Drucksache 18 / 13 262 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) vom 23. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2018) zum Thema: Ende mit Schrecken – und wer kommt für den Schaden auf? und Antwort vom 08. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13262 vom 23. Januar 2018 über Ende mit Schrecken - und wer kommt für den Schaden auf? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass die überwiegend ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer nach dem Auszug der Geflüchteten aus dem ehemaligen Rathaus Wilmersdorf am Fehrbelliner Platz am 15.12.2017 eine Auszugsparty gefeiert haben? Zu 1.: Es trifft zu, dass ausschließlich ehrenamtliche Helferinnen und Helfer eine Abschlussfeier im ehemaligen Rathaus zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements veranstaltet haben. 2. Stimmt es, dass die Party so eskalierte, dass es zu erheblichen Sachbeschädigungen kam und wenn ja, in welcher Höhe lässt sich der entstandene Schaden beziffern? Zu 2.: Am Montag, den 18. 12.2017 wurden seitens der Berliner Immobilien Management (BIM) Sachbeschädigungen an Türen, Fenstern und Feuerlöschern festgestellt und dokumentiert. Darüber hinaus liegen Hinweise vor, dass nach der Abschlussfeier der ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützer Personen unberechtigt das Gebäude betreten haben, in dessen Folge eine weitere Schadensverursachung zwischen dem 16.12.2017 und dem 18.12.2017 stattgefunden haben kann. 2 Ob es einen Zusammenhang zwischen den Sachbeschädigungen vor Ort und der Abschlussfeier der ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützer gibt, ist unklar. Die Dokumentation der Sachbeschädigungen wurde dem vormaligen Betreiber, dem LAF, der ehrenamtlichen Initiative „Freiwillige helfen im Rathaus Wilmersdorf“ in Bildund Textform mitgeteilt. 3. Sollte es bisher keine konkrete Schadenshöhe geben, wann ist mit der Ermittlung derselben zu rechnen? Zu 3.: Die konkrete Schadenshöhe wird gerade durch die von der BIM beauftragten Dienstleister ermittelt. Die konkrete Schadensdokumentation und -bezifferung wird voraussichtlich im März 2018 vorliegen. 4. Trifft es zu, dass zur Beruhigung der Situation am 15.12.2017 die Polizei gerufen werden musste (Abschnitt26) und trifft es zu, dass Strafanzeigen in diesem Zusammenhang gestellt wurden? Zu 4.: Es trifft nicht zu, dass am 15.12.2017 die Polizei gerufen wurde, da das Ausmaß der Schäden erst am 18.12.2017 von den Hausmeistern festgestellt wurde. Es trifft zu, dass die BIM Anzeige gegen Unbekannt erstattet hat, da die Verursacher nicht auszumachen waren. 5. Werden die Verantwortlichen der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer für die Regulierung des entstandenen Schadens in Regress genommen werden? Zu 5.: Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) wird als Vertragspartner der BIM die Regulierung der Schäden in einem ersten Schritt übernehmen und diese im Regress von den Verursachern zurückfordern. Die Ehrenamtsorganisationen kooperieren vollumfänglich bei der Rekonstruktion des Schadenhergangs wie auch bei der Findung der Verantwortlichen und beim Ersatz des entstandenen Schadens, soweit festgestellt wird, dass Sachbeschädigungen in der Verantwortung der Ehrenamtsorganisation liegen. 