Drucksache 18 / 13 250 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) vom 22. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2018) zum Thema: Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse für das Lehramt und Antwort vom 05. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tobias Schulze (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13250 vom 22. Januar 2018 über Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse für das Lehramt ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen haben in den vergangenen fünf Jahren die Anerkennung eines Lehramtsabschlusses aus dem Ausland beantragt? Zu 1.: Die Pflicht zur statistischen Erhebung für alle Herkunftsländer (EU und Drittstaaten) besteht im Land Berlin erst seit Juli 2014. Die Meldung erfolgt zu entsprechenden Stichtagen an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Die gewünschten detaillierten Daten können nach der erfolgten statistischen Auswertung und Aufbereitung durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg dort abgefragt werden. Nach den seitens der Anerkennungsstelle des Senats erfolgten Meldungen wurden im Zeitraum Juli 2014 bis Dezember 2016 1.077 Anträge gestellt. Für das Jahr 2017 ist die statistische Erhebung mit entsprechender Plausibilitätsprüfung noch nicht erfolgt. Stichtag ist hier der 15.03.2018. Derzeitiger Stand für das Jahr 2017: 442 Anträge. 2. Wie viele dieser Anträge wurden in den vergangenen fünf Jahren abgelehnt? Zu 2.: Siehe Antwort zu 1. Verbindliche Daten können nur für den Zeitraum Juli 2014 bis Dezember 2016 geliefert werden. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 42 Anträge abgelehnt. Im Jahr 2017 erfolgten nach bisheriger Datenlage fünf Ablehnungen. - - 2 3. Wie wird die Nichtanerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse begründet (bitte Häufigkeiten angeben )? Zu 3.: Eine Ablehnung erfolgt ausschließlich, wenn festgestellt wird, dass keine Lehrkräftequalifikation aus dem Ausland vorliegt. 4. Wie oft werden Folgeanträge gestellt, nachdem Anträge abgelehnt worden sind? 5. Wie oft sind diese Folgeanträge erfolgreich? Zu 4. und 5.: Es erfolgt keine statistische Erhebung zu Folgeanträgen. Da eine Ablehnung nur erfolgt, wenn keine Lehrkräftequalifikation aus dem Ausland festgestellt werden konnte, ist nicht davon auszugehen, dass Folgeanträge gestellt werden. Anträge auf Anerkennung einer ausländischen Lehrkräftequalifikation sollen in der Bundesrepublik Deutschland nur einmal gestellt werden (vgl. Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 08.10.2015 - Ländergemeinsame Eckpunkte für die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG geändert durch Richtlinie 2013/55/EU im Hinblick auf die Anerkennung ausländischer Lehrerberufsqualifikationen). 6. Wie schätzt der Senat das Potenzial ein, durch erfolgreiche Anerkennungen ausländischer Abschlüsse einen Teil des großen Lehrkräftebedarfes zu decken? Zu 6.: Nach erfolgreich durchlaufendem Anerkennungsverfahren und erfolgter Gleichstellung mit einem Berliner Lehramt stehen die ausländischen Lehrkräfte dem Berliner Schuldienst für eine unbefristete Einstellung zur Verfügung. Ein Einsatz im Berliner Schuldienst, z.B. als Vertretungslehrkraft oder als muttersprachliche Lehrkraft an der Staatlichen Europa-Schule Berlin, ist bereits möglich, wenn festgestellt werden kann, dass eine ausländische Lehrkräftequalifikation vorliegt (Anerkennung). Bevorzugt möchte der Senat Lehrkräften mit einer im Ausland erworbenen Lehrkräftequalifikation jedoch eine Gleichstellung mit einem Berliner Lehramt ermöglichen, um ihnen damit eine vollwertige Beschäftigung und Bezahlung im Berliner Schuldienst anbieten zu können und diese Lehrpersonen dauerhaft im System zu halten. Dazu sind neben der Anerkennung der Lehramtsbefähigung, Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie ggf. ein Ausgleich von Ausbildungsunterschieden erforderlich. Hierzu bietet der Berliner Senat, z.T. in Kooperation mit den Universitäten, entsprechende Anpassungsmaßnahmen an. Diese Maßnahmen dienen der bestmöglichen Ausschöpfung des Potenzials ausländischer Lehrkräfte. - - 3 7. Welchen Veränderungsbedarf sieht der Senat bei der Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse? Zu 7.: Eine Gesetzesänderung erfolgte zuletzt mit dem Lehrkräftequalifikationsfeststellungsgesetz Berlin (LQFG Bln) vom 20.05.2016. Die Änderung der zugehörigen Verordnung ist derzeit in der Bearbeitung. Weiteren Änderungsbedarf sieht der Senat derzeit nicht. Berlin, den 05. Februar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13250 S18-13250a