Drucksache 18 / 13 206 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 16. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2018) zum Thema: Entwicklung der Zahlen über die Durchsetzung der Ausreisepflicht in den Jahren 2016 und 2017 und Antwort vom 24. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13206 vom 16. Januar 2018 über Entwicklung der Zahlen über die Durchsetzung der Ausreisepflicht in den Jahren 2016 und 2017 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen aus Berlin sind im Laufe des Jahres 2016 ausreisepflichtig geworden? 4. Wie viele Personen aus Berlin sind im Laufe des Jahres 2017 ausreisepflichtig geworden? Zu 1. und 4.: Die Fragen können so nicht beantwortet werden. Eine Ausreisepflicht entsteht gem. § 50 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), wenn ein Ausländer einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt und ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei oder anderen gesetzlichen Grundlagen nicht oder nicht mehr besteht. Statistisch kann dies nicht erfasst werden, da das Entstehen einer Ausreisepflicht nicht zwingend den Erlass eines Bescheides voraussetzt, der einem bestimmten Jahr zugerechnet werden könnte. Für die nachfolgend genannten Zahlen wurde die Anzahl der sich in Berlin zum Stichtag 31.12.2016 bzw. 2017 aufhaltenden Ausreisepflichtigen ermittelt und mit der Anzahl des jeweiligen Vorjahresstichtages verglichen. Die Differenz dieser Zahlen lässt zwar den Zuwachs an Ausreisepflichtigen erkennen, lässt aber keine Aussage über die Anzahl der in dem jeweiligen Jahr entstandenen Ausreisepflichten zu. Ausreisepflichtige Personen im Bundesland Berlin Quelle: Auswertungen der Ausländerbehörde Berlin Stand am Anzahl ausreisepflichtiger Personen Entwicklung der Anzahl ausreisepflichtiger Personen im Vergleich zum Vorjahresstichtag 31.12.2016 10.512 +1.047 31.12.2017 11.754 +1.242 Seite 2 von 2 2. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus Berlin sind im Laufe des Jahres 2016 abgeschoben worden? 5. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus Berlin sind im Laufe des Jahres 2017 abgeschoben worden? Zu 2. und 5.: Im Jahr 2016 wurden 2.028 und im Jahr 2017 wurden 1.638 ausreisepflichtige Personen abgeschoben. 3. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus Berlin sind im Laufe des Jahres 2016 freiwillig ausgereist ? 6. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus Berlin sind im Laufe des Jahres 2017 freiwillig ausgereist ? Zu 3. und 6.: Eine exakte Erfassung freiwilliger Ausreisen ist nicht möglich, da ein Rücklauf der Grenzübertrittsbescheinigungen in der Regel nicht erfolgt. Die von der Ausländerbehörde quartalsweise ermittelte Zahl erfasst nicht nur freiwillige Ausreisen nach Inanspruchnahme einer Rückkehrberatung/ -hilfe, sondern auch die unabhängig davon nachweislich erfolgten freiwilligen Ausreisen sowie Wohnsitzabmeldungen Ausreisepflichtiger ins Ausland bzw. nach „unbekannt“. Auf dieser Grundlage kann davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2016 insgesamt 9.601 Personen und im Jahr 2017 insgesamt 3.629 Personen freiwillig ausgereist sind. Berlin, den 24. Januar 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13206 S18-13206