Drucksache 18 / 13 220 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 18. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2018) zum Thema: Vermisste Personen in Berlin und Antwort vom 31. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13220 vom 18. Januar 2018 über Vermisste Personen in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen gelten derzeit in Berlin als vermisst? Wie viele davon waren zum Zeitpunkt des Verschwindens Kinder, wie viele Jugendliche, wie viele Heranwachsende? Zu 1.: Die folgenden Zahlen wurden dem Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) am 23. Januar 2018, 11:18 Uhr entnommen . Es handelt sich um Daten, die den tagesaktuellen Stand der erfassten Vorgänge abbilden. Sie unterliegen einem ständigen Wandel, da Vermisste aufgefunden und wieder andere Personen vermisst gemeldet werden. Zu dem genannten Zeitpunkt waren in Berlin 284 Personen vermisst gemeldet, darunter 52 Jugendliche und 11 Kinder. Die Anzahl der vermissten Heranwachsenden wird statistisch nicht erfasst. 2. Welches Geschlecht haben die vermissten Kinder und Jugendlichen und in welchen Jahren sind diese geboren worden? In welchen Jahren sind diese verschwunden? Zu 2.: Die vermissten Jugendlichen sind in 18 Fällen männlich und in 34 Fällen weiblich. Von den vermissten Kindern sind 3 männlichen und 8 weiblichen Geschlechts. Folgende Geburtsjahre sind für die vermissten Kinder und Jugendlichen verzeichnet: 1 x 2005, 9 x 2004, 6 x 2003, 18 x 2002, 13 x 2001, 16 x 2000. Die vermissten Jugendlichen sind in 23 Fällen im Jahr 2018, in 27 Fällen im Jahr 2017 und in zwei Fällen im Jahr 2016 verschwunden. Die vermissten Kinder sind in vier Fällen im Jahr 2018, in drei Fällen im Jahr 2017 und in 4 Fällen im Jahr 2016 verschwunden. Seite 2 von 3 Die ergänzend genannten neun Personen, die zu einem Zeitpunkt vermisst gemeldet wurden, als sie sich im kindlichen bzw. jugendlichen Alter befanden, werden hier gesondert aufgeführt: Von den Vermissten im Kindesalter sind 4 männlichen Geschlechts und 2 weiblichen Geschlechts, bei den Jugendlichen sind alle drei weiblich. Folgende Geburtsjahrgänge sind hierbei vertreten: 1 x 1980, 1 x 1981, 2 x 1982, 1 x 1987, 1 x 1988, 1 x 1989, 1 x 1974, 1 x 1992. Die Kinder sind in den Jahren 1992, 2 x in 1993, 1997, 2000 und 2003 verschwunden, die Jugendlichen 1992, 1994 und 2006. 3. Ist in allen Fällen eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet worden? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt nach Verschwinden? Wenn nein, weshalb nicht? Zu 3.: Mit Aufnahme der Vermisstenanzeige wird die vermisste Person zur Schengenweiten Fahndung ausgeschrieben. Neben weiteren Ermittlungsmaßnahmen wird die Zweckmäßigkeit der Öffentlichkeitsfahndung in jedem Einzelfall geprüft und grundsätzlich nur nach Zustimmung der Angehörigen der vermissten Person eingeleitet. Ob eine Öffentlichkeitsfahndung im konkreten Einzelfall zweckdienlich ist, wird insbesondere von der Gefährdungslage und den Erfolgsaussichten einer Öffentlichkeitsfahndung bestimmt, wobei auch die jeweiligen Schutz- und Persönlichkeitsrechte der vermissten Person berücksichtigt werden. Einen festgelegten Zeitpunkt für das Einleiten einer Öffentlichkeitsfahndung gibt es nicht. 4. Sofern eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet worden ist, wo sind die Namen, Bilder und Hinweise zu den vermissten Kindern und Jugendlichen durch die Polizei Berlin veröffentlicht (Online, Print etc.)