12,7 * Die Spalte Bestand weist die Nettofläche der Sportanlagen aus die ausschließlich zur bezirklichen Nutzung bestimmt sind (incl. der dem Bezirk zuzurechnenden Anteile der Sportanlagen mit besonderer Zweckbestimmung). Erstellt von: IV C 1 Sch am 26.01.2018 ** Orientierungswert für gedeckte Anlagen (0,2 m²/Einwohner) Tabelle 2 ungedeckte Kernsportanlagen Stand 31.12.2016 1,473642209 Einwohner am 31.12.2016 Bestand 31.12.2016* [m²] Bedarf Sportfläche [m²] 2016 (entsprechend Orientierungswert**) Bedarfsdeckung [%] Fehlbedarf in m² Fehlbedarf in GSF(5828m²) Abweichung vom Orientierungswert 2015[%] Mitte 371.407 361.016 547.321 66,0 186.305 32 -34,0 Friedrichshain-Kreuzberg 281.323 200.322 414.569 48,3 214.247 37 -51,7 Pankow 397.406 435.828 585.634 74,4 149.806 26 -25,6 Charlottenburg-Wilmersdorf 336.249 539.372 495.511 108,9 -43.861 -8 8,9 Spandau 239.942 400.093 353.589 113,2 -46.504 -8 13,2 Steglitz-Zehlendorf 304.086 446.923 448.114 99,7 1.191 0 -0,3 Tempelhof-Schöneberg 346.108 409.709 510.039 80,3 100.330 17 -19,7 Neukölln 327.522 401.235 482.650 83,1 81.416 14 -16,9 Treptow-Köpenick 259.524 496.231 382.446 129,8 -113.786 -20 29,8 Marzahn-Hellersdorf 262.015 263.921 386.116 68,4 122.196 21 -31,6 Lichtenberg 283.121 313.708 417.219 75,2 103.511 18 -24,8 Reinickendorf 261.919 435.349 385.975 112,8 -49.375 -8 12,8 Berlin 3.670.622 4.703.706 5.409.184 87,0 705.477 121 -13,0 * Die Spalte Bestand weist die Nettofläche der Sportanlagen aus die ausschließlich zur bezirklichen Nutzung bestimmt sind (incl. der dem Bezirk zuzurechnenden Anteile der Sportanlagen mit besonderer Zweckbestimmung). Erstellt von: IV C 1 Sch am 26.01.2018 ** Orientierungswert für ungedeckte Anlagen (1,47 m²/Einwohner) Seite 1 von 3 Tabelle 3 - Schriftliche Anfrage 18/13199 Neubaumaßnahmen von Sportanlagen in den Bezirken (bereits im Bau befindlich bzw. in Investitionsplanung 2015-2019 angemeldet) Bezirk gedeckte Anlagen ungedeckte Anlagen Mitte * Umbau Schulstandort, Berolinastr.; 1 HT keine Maßnahmen geplant * Neubau Sporthalle Lessing-Gymnasium; 4 HT Neubau Sporthalle Grundschule Chausseestraße / Boyenstraße Neubau Sporthalle Wedding-Grundschule, Schulstraße/Ruheplatzstraße; 3 HT Neubau Sporthalle Campus Heinrich-von-Stephan-Oberschule Neubau Sporthalle Sanierung u. Erweiterung Ernst-Reuter-Schule Neubau Sporthalle ISS Pankstraße Friedrichshain-Kreuzberg * Neubau Grundschule und Sporthalle, Corinthstr.; 2 HT innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung vom Bezirk innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung vom Bezirk Pankow * Neubau Sporthalle Reinhold-Burger-Oberschule, Neue Schönholzer Str.; 4 HT innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung vom Bezirk * Neubau einer Sporthalle Schulstandort Pasteurstr., Dietrich-Bonhoeffer-Str.; 4 HT * Neubau Sporthalle Rosa-Luxemburg-Oberschule, Borkumstr.; 3 HT * Neubau Sporthalle Tesla-G, Rudi-Arndt- / Conrad-Blenkle-Str., 3 HT * Jeanne-Barez-Grundschule Erweiterung, Hauptstr.; 1 HT * Panke-Schule Ausbau und Erweiterung; 3 HT * Grundschule am Weißen See Instandsetzung