Drucksache 18 / 13 218 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 19. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2018) zum Thema: Sturmschäden in Berlin am 18. und 19.01.2018 und Antwort vom 30. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13218 vom 19. Januar 2018 über Sturmschäden in Berlin am 18. und 19.01.2018 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Bezirksämter um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Welcher Gesamtschaden in Euro ist an öffentlichen Bauten (Hoch- und Tiefbau, landeseigenen wie Landesbeteiligungen) sowie Fahrzeugen in Folge des Sturms am 18. und 19.01.2018 entstanden? Antwort zu 1: Wie bereits schon in der Antwort zu Ihrer Schriftlichen Anfrage 18/12406 ‚Sturmschäden in Berlin am 05. Oktober 2017‘ vom 05.10.2017 mitgeteilt, werden die durch den Sturm entstandenen Schäden an öffentlichen Bauten (Hoch- und Tiefbau, landeseigenen wie Landesbeteiligungen) sowie Fahrzeugen vom Senat nicht zentral erfasst. Da somit eine belastbare Datengrundlage hinsichtlich der Sturmschäden fehlt, ist eine Beurteilung des gesamten Schadens nicht möglich. Frage 2: Welcher Gesamtschaden in Euro ist an Gebäuden oder Fahrzeugen in privater Hand in Folge des Sturms am 18. und 19.01.2018 entstanden? Sind hier Schadenersatzansprüche gegenüber dem Senat oder den Bezirken geltend gemacht worden? Falls ja, aus welchem Grund? 2 Antwort zu 2: Wie bereits schon in der Antwort zu Ihrer Schriftlichen Anfrage 18/12406 ‚Sturmschäden in Berlin am 05. Oktober 2017‘ vom 05.10.2017 mitgeteilt, werden die durch den Sturm entstandenen Schäden an privaten Bauten, Fahrzeugen und Personen vom Senat nicht zentral erfasst. Auf Nachfrage wurden von den Bezirksämtern im Zusammenhang mit dem Sturm am 18./19.01.2018 keine Beschädigungen von Sachgütern durch entwurzelte Bäume oder abgebrochene Äste gemeldet. Insofern ist davon auszugehen, dass kein nennenswerter Schaden entstanden ist. Frage 3: Wie viele Bäume an Straßen, wie viele in Parks und wie viele auf landeseigenen Friedhöfen sind in Berlin in Folge des Sturms am 18. und 19.01.2018 entwurzelt worden? Antwort zu 3: Auf Nachfrage haben lediglich zwei Bezirke Schäden an Bäumen gemeldet: In Tempelhof-Schöneberg wurden insgesamt drei Bäume entwurzelt: ein Baum in einer Grünanlage und zwei Bäume auf Friedhofsgelände. In Steglitz-Zehlendorf mussten drei Bäume in Folge des Sturms vom 18./19.01.2018 gefällt werden. Ferner gab es dort zwei Kronenausbrüche. Frage 4: Wie viele Bäume - bereinigt um die in Folge des Sturms im Oktober 2017 zerstörten Bäume - gibt es in Berlin an Straßen, wie viele in Parks, wie viele auf landeseigenen Friedhöfen und wie viele in den Berliner Forsten (bitte gesondert und nach Bezirken geschlüsselt ausweisen)? Antwort zu 4: Wie schon in der Antwort zu Ihrer Schriftlichen Anfrage 18/12406 ‚Sturmschäden in Berlin am 05. Oktober 2017‘ vom 05.10.2017 mitgeteilt, sind die Bäume in Grünanlagen und auf Friedhöfen nicht vollständig als Einzelbäume digital erfasst. Da noch nicht alle Sturmschäden des letzten Jahres in das System eingepflegt werden konnten, sind die in Folge der Sturmereignisse im Oktober 2017 entwurzelten und gefällten Bäume auch noch nicht vollständig im Baumkataster erfasst. Laut Grünflächeninformationssystem SenUVK beträgt die Anzahl der Bäume mit Stand 26.01.2018: Anlagenbäume: 457.916, davon - Bäume in Grünanlagen: 300.367 - Bäume auf Friedhöfen: 45.973 3 Die Anzahl der Bäume an öffentlichen Straßen in Berlin ist der folgenden Tabelle zu entnehmen (Quelle: Grünflächeninformationssystem SenUVK, Stand. 26.01.2018): Bezirk Anzahl der Straßenbäume Mitte 25.823 Friedrichshain-Kreuzberg 16.347 Pankow 43.341 Charlottenburg-Wilmersdorf 43.123 Spandau 26.747 Steglitz-Zehlendorf 60.871 Tempelhof-Schöneberg 35.264 Neukölln 20.537 Treptow-Köpenick 44.010 Marzahn-Hellersdorf 46.286 Lichtenberg 31.639 Reinickendorf 44.241 Berlin (gesamt) 438.229 Für die Berliner Forsten kann die erbetene Information zur Anzahl der Bäume nicht geliefert werden, da die Anzahl nicht erhoben wird. Sie dürfte aber (je nach Definition des Baum-Begriffs) im dreistelligen Millionenbereich liegen. Eine auch nur näherungsweise Einschätzung dieser Zahl ist seriös nicht möglich. Frage 5: Sind gegenwärtig noch Baumschäden aus Oktober 2017 nicht beseitigt? Wenn ja, weshalb und was unternimmt der Senat, um eine rasche Beseitigung sicherzustellen? Antwort zu 5: Bislang konnten noch nicht alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden an Bäumen, die durch die Sturmereignisse im Oktober 2017 entstanden sind, abgearbeitet werden, insbesondere die Schäden an den Baumkronen. Das liegt vor allem daran, dass das Ausmaß der Schäden enorm war, die ausführenden Firmen derzeit ausgelastet sind und den Bezirksämtern die erforderlichen personellen und finanziellen Kapazitäten fehlen. Allerdings ist der Bearbeitungsstand in den Bezirken - je nach Schädigungsgrad sowie je nach finanzieller und personeller Ausstattung - unterschiedlich. Der Senat hat den Bezirken im Haushaltsjahr 2017 kurzfristig zusätzliche Finanzmittel zur Beseitigung der durch den Sturm Xavier verursachten Schäden von insgesamt 1,2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel dienten der sofortigen Beseitigung von Schäden und wurden für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit eingesetzt. 4 Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde bei Kapitel 0750 ein neuer Titel (54108 - Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung des Berliner Baumbestandes) eingerichtet und mit jeweils 3 Mio. Euro für Pflanzungen von Bäumen und Pflegemaßnahmen ausgestattet. Die Finanzmittel sind insbesondere für folgende Maßnahmen vorgesehen: - Nachpflanzung von Bäumen, die aufgrund klimawandelbedingter Ereignisse abgängig sind, - Pflegemaßnahmen zur Verbesserung des Baumbestandes und - Sanierung von Baumstandorten (z.B. Bodenaustausch und -verbesserung). Es ist vorgesehen, die Ausgaben den Bezirke zur auftragsweisen Bewirtschaftung zu übertragen. Ferner stehen neben den regulären Finanzmitteln für die Pflege und Unterhaltung von Straßenbäumen auch rd. 2,2 Mio. Euro in 2018 für Pflanzungen von Straßenbäumen im Rahmen der Stadtbaumkampagne zur Verfügung. Berlin, den 30.01.2018 In Vertretung Stefan Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13218 S18-13218a