Drucksache 18 / 13 259 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Kluckert (FDP) vom 23. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2018) zum Thema: Förderprogramm Assistierte Reproduktion in Berlin und Antwort vom 08. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Florian Kluckert (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13259 vom 23. Januar 2018 über Förderprogramm Assistierte Reproduktion in Berlin _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Paare mit Kinderwunsch haben in den vergangenen 2 Jahren einen Antrag auf Kostenunterstützung für eine reproduktionsmedizinische Behandlung in Berlin gestellt? Bitte aufgeteilt nach Bezirken. Zu 1.: In den vergangenen zwei Jahren haben 590 Paare mit Kinderwunsch einen Antrag auf Kostenunterstützung für eine reproduktionsmedizinische Behandlung in Berlin gestellt. Der bezirkliche Wohnsitz der antragstellenden Paare wird statistisch nicht erfasst. 2. Wie viele dieser Anträge wurden angenommen? Bitte aufgeteilt nach Bezirken. Zu 2.: Es wurden 487 Anträge angenommen. Der bezirkliche Wohnsitz der antragstellenden Paare wird statistisch nicht erfasst. 3. Was war der häufigste Grund für die Ablehnung eines Antrags auf Kostenunterstützung? Zu 3.: Die Ablehnung eines Antrags auf Kostenunterstützung erfolgte überwiegend aufgrund der Beantragung eines nicht förderfähigen Behandlungsversuches sowie der Überschreitung der Altersgrenze nach § 27a Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V). - 2 - 2 4. In welcher Höhe hat sich der Senat im Schnitt an den Kosten für die assistierte Reproduktion beteiligt? Zu 4.: Der Senat hat sich im Schnitt in Höhe von 314,35 € an den Kosten einer reproduktionsmedizinischen Maßnahme beteiligt. 5. Wie hoch sind die vom Bund dem Land Berlin zugeteilten Fördermittel bzgl. der assistierten Reproduktion und wieviel wurde insgesamt von diesen Fördermitteln im letzten Jahr verwendet? Zu 5.: Im vergangenen Jahr hat der Bund dem Land Berlin Bundesfördermittel in Höhe von 600.000 € zur Verfügung gestellt. Von den Bundesfördermitteln wurden insgesamt 59.156,74 € verwendet. 6. In welcher Weise informiert der Senat die Bürgerinnen und Bürger über das Förderprogramm Assistierte Reproduktion? Zu 6.: Der Senat informiert die Bürgerinnen und Bürger auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie des Landesamtes für Gesundheit und Soziales über das Förderprogramm Assistierte Reproduktion. Des Weiteren stellt der Senat den im Land Berlin zugelassenen Reproduktionseinrichtungen Informationen zum Förderprogramm Assistierte Reproduktion zur Weitergabe an Patientinnen und Patienten zur Verfügung. Berlin, den 07. Februar 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-13259 S18-13259