u. Ausbau, Amalienstr.; 2 HT * Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Gym Instandsetzung, Eugen-Schönhaar-Str.; 1 HT * Neubau Sporthalle Carl-Humann-Grundschule, Scherenbergstr.; 4 HT * Neubau Sporthalle Max-Delbrück-Schule, Kuckhoffstr.; 2 HT * Grundschule am Wasserturm Erweiterung, Tino-Schwierzina-Str.; 2 HT * Neubau Sporthalle Schulkomplex Grundschule/ISS, Berliner Str.; 4 HT innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung vom Bezirk Seite 2 von 3 Charlottenburg-Wilmersdorf innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung vom Bezirk innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung vom Bezirk Spandau * Neubau Sporthalle Freiherr-vom-Stein-Schule, Galenstr.; 3 HT Neubau Großspielfeld, Staaken West * Neubau Sporthalle Inklusive Schwerpunktschule, Goltz-/ Mertensstr.; 2 HT * Neubau Sporthalle Lily-Braun-Oberschule, Münsinger Str.; 3 HT * Neubau Sporthalle Schule an der Jungfernheide, Lenther Steig; 2 HT Steglitz-Zehlendorf * Kopernikus-Oberschule Umbau u.Erweiterung, Lepsiusstr.; 2 HT Neubau Großspielfeld, Lichterfelde * Neubau Sporthalle Grundschule am Karpfenteich; 2 HT * Neubau Sporthalle, Arndt-OG, 2 HT Neubau Sporthalle OSZ Kopernikus; 2 HT Neubau Sporthalle Lichterfelde; 2 HT Tempelhof-Schöneberg innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung vom Bezirk innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung vom Bezirk Neukölln * Neubau Sporthalle Clay-Oberschule, Neudecker Weg; 5 HT keine Maßnahmen geplant Neubau Sporthalle Grundschule, Koppelweg Treptow-Köpenick * Erweiterung Grünauer Gemeinschaftsschule, Walchenseestr. 40; 2 HT keine Maßnahmen geplant * Erweiterung Hans-Grade-Schule, Heuberger Weg 37; 2 HT Seite 3 von 3 Marzahn-Hellersdorf * Neubau Sporthalle ISS, Str. An der Schule 13-19; 3 HT keine Maßnahmen geplant * Franz-Carl-Achard-Grundschule Erweiterung, Adolfstr. 25; 2 HT * Neubau Sporthalle Otto-Nagel-Gymnasium, Schulstr. 11; 3 HT Neubau Sporthalle Grundschule Am Grünen Stadtrand, Dessauer Straße 8; 3 HT Neubau Sporthalle Franz-Carl-Achard-Grundschule MEB, Adolfstraße 31, 2 HT Neubau Typensporthalle Ulmen Grundschule, Ulmenstraße 79/85; 3 HAT Neubau Typensporthalle Grundschule, Elsenstraße 7-9; 3 HT Neubau Sporthalle Grundschule, Naumburger Ring 1,3,5 Neubau Sporthalle ISS, Erich-Kästner-Straße Neubau Turnhalle Gymnasium; Haltoner Str. 22 Lichtenberg * Neubau Sporthalle Brodowin-Schule, Liebenwalder Str. 12-18; 3 HT Neubau Sportanlage, Blockdammweg * Neubau Sporthalle Lew-Tolstoi-Schule, Römerweg 120; 3 HT Reinickendorf Neubau Typensporthalle Kolumbus-Grundschule, Freiheitsweg 18; 3 HT keine Maßnahmen geplant Neubau Sporthalle Schulneubau, Thurgauer Straße/Aroser Allee; 3 HAT Quellen Standorte mit * aus Liste von SenBJF Referat I D "Von Bezirken geplante Sporthallen auf Schulstandorten" Stand 07.04.2017 entnommen alle weiteren Standorte aus Abfrage der Sportamtsleiter vom 24.01.2018 entnommen Erstellt von: IV C 1 Sch am 26.01.2018 S18-13199 S18-13199 Zulieferung S1813199 Tabelle 1 und 2 Bezirke_2016 Zulieferung S1813199 Tabelle 3 Tabelle1