Drucksache 18 / 13 202 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 17. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2018) zum Thema: Schwarze Kassen und Steuerbetrug bei der CDU Berlin – Fälle für die Staatsanwaltschaft ? und Antwort vom 05. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 202 vom 17. Januar 2018 über Schwarze Kassen und Steuerbetrug bei der CDU Berlin - Fälle für die Staatsanwaltschaft ? ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Am 11. Januar 2018 berichtete die B.Z. unter der Überschrift „Schummel-Vorwürfe bringen CDU in Not: Heilmann unter Druck“ über dubiose Vorgänge im Bezirksverband Steglitz-Zehlendorf der CDU im Zusammenhang mit der Wahlkampffinanzierung. Laut der Berichterstattung sehen auch prominente Mitglieder der CDU zumindest den Anfangsverdacht von möglichen Straftaten. Seit wann gibt es diesbezüglich welche Ermittlungen zu ggf. welchen Tatvorwürfen durch die Staatsanwaltschaft mit ggf. welchem Aktenzeichen? 2. Welche möglichen Straftatbestände sieht die Senatsverwaltung in der von der B.Z. beschriebenen Causa Heilmann gegeben? 3. Wurde inzwischen von Dritten Anzeige gegen Heilmann und mögliche weitere Beteiligte erstattet? Zu 1. bis 3.: Strafanzeigen in Bezug auf den genannten Sachverhalt liegen bislang weder den Strafverfolgungsbehörden noch der Polizei vor. Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft derzeit, ob die in Rede stehende Pressberichterstattung die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigt. 4. Inwieweit wurde bereits geprüft, ob der Darstellung in der B.Z. entsprechend falsche Spendenbescheinigungen bei Berliner Finanzämtern eingereicht wurden und ggf. welcher finanzieller Schaden ist dadurch der Staatskasse entstanden? Zu 4.: Bislang haben sich die Finanzbehörden zu einer solchen Prüfung nicht veranlasst gesehen. Berlin, den 5. Februar 2018 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-13202 S18-13202a