Drucksache 18 / 13 227 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 16. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2018) zum Thema: Belastung des Arbeitsgerichts und Antwort vom 28. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13227 vom 16. Januar 2018 über Belastung des Arbeitsgerichts ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Wie waren die Terminstände der einzelnen Kammern des Arbeitsgerichts zum 31.12. der Jahre 2011 bis 2017? Zu 1.: Als „Terminstand“ beim Arbeitsgericht (I. Instanz) wird der Zeitraum zwischen Eingang einer Klage und dem Gütetermin, der im arbeitsgerichtlichen Verfahren zwingend vorgeschrieben ist, verstanden. Dieser beträgt in der Regel zwischen zwei und vier Wochen. Er ist jedoch weder statistisch noch händisch exakt zu erfassen, denn dieser Zeitraum variiert - ebenso wie der Zeitraum zwischen Güte- und Kammertermin - nicht nur von Kammer zu Kammer, sondern verändert sich selbst innerhalb einer Kammer ständig durch Vergleichsvorschläge, Klagerücknahmen o. ä., die zur Folge haben, dass in einer bereits terminierten Sache Termine frei werden. Die bzw. der Vorsitzende wird daher so schnell wie möglich auf diesen freien Termin eine neue Sache terminieren und damit „Terminstände“ verkürzen. 2) Wie viele Stellen sind aktuell in den jeweiligen Kammern vorgesehen, wie viele sind besetzt (ggf. anteilig)? Zu 2.: Jede Kammer des Arbeitsgerichts Berlin wird in der Besetzung mit je einer Berufsrichterin bzw. einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richtern tätig. Von den im Haushaltsplan 2018 ausgewiesenen 50 Stellen für 2 Richterinnen und Richter sind am Arbeitsgericht aktuell 46 Stellen besetzt. Teilweise nehmen Richterinnen bzw. Richter den Vorsitz in mehreren Kammern wahr. 3) Welchen Bestand an unerledigten Verfahren haben die einzelnen Kammern zum 31.12. der Jahre 2011 bis 2017 aufgewiesen? Zu 3.: Da der Bestand für die einzelnen Kammern statistisch nicht erfasst wird, kann nur die Gesamtzahl unerledigter Verfahren für alle Kammern am Arbeitsgericht mitgeteilt werden: Jahr Urteilsverfahren Beschlussverfahren Gesamt 2011 8.072 216 8.288 2012 7.268 225 7.493 2013 6.442 239 6.681 2014 5.853 244 6.097 2015 6.034 241 6.275 2016 7.597 251 7.848 2017 6.859 206 7.065 4) Wie viele Verfahren sind in den Jahren 2011 bis 2017 in den einzelnen Kammern jeweils neu eingegangen? Zu 4.: Da die Verfahrenseingänge für die einzelnen Kammern statistisch nicht erfasst werden, kann nur die Gesamtzahl der Verfahrenseingänge für alle Kammern am Arbeitsgericht mitgeteilt werden: Jahr Urteilsverfahren Beschlussverfahren Gesamt 2011 21.638 668 22.306 2012 20.493 581 21.074 2013 19.448 664 20.112 2014 18.900 651 19.551 2015 18.462 651 19.113 2016 20.565 622 21.187 2017 17.909 520 18.429 Berlin, den 28. Januar 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13227 S18-13227