Drucksache 18 / 13 217 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 18. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2018) zum Thema: Abgelehnte Asylbewerber in Berlin 2017 V und Antwort vom 02. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13217 vom 18.01.2018 über Abgelehnte Asylbewerber in Berlin 2017 V ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Nach Stand der Drucksache 18/11355 waren zum 31.03.2017 11.417 Personen in Berlin vollziehbar ausreisepflichtig, die jedoch nicht ausgereist sind oder abgeschoben worden sind. Weiter lebten demnach zum 30.04.2017 40.053 rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber in Berlin. 1.) Wie haben sich diese Zahlen jeweils bis zum Tage der Beantwortung dieser Anfrage entwickelt? Zu 1.: Die Zahlen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Stand Vollziehbar ausreisepflichtige Personen Rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende 30.04.2017 Keine Angabe* 40.053 31.05.2017 Keine Angabe* 40.162 30.06.2017 11.410 40.329 31.07.2017 11.433 40.528 31.08.2017 11.426 40.776 30.09.2017 11.519 41.943 31.10.2017 11.650 42.389 30.11.2017 11.716 42.797 31.12.2017 11.754 42.914 * Angaben nicht möglich, da monatliche Auswertungen erst ab Juli 2017 erfolgten, bis dahin wurde quartalsweise ausgewertet. 2 Die Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen unterschreitet deshalb deutlich die Anzahl der abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber, weil nicht alle Menschen, deren Asylanträge zuvor abgelehnt worden sind, auch gegenwärtig noch vollziehbar ausreisepflichtig sind. Vielfach haben Personen, deren Asylablehnung bereits Jahre oder gar Jahrzehnte zurückliegt, mittlerweile aus anderen Gründen einen befristeten oder auch unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten. 2.) Aus welchen Herkunftsländern stammen diese Personen jeweils? Weshalb unterlässt es der Senat nach wie vor, die Herkunftsländer der rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber statistisch zu erfassen? Aus welchem Grund erfolgt diese Auswertung nicht auf eine Anfrage nach Art. 45 VvB? Zu 2.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 18/12247 verwiesen. Im Übrigen können die Daten der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden: TOP 10 Herkunftsländer der Ausreisepflichtigen (Quelle: Auswertungen der Ausländerbehörde Berlin) Herkunftsland/Anzahl ausreisepflichtiger Personen Stand 30.06.2017 Stand 31.07.2017 Stand 31.08.2017 Stand 30.09.2017 Stand 31.10.2017 Stand 30.11.2017 Stand 31.12.2017 Ungeklärt/ 1.520 Ungeklärt/ 1.555 Ungeklärt/ 1.585 Ungeklärt/ 1.623 Ungeklärt/ 1.664 Ungeklärt/ 1.684 Ungeklärt/ 1.717 Libanon/ 1.107 Libanon/ 1.125 Libanon/ 1.152 Libanon/ 1.159 Libanon/ 1.195 Libanon/ 1.224 Libanon/ 1.236 Russische Föderation/ 904 Russische Föderation/ 906 Russische Föderation/ 921 Russische Föderation/ 903 Russische Föderation/ 892 Russische Föderation/ 898 Russische Föderation/ 899 Serbien/ 890 Serbien/ 866 Serbien/ 840 Serbien/ 824 Serbien/ 808 Serbien/ 801 Serbien/ 786 Vietnam/ 701 Vietnam/ 683 Vietnam/ 682 Vietnam/ 695 Vietnam/ 681 Vietnam/ 665 Vietnam/ 664 Bosnien/ 561 Bosnien/ 550 Bosnien/ 568 Bosnien/ 550 Bosnien/ 546 Bosnien/ 548 Bosnien/ 545 Türkei/ 489 Türkei/ 495 Türkei/ 480 Türkei/ 491 Türkei/ 501 Türkei/ 509 Türkei/ 507 Afghanistan /472 Afghanistan /466 Afghanistan /441 Afghanistan /421 Afghanistan /418 Afghanistan /424 Afghanistan /426 Kosovo/ 375 Kosovo/ 365 Kosovo/ 328 Kosovo/ 329 Irak/ 349 Irak/ 378 Irak/ 392 Pakistan/ 320 Pakistan/ 322 Pakistan/ 314 Irak/ 323 Kosovo/ 336 Kosovo/ 320 Pakistan/ 303 3.) Sind bzw. waren - und wenn ja, zu welchen Kosten für das Land Berlin - wenn eine präzise Angabe nicht möglich ist, dann bitte ein Durchschnitts-(schätz)wert pro Person und die genaue Angabe der Gründe, weshalb diese Zahl nicht ermittelbar ist - seit dem 08.12.2016 - vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Einrichtungen des Landes Berlin inklusive der Bezirke oder angemieteten Flächen - untergebracht? 3 4.) Haben diese Personen Geld- oder Sachleistungen durch das Land Berlin erhalten? Falls ja, in welcher Höhe seit dem 08.12.2016? Wenn eine präzise Angabe nicht möglich ist, dann bitte ein Durchschnitts- (schätz)wert pro Person und die genaue Angabe der Gründe, weshalb diese Zahl nicht ermittelbar ist. 5.) Sind bzw. waren - und wenn ja, zu welchen Kosten für das Land Berlin - seit dem 08.12.2016 - rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber in Einrichtungen des Landes Berlin inklusive der Bezirke oder angemieteten Flächen - untergebracht? 6.) Wenn eine präzise Angabe der Kosten nicht möglich sein sollte, dann bitte ein Durchschnitts- (schätz)wert pro Person und die genaue Angabe der Gründe, weshalb diese Zahl nicht ermittelbar ist. 7.) Haben diese Personen Geld- oder Sachleistungen durch das Land Berlin erhalten? Falls ja, in welcher Höhe seit dem 08.12.2016? Wenn eine präzise Angabe der Kosten nicht möglich ist, dann bitte ein Durchschnitts-(schätz)wert pro Person und die genaue Angabe der Gründe, weshalb diese Zahl nicht ermittelbar ist. Zu 3. bis 7.: Zur Beantwortung der Fragen 3. bis 7. wird auf die Antwort des Senats vom 15. Juni 2017 auf die inhaltsgleichen Fragen 3. bis 6. der Schriftlichen Anfrage 18/11355 verwiesen. Inhaltliche Änderungen haben sich seither nicht ergeben. 8.) Falls diese Zahlen zu Frage 3 bis 6 noch immer nicht vorliegen, weshalb ist dies trotz der Vorschriften des § 7 LHO noch immer der Fall? Zu 8.: Zur Beantwortung der Frage 8. wird auf die Antwort des Senats vom 26. September 2017 auf die identische Frage 7. der Schriftlichen Anfrage 18/12247 verwiesen. Inhaltliche Änderungen haben sich seither nicht ergeben. 9.) Aus welchem exakten Haushaltstitel werden diese Leistungen auf welcher Grundlage erbracht? (der Nachvollziehbarkeit halber bitte einzeln zu den Fragen antworten) Zu 9.: Zur Beantwortung der Frage 9. wird auf die Antwort des Senats vom 26. September 2017 auf die identische Frage 8. der Schriftlichen Anfrage 18/12247 verwiesen. Inhaltliche Änderungen haben sich seither nicht ergeben. 10.) Wie viele Abschiebungen dieser Personen hat es im Land Berlin in den Monaten Januar bis Dezember 2017 jeweils gegeben? Zu 10.: Die erfragten Abschiebungszahlen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht : Zeitraum Zahl der abgeschobenen Personen insgesamt davon abgelehnte Asylsuchende Januar 2017 225 212 Februar 2017 159 146 März 2017 328 313 4 Zeitraum Zahl der abgeschobenen Personen insgesamt davon abgelehnte Asylsuchende April 2017 153 143 Mai 2017 142 120 Juni 2017 115 99 Juli 2017 32 17 August 2017 150 134 September 2017 73 57 Oktober 2017 50 37 November 2017 122 112 Dezember 2017 89 73 gesamt 1.638 1.463 Berlin, den 02. Februar 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13217 S18-13217a