6. Wird der ehemalige Betreiber der Unterkunft – ASB – für die Regulierung der Schäden aufkommen müssen? Zu 6.: Als vormaliger Betreiber wird der ASB nicht für die Schäden aufkommen, da mit dem 15.12.2017 vertraglich die Aufgabe des Betreibers geendet hat und der ASB sich auch an der Abschlussfeier in keiner Form beteiligt hat. 7. Was ist mit den gespendeten Sachgegenständen wie z.B. Betten und Schränken etc. geschehen? Zu 7.: Die gespendeten Waren (Spielzeug, Kleidung, Textilien, Tische, Stühle), sofern sie gut erhalten sind, teilen sich ASB, Ehrenamtsorganisation und LAF und verbringen sie in 3 den jeweiligen Besitz zur Weiterverwendung im Bereich Flüchtlingsunterbringung. Hierzu hat eine Begehung mit den Verantwortlichen stattgefunden, bei der die Aufteilung geregelt wurde. Betten und Schränke gehörten nicht zu den gespendeten Waren. Diese wurden seitens des LAF beschafft und wurden entweder zur späteren Weiterverwendung in anderen Unterkünften eingelagert oder dem Sperrmüll zugeführt, sofern diese als defekt oder gesundheitsgefährdend eingestuft wurden. Die Bewertung über die Nutzbarkeit der Gegenstände erfolgte im Rahmen einer ausführlichen Begehung. 8. Haben sich einige der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, denen wohl nachweislich direkt nichts gespendet wurde, daran „bedient“ zum Zwecke der Nutzung von Teilen dieses Mobiliars in anderweit gegründeten Vereinen? Gibt es diesbezüglich schriftliche Vereinbarungen zwischen ehemaligen Spendern und jetzigen Nutzern? 9. Wann wurden die in Nr. 8. erfragten Vereinbarungen fixiert? Zu 8. und 9.: Durch das besondere Engagement im Rathaus Wilmersdorf gelang es den Ehrenamtsorganisationen in erheblichem Umfang Sachspenden zu generieren, die somit nach Aufgabe des Objektes als Flüchtlingsunterkunft auch im Besitz der Ehrenamtsorganisationen verbleiben. Eine sachgerechte Weiterverwendung dieser Sachspenden (Spielzeug, Kleidung, Tische, Stühle), sofern diese gut erhalten sind, ist im Bereich Flüchtlingsbetreuung somit gewährleistet. 10. Trifft es zu, dass noch brauchbares Mobiliar am Jahresende im Hof des Gebäudes ungeschützt vor Wind und Wetter abgestellt wurde? Zu 10.: Nein. Ausschließlich defektes, hygienisch nicht einwandfreies Mobiliar wurde dort bis zur Abholung durch die Berliner Stadtreinigung (BSR) gelagert. Die ersten Abholungen durch die BSR erfolgten im Beräumungsprozess täglich, eine weitere Großabholung des Sperrmülls fand am 30.12.2017 statt. Die finale Sperrmüllabfuhr erfolgte am 03.02.2018. Im Hof des Rathauses befindet sich ein Kletter- und Spielplatz aus Holz, der im Februar 2018 in eine andere Flüchtlingsunterkunft innerhalb Berlins transportiert wird. Dieser wurde vom Betreiber ASB mit eigens dafür eingesammelten Geldspenden erworben. 11. Trifft es zu, dass man Großspender wie z.B. die Sparkasse nicht gefragt hat, was mit den durchaus noch brauchbaren Gegenständen geschehen sollte? Zu 11.: Bei Spenden von Unternehmen handelte es sich um aussortierte Büromöbel, die nach der intensiven und langen Nutzung im o. a. Objekt verwohnt, defekt oder durch stark verschmutzte Stoffbezüge als nicht wieder verwendbar taxiert wurden. Aufgrund von Schädlingsbefall musste bereits vor der Schließung der Unterkunft zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner ein großer Teil aussortiert werden. Zu einer rigiden Bewertung über die Eignung des Mobiliars, ob vom LAF angeschafft oder von Unternehmen gespendet, ist das LAF im Rahmen der 4 eigenen Qualitätssicherung sowie in Zusammenarbeit mit den bezirklichen Gesundheitsämtern verpflichtet. 12. Wurde brauchbares Mobiliar entsorgt, statt es an anderer Stelle im Land Berlin weiter zu nutzen und wenn ja, in welcher Größenordnung bewegten sich die Kosten der Entsorgung? Zu 12.: Brauchbares Mobiliar wurde nicht entsorgt, sondern eingelagert, um es in anderen Unterkünften des Landes Berlin nutzen zu können. Rund. 60% des als wieder verwertbar eingestuften Mobiliars (Stühle, Metallspinde, Tische, IT) wurde bereits in andere Unterkünfte verbracht und dort eingesetzt. Berlin, den 8. Februar 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13262 S18-13262