Drucksache 18 / 13 207 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 16. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2018) zum Thema: Folgerungen aus der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest und Antwort vom 01. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13207 vom 16. Januar 2018 über Folgerungen aus der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt der Senat die Gefährlichkeit der Afrikanischen Schweinepest ein? Zu 1.: Der Senat schließt sich der fachlichen Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) und der EU-Kommission an, dass es sich bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) um eine gefährliche Tierseuche handelt. 2. Welche Maßnahmen wurden seitens des Senats und der Landesbehörden getroffen, um der vom Friedrich -Loeffler-Institut für Tiergesundheit prognostizierte Ausbreitung der Afrikanischen Schweinpest nach Deutschland in Berlin vorzubeugen? Zu 2.: Die Öffentlichkeit ist über die Presse über die Gefährlichkeit und die Verbreitungswege der ASP informiert worden. Die seitens des FLI empfohlenen Krisenmanagementoptionen werden derzeit, soweit im städtischen Umfeld anwendbar, über die Krisenplanung in den Berliner Behörden etabliert , um im Ausbruchsfalle zur Verfügung zu stehen. Hinsichtlich der vorgeschlagenen jagdlichen Maßnahmen des FLI werden derzeit die Jagdnutzungsvorschriften dahingehend geändert, dass für die Bejagung von Schwarzwild bei Berliner Forsten kein Abschussentgelt für den Einzelabschuss zu zahlen ist. Außerdem wird derzeit die Möglichkeit der Erstattung der Trichinenuntersuchungsgebühr für Schwarzwild rechtlich geprüft. 3. Plant der Senat analog zum Brandenburger Beispiel, die Stadtjäger mit Sets zur Probenentnahme auszustatten und eine Prämie für entdeckte verendete Tiere auszuloben? Zu 3.: Die beim Land angestellten Jäger und die privaten Begehungsscheininhaber sind bereits in das Probenahmesystem eingebunden. Die außerhalb der Forstflächen im 2 Rahmen von Ausnahmegenehmigungen tätigen „Stadtjäger“ werden in Kürze mit Probenahmetupfern ausgestattet. Eine Prämie für entdeckte verendete Wildschweine ist im Land Berlin verzichtbar, da in aller Regel der Finder von sich aus den Hinweis mit der Bitte um Beseitigung an die zuständige Behörde heranträgt. Darüber hinaus ist die Berliner Landesfläche so engmaschig von Menschen frequentiert, dass eventuell nicht entdeckte Tierkörper eher die Ausnahme darstellen. 4. Gibt es einen Notfallplan für den Fall, dass in Berlin bei einem Wildschwein die Schweinepest entdeckt wird, z.B. mobile Wildsammelstellen, Ausrüstungen für einen verstärkten Fallenfang oder ähnliche Vorsorgemaßnahmen ? Zu 4.: Es gibt einen Berliner Notfallplan zur Bekämpfung der ASP, der derzeit an die neuen Empfehlungen des FLI angepasst wird. Darin werden u. a. sowohl die Einrichtung von Restriktionszonen als auch die sachgerechte Tierkörperbeseitigung, sowie Reinigungs - und Desinfektionsmaßnahmen festgelegt. Nach dem Landesjagdgesetz Berlin ist die Ausübung der Jagd mittels Fallen untersagt. Im Ausnahmefall wird ggf. ein Einsatz von Fallen durch die Jagdbehörde genehmigt werden . Weitere jagdliche Vorsorgemaßnahmen gibt es derzeit nicht. 5. Wie groß war die Schwarzwildstrecke in Berlin jeweils in den letzten zehn Jahren? Zu 5.: Jahr Strecke Schwarzwild 2007/2008 2.084 2008/2009 3.436 2009/2010 1.502 2010/2011 2.519 2011/2012 1.057 2012/2013 1.598 2013/2014 1.245 2014/2015 1.876 2015/2016 1.512 2016/2017 1.863 6. Werden Prämien für abgeschossenes Schwarzwild in Berlin bezahlt und wenn ja, in welcher Höhe? Wird diese Prämie angesichts der drohenden Ausbreitung der Schweinepest erhöht? Zu 6.: Prämien im Hinblick auf die drohende Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest werden derzeit nicht gezahlt. 7. Besteht eine Gefährdung oder Ansteckungsgefahr durch das Virus für andere Wildtiere oder Vögel? Zu 7.: Nach derzeitigem Kenntnisstand löst das ASP-Virus ausschließlich bei Schweinen eine Erkrankung aus. Anderen Tieren oder dem Menschen kommt aber als passiven Überträgern (z. B. an den Schuhen) bei der Weiterverbreitung des Virus eine große Bedeutung zu. 3 8. Besteht eine Gefährdung oder Ansteckungsgefahr für Haustiere, insbesondere Hunde oder Katzen? Zu 8.: Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 9. Plant der Senat eine Aufklärungskampagne darüber, wie die Bürgerinnen und Bürger bei der Bekämpfung der Seuche mitwirken können? Zu 9.: Der Senat hat bereits eine umfassend informierende Presseerklärung zur ASP abgegeben und veröffentlicht auch Informationen auf der Homepage der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. Am Flughafen Berlin-Tegel und am Zentralen Omnibusbahnhof sind Plakate angebracht, die darauf hinweisen, dass die Mitnahme von tierischen Erzeugnissen aus Drittländern aus Gründen der Tierseuchenverschleppung im Reisegepäck verboten ist. 10. Gibt es am Flughafen Tegel eine verstärkte Überwachung der Einfuhr von Lebensmitteln aus den besonders von der Schweinepest betroffenen osteuropäischen Gebieten? Zu 10.: Sowohl am Flughafen Berlin-Tegel als auch am Zentralen Omnibusbahnhof werden durch den Zoll täglich im Reisegepäck illegal eingeführte tierische Erzeugnisse sichergestellt und nach Anweisung der zuständigen Veterinärbehörde unschädlich beseitigt . Berlin, den 1. Februar 2018 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-13207a S18-13207