Drucksache 18 / 13 240 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 18. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2018) zum Thema: Arbeitsbedingungen für Studenten in der Jobvermittlung des Studierendenwerkes Berlin und Antwort vom 02. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU ) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13240 vom 18. Januar 2018 über Arbeitsbedingungen für Studenten in der Jobvermittlung des Studierendenwerkes Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche sozialversicherungspflichtigen Rahmenbedingungen gelten für Studierende (die über das Studierendenwerk vermittelt werden) bzw. müssen vom Arbeitgeber beachtet werden? Zu 1.: Die Aufgabe des Studierendenwerks ist die Vermittlung von Studierenden. Das Arbeitsverhältnis kommt zwischen der Arbeitgeberseite und Studierenden zustande. Die Meldung und Prüfung zur Sozialversicherung obliegt der Arbeitgeberseite. Vermittlungsvoraussetzung ist die Immatrikulation an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks , ein gültiger Aufenthaltstitel sowie eine Arbeitserlaubnis, gegebenenfalls unter Anwendung des § 16 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). 2. Nach welchem Procedere werden die studentischen Arbeitskräfte vermittelt? Zu 2.: Die Studierenden melden sich bei der Jobvermittlung mit den notwendigen Unterlagen an; diese umfassen die Sozialversicherungsnummer, die Steuer-ID sowie die Angaben zur Krankenkasse. In der Folge können sich die Studierenden auf die angebotenen Jobs, auch online, bewerben. Die Entscheidung über die Jobvergabe bzw. Einstellung der Studierenden trifft die Arbeitgeberseite. - - 2 3. Welche Kriterien müssen die Arbeitgeber erfüllen, damit sie an dem Jobvermittlungsportal des Studierendenwerkes teilnehmen können? Zu 3.: Die Arbeitgeber müssen die jeweilig vertragliche Anzeigengebühr zahlen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn bieten, die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)/Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) beachten und folgende Daten übermitteln : Name der Firma/Rechtsform, Sitz der Firma (bei Privatpersonen Wohnanschrift), Branche, Telefonnummer und Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner. 4. Wie erfolgt die Finanzierung des Jobvermittlungsportals des Studierendenwerkes? Zu 4.: Die Finanzierung erfolgt aus Anzeigen bzw. der Vermittlungsgebühr der Arbeitnehmerseite sowie bis zum Beginn des Sommersemesters 2018 einem Semesterteilnahmebeitrag von den Studierenden, die die Vermittlung in Anspruch nehmen wollen (19,50 €, ab Wintersemester 2018/19 entfällt dieser Betrag). Entstehende Defizite werden aus dem konsumtiven Zuschuss des Landes Berlin sowie den Sozialbeiträgen der Studierenden gedeckt. 5. Gibt es noch andere institutionelle Jobvermittlungen für Studierende in Berlin? Zu 5.: Es gibt keine weiteren vom Land geförderten Jobvermittlungen für Studierende. 6. Welche personellen und finanziellen Ressourcen benötigt das Jobvermittlungsportal des Studierendenwerkes für seine Arbeit (Entwicklung von Personal und Finanzen 2012 bis 2017)? Zu 6.: Das Studierendenwerk hat im Themenfeld studentisches Arbeiten diverse Angebote - die Beratung Studierender zu allgemeinen arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere für internationale Studierende in Kooperation mit der Sozialberatung Schulungen für das erfolgreiche studentische Arbeiten in Berlin, das interne Study & Work Programm, die Vermittlung von KfW Krediten sowie die Jobvermittlung. Die Aufgaben sind personell und organisatorisch nicht trennbar, so dass eine Aussage zu den nur für das Jobvermittlungsportal erforderlichen Ressourcen nicht möglich ist. 7. Zu welchem Stundenlohn bzw. nach welchem Entgeltsystem werden studentische Arbeitskräfte über das Studierendenwerk vermittelt? Zu 7.: Die Studierenden bewerben sich auf die von den Arbeitgebern angebotenen Jobs, der Stundenlohn wird von der Arbeitgeberseite festgelegt. Als Minimalangebot ist dabei der gesetzlich festgelegte Mindestlohn zu beachten. - - 3 8. Wie viele Personen haben über diese Jobvermittlung einen Arbeitsplatz bekommen (jeweils je Jahr 2012-2017)? Zu 8.: Es wird nachfolgender tabellarischer Überblick gegeben: 2012 5.911 Zahl beinhaltet alle gemeldeten Studierenden 2013 2.361 Zahl bereinigt auf die aktiven Studierenden 2014 3.109 Zahl bereinigt auf die aktiven Studierenden 2015 2.657 Zahl bereinigt auf die aktiven Studierenden 2016 1.902 Zahl gesunken wegen Schließung des Abrechnungszentrums des Studierendenwerks Berlin (dadurch weniger Angebote der Arbeitgeberseite ) 2017 1.229 Ca. 43 % der Teilnehmer sind internationale Studierende, diese führen im Durchschnitt 68% aller Jobs aus. 9. Von wie vielen unterschiedlichen Arbeitgebern wurden diese Arbeitsplätze/Tätigkeiten angeboten (2012- 2017)? Zu 9.: Es wird nachfolgender tabellarischer Überblick gegeben: 2012 4.043 2013 3.318 2014 3.031 2015 2.675 2016 2.399 2017 1.665 10. Wie viele Stunden wurden in diesen Jobs gearbeitet (2012-2017)? Zu 10.: Diese Angabe wird nicht erfasst. 11. Wie hoch war der durchschnittliche Stundenlohn (2012-2017)? Zu 11.: Es wird nachfolgender tabellarischer Überblick gegeben: 2012 9,24 € 2013 9,22€ 2014 9,13€ 2015 9,07€ 2016 10,05€ 2017 10,50€ - - 4 12. Wie bewertet der Senat die Qualität des Jobvermittlungsangebotes durch das Studierendenwerk hinsichtlich der sozialen und ökonomischen Aspekte für die Studierenden und Arbeitgeber? Zu 12.: Das Jobvermittlungsangebot des Studierendenwerks unterstützt Studierende, die auf der Suche nach einem Nebenjob sind. Dieses Angebot wird vom Senat begrüßt. 13. Hält es der Senat für wünschenswert, wenn die Zahl der Arbeitsgelegenheiten für Studierende erhöht wird? Zu 13.: Das Studierendenwerk agiert lediglich als Vermittler. Eine Erhöhung des Angebotes hängt von den (potentiellen) Arbeitgebern ab und ist nur begrenzt durch das Studierendenwerk beeinflussbar. Berlin, den 02. Februar 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-13240 S18-13240a