Drucksache 18 / 13 253 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 22. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2018) zum Thema: Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße im Jahr 2017 in Berlin und Antwort vom 02. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13253 vom 22. Januar 2018 über Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße im Jahr 2017 in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele stationäre und wie viele mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gab es 2017 Berlin? Zu 1.: Der durch die Polizei Berlin eingesetzte Gerätebestand kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: 2017 Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen 18 Mobile Geschwindigkeitsmessfahrzeuge (Radarfahrzeuge) 21 Mobile Videonachfahrsysteme (Videofahrzeuge) 23 Handlasermessgeräte 56 2. An welchen Standorten sind im Jahr 2017 stationäre Geschwindigkeits- bzw. kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlicht-überwachungsanlagen neu installiert bzw. außer Betrieb genommen worden? Zu 2.: Im Jahr 2017 wurde am Ernst-Reuter-Platz/ Otto-Suhr-Allee die Errichtung einer stationären Kombianlage zur Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung initiiert. Die erforderlichen Errichtungsarbeiten sind noch nicht abgeschlossen. 3. Welche Planungen gibt es diesbezüglich im Jahr 2018? Zu 3.: In den Haushaltsjahren 2018/2019 stehen Mittel für die zusätzliche Beschaffung von jeweils 10 automatischen Verkehrsüberwachungsanlagen bereit. Nach gezielter stadtweiter Analyse der deliktsbezogenen Verkehrsunfalllage wurden zehn potentielle Errichtungsstandorte für stationäre Geschwindigkeits- und/ oder Seite 2 von 2 Rotlichtüberwachungsanlagen für das Jahr 2018 ermittelt. Eine verbindliche Entscheidung zu konkreten Standorten steht noch aus. 4. Wie ist die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte, und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen und getrennt nach Radarfahrzeugen und Handlasern) im Jahr 2017 im Vergleich zu 2016 verändert? Zu 4.: Vor dem Hintergrund, dass valide statistische Aussagen für das gesamte Jahr 2017 erst ab Ende Februar 2018 möglich sind, sind eine Darstellung der Auslastung für das Jahr 2017 und ein Jahresvergleich gegenwärtig nicht möglich. 5. Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte erhöht werden? Was plant der Senat dazu? Zu 5.: Im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit ist eine intensivierte Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsunfällen wünschenswert. Dies lässt sich insbesondere vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden vielfältigen Einsatzerfordernisse außerhalb der Verkehrsüberwachung sowie der im Straßenverkehr notwendigen Maßnahmenkonzentration auf weitere relevante Hauptunfallursachen (z. B. Abbiegen, Vorfahrt) und unfallträchtige Zielgruppen (z. B. Radfahrende) nicht durchgängig realisieren. Der Senat strebt eine Ausweitung der Einsatzzeiten an und prüft die dafür erforderlichen Maßnahmen. Berlin, den 02. Februar 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13253 S18-13253a