Drucksache 18 / 13 260 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 22. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2018) zum Thema: Unterstützt das Land Berlin die BDS-Bewegung (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen für Palästina)? und Antwort vom 06. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Cornelia Seibeld (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13 260 vom 22. Januar 2018 über „Unterstützt das Land Berlin die BDS-Bewegung (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen für Palästina)?“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) - als Geschäftsführerin der Immobilien-Sondervermögen des Landes Berlin - sowie die Bezirksämter von Berlin um Stellungnahme gebeten. Soweit von dort Angaben erstellt und übermittelt wurden, werden diese nachfolgend in ihren maßgeblichen Aussagen wiedergegeben. Da es sich bei der „Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen-Bewegung“ („BDS- Bewegung“) nicht um eine einheitliche Organisation handelt, beziehen sich die Antworten auf die Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen, die sich als Unterstützerinnen bzw. Unterstützer der „BDS-Bewegung“ öffentlich präsentieren bzw. als solche herausgestellt haben. 1. Welche Unterstützung finanzieller Art bekommt die sog. „BDS-Bewegung“ durch das Land Berlin oder die Bezirke (Aufstellung seit 2005)? Zu 1.: Unterstützerinnen bzw. Unterstützer der „BDS-Bewegung“ erhielten zu keiner Zeit (seit 2005) finanzielle Unterstützung. 2. Werden der „BDS-Bewegung“ Räumlichkeiten durch das Land Berlin oder die Bezirke zur Benutzung zur Verfügung gestellt, wenn ja wo, wann und durch wen (Auflistung seit 2005)? Zu 2.: Unterstützerinnen bzw. Unterstützer der „BDS-Bewegung“ wurden in einem Fall Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Demnach nutzte die Gruppierung "Die Freidenker" in den Jahren 2014 und 2017 im Rathaus Pankow sowohl den großen als auch den kleinen Ratssaal, verbunden mit der Bezahlung einer Betriebskostenpauschale und des Wachschutzes. Zweck der Veranstaltungen war eine wissenschaftliche Konferenz zu weltanschaulichen Problemen. Nach den nunmehr vor- 2/2 liegenden Erkenntnissen vermietet das Bezirksamt Pankow keine Flächen mehr an "Die Freidenker". 3. Wie viele Strafanzeigen vom Land Berlin oder die Bezirke wurden gegen die BDS-Bewegung gestellt ? Zu 3.: Strafanzeigen gegen als Unterstützerinnen bzw. Unterstützer der „BDS- Bewegung“ bekannte Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen wurden nicht gestellt. 4. Hat das Land Berlin oder ein Bezirk gegenüber der BDS-Bewegung jemals von seinem Hausrecht Gebrauch machen müssen, wenn ja, wann und wo (Auflistung seit 2005)? Zu 4.: Zu keiner Zeit (seit 2005) musste vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden. Berlin, den 06. Februar 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-13260 S18-13260a