Drucksache 18 / 13 264 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Ludwig und Notker Schweikhardt (GRÜNE) vom 25. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Januar 2018) zum Thema: Wegfall von Sportflächen für Schul- und Wohnungsbau und Antwort vom 02. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Nicole Ludwig (GRÜNE) und Herrn Abgeordneten Notker Schweikhardt (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 264 vom 25. Januar 2018 über Wegfall von Sportflächen für Schul- und Wohnungsbau ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welchen Grundstücken, die bisher als Sportflächen genutzt werden, ist der Neubau oder die Erweiterung von Schulstandorten geplant? (Bitte Auflistung nach: Bezirk, Adresse, geplante Zügigkeit der Schule, Grundstücksgröße geplanter Schulstandort insgesamt, Grundstücksgröße geplante Schulgebäude, Grundstücksgröße geplante Freiflächen, Grundstücksgröße bisherige Sportnutzung, Sportart, bisherige/r Nutzer*innen bzw. Verein) Zu 1.: Der Senat benennt in der Anlage 1 Sportstandorte, für die eine konkrete Absicht der dauerhaften Inanspruchnahme als Schulstandort dokumentiert ist. Dabei bezieht sich der Senat auf Maßnahmen, für die seitens des Bedarfsträgers ein Antrag nach § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz (SportFG) vorgelegt wurde. 2. Welche Grundstücke, die bisher als Sportflächen genutzt werden, sind als Wohnungsbaustandorte vorgesehen? (Bitte Auflistung nach: Bezirk, Adresse, Anzahl Wohnungen, Grundstücksgröße geplanter Wohnungsbau insgesamt, Grundstücksgröße bisherige Sportnutzung, Sportart, bisherige/r Nutzer*innen bzw. Verein) Zu 2.: Der Senat benennt in der Anlage 2 Sportstandorte, für die eine konkrete Absicht der dauerhaften Inanspruchnahme als Wohnungsbaustandort dokumentiert ist. Dabei bezieht sich der Senat auf Maßnahmen, für die seitens des Bedarfsträgers ein Antrag nach § 7 Abs. 2 SportFG vorliegt. Seite 2 von 3 3. Inwiefern wurden die betroffenen Bezirke und Sportvereine bisher in die Planungen einbezogen und welche Stellungnahmen sind hierzu erfolgt? Zu 3.: In der Regel sind die Bezirke Träger der Sportanlagen. Nach § 7 Abs. 4 SportFG haben die Bedarfsträger einer zur Aufgabe vorgesehenen Sportanlage die dort benannten Regeln der Beteiligung einzuhalten. Demnach ist eine Anhörung der bezirklichen Sportarbeitsgemeinschaften, des Landessportbundes Berlin e.V. und der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung sowie des örtlichen Schulträgers vorgesehen. In der überwiegenden Zahl der Fälle werden auch die direkt betroffenen Sportvereine angehört. 13055 Konrad-Wolf-Str. 45 Sportforum Hohenschönhausen LSB, BSB und SenBJF haben der Aufgabe zugestimmt 13355 Putbusser Str. 12 ehemaliges Diesterweg- Gymnasium LSB, BSB und SenBJF haben der Aufgabe zugestimmt 14129 Am Beelitzhof 24 Betriebssportplatz der Berliner Wasserbetriebe LSB, BSB und wurden angehört, die Stellungnahme der SenBJF steht noch aus 10827 Eisenacher Str. 42 Stadtbad Schöneberg LSB, BSB und SenBJF wurden angehört 12351 Rudower Str. 184 Lise-Meitner-Schule (OSZ) LSB, BSB und SenBJF haben der Aufgabe zugestimmt 13089 Tino-Schwierzina-Str. 66 GS am Wasserturm LSB, BSB und SenBJF haben der Aufgabe zugestimmt 13086 Rennbahnstrasse 45 Sport-komplex Rennbahnstr. LSB, BSB und SenBJF haben der Aufgabe zugestimmt, eine Konkretisierung des Antrages wird erwartet 13599 Grützmacher Weg 7 GS an der Pulvermühle LSB, BSB und SenBJF haben der Aufgabe zugestimmt 4. Sollte bisher keine Einbeziehung der betroffenen Bezirke und/oder Sportvereine erfolgt sein, wann und in welcher Form wird dies nachgeholt und welche Senatsverwaltung ist hierfür zuständig? Zu 4.: Das in der Antwort zu 3.) beschriebene Verfahren wird regelmäßig bei der Aufgabe von Sportflächen angewendet. Zuständig ist der Träger der Anlage, der zugunsten einer anderen Nutzung aufgeben will, in der Regel der Bezirk. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport überprüft die Einhaltung des formalen Verfahrens, bevor sie den Vorgang dem Senat, bzw. dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Zustimmung vorlegt. 5. Sollte keine Einbeziehung der betroffenen Bezirke und/ oder Sportvereine geplant sein, warum nicht? Zu 5.: Eine Anhörung nach § 7 Abs.4 SportFG hat in jedem Fall stattzufinden. 6. Für welche der Sportflächen bedarf es für die Aufgabe der Nutzung einer Beschlussfassung gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz durch das Abgeordnetenhaus, für welche nicht und warum? Zu 6.: Es bedarf bei der Aufgabe von landeseigenen Sportflächen regelmäßig der Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus. Seite 3 von 3 7. Welche Ersatzflächen sind jeweils für die bereits oder demnächst aufgegebenen Standorte geplant oder bereits errichtet worden? Zu 7.: Eine gesetzliche Pflicht zur Schaffung von Ersatzangeboten besteht nicht. Je nach Sachlage werden konkrete Ersatzflächen benannt, in Aussicht gestellt oder nicht benannt. Berlin, den 02. Februar 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport SenInnDS IV C 17 Anlage1 S1813264 zu Frage 1 Sportflächen für Schulneubau/Schulerweiterung Stand: 30.01.2017 Bezirk Name des Sportstandortes geplante Zügigkeit der Schule Grundstücksgröße geplanter Schulstandort insgesamt Grundstücksgröße geplante Schulgebäude Grundstücksgröße geplante Freiflächen Grundstücksgröße bisherige Sportnutzung Sportart bisherige/r Nutzer*inn en bzw. Verein Bemerkung Nk 12351 Rudower Str. 184 Lise-Meitner- Schule (OSZ) ca. 25000m² ca. 6000m² 1215m² 1600m² Tennisfeld Feuerwehrzufahrt für Schulneubau Lise-Meitner-Schule (OSZ) Pa 13089 Tino- Schwierzina- Str. 66 GS am Wasserturm 3 18617m² zzgl. unverändert unverändert ca. 8500 Schulsport Schulsport Schulplatzerweiterung, Schaffung zusätzlicher Fachräume, Aufgabe einer innenliegenden Sporthalle; Neubau einer Sporthalle mit zwei Hallenteilen Pa 13086 Rennbahnstra sse 45 Sportkomplex Rennbahnstr . 16er MEB und 3zügige GS ca. 20.000 k.A. k.A. ca.20.000 Spielfeld und Teilfläche eines Spielfeldes, Funktionsgeb äude verschiede ne Sportarten (Vereinssp ort) Bau einer Grundschule, eines MEBs und einer Sporthalle Sp 13599 Grützmacher Weg 7 GS an der Pulvermühle 16er MEB 7737 16er MEB 2500m² 7737 Großspielfeld Schulsport MEB, Umgestaltung Pausenhof, neues Kleinspielfeld Adresse SenInnDS IV C 17 Anlage 2 S1813264 zu Frage 2 Sportflächen für Wohnungsbaustandorte Stand: 30.01.2017 Bezirk Name des Sportstandortes Anzahl Wohnungen Grundstücksgrö ße geplanter Wohnungsbau insgesamt Grundstücks größe bisherige Sportnutzung Sportart bisherige/r Nutzer*innen bzw. Verein Bemerkung Li 13055 Konrad-Wolf-Str. 45 Sportforum Hohenschönhausen k.A. 1912 1912 Grünfläche Grünfläche Mi 13355 Putbusser Str. 12 ehemaliges Diesterweg- Gymnasiums k.A. 18248 5500 Sporthalle, Kleinspielfel d Überlassung an DGEWO StZ 14129 Am Beelitzhof 24 Betriebssportplatz der Berliner Wasserbetriebe MUF 31050 03.01.1985 Großspielfel d, Tennisplätze dauerhafte Flücktlingsunterkunft (MUF) für 450 Flüchtlinge TSch 10827 Eisenacher Str. 42 Stadtbad Schöneberg fünfgeschoss iges Wohngebäu de 1159 1159 Parkplatz Verkauf für Wohnungsbau Adresse S18-13264 S18-13264a S1813264 Anlage S1813264 Anlage2