? Sofern diese Angaben aktuell nicht online verfügbar sind, bitte teilen Sie diese vollständig mit. Belange des Persönlichkeitsschutzes dürften bei einer Öffentlichkeitsfahndung nicht in Betracht kommen. Zu 4.: Im Falle einer Öffentlichkeitsfahndung zu einer vermissten Person wird seitens der sachbearbeitenden Dienststelle eine Pressemeldung an die Pressestelle der Polizei Berlin geleitet. Von dort erfolgt das Angebot an die Medien. Weiterhin erfolgt seitens der zentralen Redaktions- und Koordinierungsstelle Onlinemedien (Onlineredaktion) eine Einstellung der Fahndung auf der Internetseite der Polizei Berlin. 5. Gibt es hier Kooperationen mit den landeseigenen Betrieben, insbesondere mit den Wohnungsbaugesellschaften und der BVG, um die Fahndung in derartigen Fällen zu unterstützen? Falls ja, in welcher Weise? Falls nein, weshalb nicht? Zu 5.: Im Rahmen der Ermittlungen zu vermissten Personen wird auch Kontakt zu Wohnungsbaugesellschaften , kassenärztlichen Vereinigungen und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) aufgenommen, die dann unterstützend tätig werden können – die BVG zum Beispiel mit einer zeitnahen Veröffentlichung des Vermisstenfalles im „Berliner Fenster“. Weiterhin werden die Zentralen von BVG und Seite 3 von 3 S-Bahn Berlin GmbH per Formeller Nachricht bei der Suche nach Vermissten beteiligt. 6. Ist in all diesen Fällen eine Belohnung ausgelobt worden? Falls nein, weshalb nicht? Zu 6.: Nein. Erfahrungen haben gezeigt, dass in Vermisstenfällen der Mitwirkungswille der Bevölkerung grundsätzlich sehr ausgeprägt ist. 7. Führen neben dem LKA 124 auch weitere Stellen in Berlin bezüglich verschwundener Kinder und Jugendlicher Ermittlungen und gibt es eine Zusammenarbeit in Form gemeinsamer Ermittlungsgruppen? Zu 7.: Die ersten Ermittlungen in Vermisstenfällen werden durch Dienstkräfte des zuständigen Polizeiabschnitts im Zusammenwirken mit dem Kriminaldauerdienst der örtlich zuständigen Polizeidirektion geführt. Vermisstenvorgänge, die sich auf eine jugendliche oder erwachsene Person beziehen, werden in den ersten zehn Tagen in dem Kommissariat K 33 der jeweiligen Polizeidirektion bearbeitet. Kann der Fall innerhalb dieser Zeit nicht aufgeklärt werden, wird er zur weiteren Bearbeitung an das LKA 124 (zentrale Vermisstenstelle des LKA Berlin) abgegeben. Vorgänge zu vermissten Kindern werden vom ersten Tag an beim LKA 124 bearbeitet. Ermittlungsunterstützend sind Dienstkräfte des LKA 124 fachkundige Ansprechpartner der örtlichen Vermisstensachbearbeitung und hierzu auch im Rahmen einer Rufbereitschaft rund um die Uhr erreichbar. Besteht in einem Vermisstenvorgang der konkrete Verdacht, dass die vermisste Person Opfer eines Kapitaldeliktes wurde, werden die Ermittlungen von einer Mordkommission übernommen. Eine Zusammenarbeit in Form einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe gibt es nicht. 8. Wie ist das LKA 124 (bzw. etwaig zuvor zuständige Stellen) seit dem Jahr 2000 bis heute jährlich personell ausgestattet gewesen? Zu 8.: Bis zum Juni 2001 gab es beim LKA Berlin zwei „Vermisstenkommissariate“ (LKA 4124 und LKA 4125). Beide Kommissariate bestanden jeweils aus der Kommissariatsleitung und 9 bzw. 10 Dienstkräften. Derzeit sind beim LKA 124 neben der Kommissariatsleitung 14 Dienstkräfte im Ermittlungsdienst tätig. Berlin, den 31. Januar 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13220 S18-13220a