Drucksache 18 / 13 246 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 14. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Januar 2018) zum Thema: Groß-Ziethener Chaussee, Rudow und Antwort vom 30. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13246 vom 14. Januar 2018 über Groß-Ziethener Chaussee, Rudow Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Neukölln von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt wurde. Diese wird nachfolgend wiedergegeben. Bereits seit Jahren gilt auf der Groß-Ziethener Chaussee zwischen Geflügelsteig und Am Rudower Waldrand ohne ersichtlichen Grund eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 Km/h, statt der ursprünglich dort angeordneten 30 km/h. Frage 1: Aus welchem Grund wurde an dieser Stelle eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h angeordnet? Antwort zu 1: Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h erfolgte auf der Grundlage von § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Danach kann der zuständige Straßenbaulastträger (hier das Straßen- und Grünflächenamt Neukölln) auf Grund des baulichen Zustands der Straße Verkehrsverbote und -beschränkungen vornehmen. Die dafür notwendige straßenverkehrsrechtliche Anordnung durch den Straßenbaulastträger erging im April 2015. Frage 2: Ist geplant, diese Geschwindigkeitsbeschränkung hier dauerhaft zu belassen? Wenn JA, warum, wenn NEIN, wann wird diese wieder aufgehoben? 2 Antwort zu 2: Die Geschwindigkeitsbeschränkung bleibt solange bestehen, bis durch den Straßenbaulastträger bauliche Maßnahmen ergriffen werden, die den Zustand der Straße verbessern. Für den Bereich der Groß-Ziethener Chaussee von Landesgrenze bis zur Zittauer Straße waren Investitionsmittel im Jahr 2017 und auch für 2018 vorgesehen. Die Realisierung dieser Maßnahmen musste jedoch auf Grund finanzieller Prioritäten bei anderen investiven Baumaßnahmen im Bezirk bis auf weiteres verschoben werden. Berlin, den 30.01.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13246 S18-13246a