Drucksache 18 / 13 256 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 22. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2018) zum Thema: Investitionsbank (IBB) und Antwort vom 02. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 256 vom 22. Januar 2018 über Investitionsbank (IBB) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Investitionsbank Berlin - Anstalt öffentlichen Rechts - (IBB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. Vorbemerkung des Abgeordneten: Als Vertreter der Gesellschafter hat der Senat ein umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht in die Angelegenheiten der Landesbeteiligungen aus § 51 a GmbHG. 1) Hat die Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP die Investitionsbank in den Jahren 2016, 2017 und bisher in 2018 rechtlich beraten oder vertreten? Falls ja, in welchem Umfang (finanziell, zeitlich, inhaltlich, bitte etwaige einzelne Verfahren oder Beratungsmandate gesondert ausweisen)? Zu 1.: Die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer war seit dem Ausstieg des Landes Berlin aus der Anschlussförderung damit mandatiert, die Investitionsbank Berlin (IBB) im Zusammenhang mit dem Wegfall der Anschlussförderung rechtlich zu beraten und in gerichtlichen Auseinandersetzungen zu vertreten. In den Jahren 2016 und 2017 waren zu diesem Themenkomplex noch zwei gerichtliche Verfahren anhängig. Diese richteten sich gegen Komplementäre zweier – inzwischen insolventer – Immobilienfonds, die in ihrer Eigenschaft als persönlich haftende Gesellschafter neben der Insolvenzschuldnerin zur Rückzahlung gewährter finanzieller Hilfen in Anspruch genommen wurden. In Verbindung mit dem neuen Wohnraumgesetz Berlin wurde die Kanzlei im Jahr 2016 mit der Erstellung eines Kurzgutachtens zur „Vereinbarkeit einer Richtsatzmiete mit der Verpflichtung des Verfügungsberechtigten zu Mieterhöhungen“ beauftragt. Für diese beiden Themenkomplexe wurden der IBB im Jahr 2016 insgesamt Kosten in Höhe von rund 86.000 € in Rechnung gestellt. 2 Im Jahr 2017 konnten die beiden oben genannten Gerichtsverfahren unter Federführung von Freshfields Bruckhaus Deringer beendet werden. Ein weiteres Gutachten, mit dem die Kanzlei im Sommer 2017 beauftragt wurde, hatte die „Rechtliche Prüfung wesentlicher Bestimmungen des Entwurfs eines Gesetzes über den Sozialen Wohnungsbau in Berlin“ zum Gegenstand. Über die rein gutachterliche Stellungnahme hinaus, der unter anderem ein detaillierter Fragenkatalog zu Grunde lag, waren die Teilnahme an Besprechungs- und Präsentationsterminen sowie die Erstellung von Unterlagen mit mandatiert. Das Honorar für die in 2017 erbrachten Leistungen betrug insgesamt rund 107.000 EUR. In 2018 wurden bislang keine Mandate von der IBB an die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer übertragen. Berlin, den 2. Februar 2018 In Vertretung Henner B u n d e .......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-13256 S18-13256