Drucksache 18 / 13 249 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 14. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Januar 2018) zum Thema: Dauerbaustelle in Altglienicke, Am Falkenberg und Antwort vom 06. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13249 vom 14. Januar 2018 über Dauerbaustelle in Altglienicke, Am Falkenberg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin um Mitwirkung gebeten. Die dort in eigener Verantwortung erstellte und dem Senat übermittelte Stellungnahme ist nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. Frage 1: Was genau ist die Ursache der Baustelle? Antwort zu 1: Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Erneuerung von Anlagen der Berliner Wasserbetriebe. Es werden Schmutz- und Regenwasserkanäle, eine Abwasserdruckleitung und Trinkwasserleitungen erneuert. Frage 2: Aus welchem Grund zieht sich die Dauer der Maßnahme so in die Länge? Antwort zu 2: Aufgrund des Umfangs der Baumaßnahme erfolgt die Durchführung der Arbeiten in drei Bauabschnitten. Sofort nach Abschluss der Tiefbauarbeiten in einem Abschnitt werden dort dann die Straßenbauarbeiten und die Fahrbahninstandsetzung ausgeführt. Der große Gesamtumfang der Maßnahme führt zu der geplanten langen Bauzeit. 2 Frage 3: Bis wann genau soll die Maßnahme abgeschlossen sein? Antwort zu 3: Der Abschluss der Gesamtmaßnahme der Berliner Wasserbetriebe ist bis zum 31. August 2018 geplant. Der sich daran anschließende Straßenbau wird voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2018 beendet sein. Frage 4: Warum musste die Straße gleich komplett, in beide Fahrtrichtungen gesperrt werden? Antwort zu 4: Aufgrund von komplexen Leitungsbauarbeiten und der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere des Fahrbahnquerschnittes war es aus bautechnischen und aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich, den Straßenzug voll zu sperren. Da sich die zu erneuernden Anlagen der Berliner Wasserbetriebe, wie Kanäle und Schächte, größtenteils mittig in der Fahrbahn befinden und zur Erneuerung dieser Anlagen vollständige Fahrbahnquerungen durchgeführt werden müssen , kann ein sicherer Durchgangsverkehr nicht gewährleistet werden. Der Anliegerverkehr wird mit Einschränkungen ermöglicht. Die Fahrbahnen der Umleitungsstrecke in der Rosestraße und im Keltensteig wurden im Vorfeld der Maßnahme erneuert. Frage 5: Wie kann zukünftig verhindert werden, dass an anderer Stelle erneut eine Baumaßnahme mit derartig starken Behinderungen für die Anwohner eingerichtet wird? Antwort zu 5: Jede Baumaßnahme bedarf einer individuellen Betrachtung. Die Versorgungsträger und das Bezirksamt als Straßenbaulastträger überprüfen bereits in der Planungsphase im Vorfeld von Baumaßnahmen alle Möglichkeiten, um Einschränkungen und Behinderungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten. Dies gilt ebenso für die verkehrsbeschränkenden Maßnahmen, welche durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde in vorheriger Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger und der örtlichen Polizei im Rahmen solcher Baumaßnahmen anzuordnen sind. Frage 6: Wäre es nicht möglich gewesen, die Baustelle so einzurichten, dass zumindest die Haltestellen der BVG planmäßig bedient werden können? Antwort zu 6: Wie bereits in der Antwort zu 4 ausgeführt, sind die Arbeiten an den Anlagen der Berliner Wasserbetriebe sehr umfangreich und im gesamten Fahrbahnbereich, teilweise versetzt, auszuführen. Deshalb kann eine Nutzung der Fahrbahn nur für den Anliegerverkehr ermöglicht werden, nicht aber für den Durchgangsverkehr und für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Aufgrund der abschnittsweisen, beengten Verhältnisse in den Bauabschnitten, wurde der Linienverkehr der BVG in Abstimmung mit der BVG 3 dauerhaft umgeleitet und entschieden, die zwei Bushaltestellen pro Fahrtrichtung in der Straße Am Falkenberg während der Bauzeit entfallen zu lassen. Berlin, den 06.02.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13249 S18-13249a