Drucksache 18 / 13 261 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 23. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2018) zum Thema: Erasmus ohne Bleibe – Wenn Berlins Wohnungsmangel den europäischen Studentenaustausch sabotiert und Antwort vom 03. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Dr. Hans.Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13261 vom 23. Januar 2018 über Erasmus ohne Bleibe - Wenn Berlins Wohnungsmangel den europäischen Studentenaustausch sabotiert ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Einbeziehung der Hochschulen beantworten kann. Es wurden die Freie Universität Berlin und die Humboldt-Universität zu Berlin um Stellungnahme gebeten. 1. Wie viele Studenten mussten in den vergangenen fünf Jahren (2013-2017) auf Grund einer fehlenden Wohnmöglichkeit in Berlin ihren Erasmus-Aufenthalt hier abbrechen oder konnten diesen gar nicht erst antreten ? 2. Welche Konsequenzen ergaben sich hierdurch für die Studenten? 3. Wie viele dieser Studenten haben die Möglichkeit erhalten, den Erasmus-Aufenthalt an einer anderen Universität aufzunehmen? Auf welche Universitäten trifft dies zu? 4. Welche Unterstützung haben die Studenten bei der kurzfristigen Suche nach einem alternativen Aufenthaltsort vom Land Berlin erhalten? Welcher Aufwand war damit für die Erasmus-Büros der Berliner Hochschulen verbunden? Zu 1. bis 4: Nach der DAAD-Studie „Wissenschaft weltoffen 2017“ nahmen die Berliner staatlichen Hochschulen in 2015 im bundesweiten Vergleich Spitzenplätze bei der Aufnahme von Erasmus-Studierenden ein. Bei den Universitäten belegte die Freie Universität Berlin Platz 1 (855 Aufnahmen), die Humboldt-Universität Platz 3 (679 Aufnahmen). Bei den Fachhochschulen lag die Hochschule für Wirtschaft und Recht auf Platz 1 (269 Aufnahmen), die Hochschule für Technik und Wirtschaft auf Platz 3 (181 Aufnahmen). Bei den künstlerischen Hochschulen belegte die Universität der Künste (114 Aufnahmen) Platz 1, gefolgt von der Kunsthochschule Berlin Weißensee auf Platz 2 (39 Aufnahmen). - - 2 Berlin ist international einer der attraktivsten Standorte und wie sich an den Zahlen ablesen lässt, belegt Berlin die obersten Plätze bei der Aufnahme. Das Bewerbungsverfahren ist so gestaltet, dass sich ausländische Studierende im Rahmen des Erasmus-Programms bei einer deutschen Hochschule ihrer Wahl bewerben können . Ist die Zulassung möglich, erhalten die Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Bescheinigung und einen Hinweis auf das verfügbare Unterbringungskontingent, welches die Hochschulen auch mit Unterstützung des Studierendenwerkes vorhalten. Schließlich immatrikuliert sich der größte Teil der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber an der jeweiligen Hochschule. Rund 15 Prozent der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber nehmen das Angebot nicht an. Hierfür ist eine Absage oder die Angabe von Gründen nicht erforderlich. Die Hochschulen können insoweit keine valide Aussage über die Motive für die Ablehnung treffen. 5. Hat das Land Berlin Vorkehrungen getroffen, dass sich diese Situation in den nächsten Jahren nicht noch einmal einstellt? Zu 5.: Der Senat verfolgt weiterhin mit verschiedenen Bauvorhaben das Ziel, die Zahl der Wohnheimplätze für Studierende insgesamt zu erhöhen. Dies geschieht durch enge Zusammenarbeit mit der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, den städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie dem Studierendenwerk Berlin. Berlin, den 3. Februar 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-13261 S18-13261