Drucksache 18 / 13 268 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 23. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Januar 2018) zum Thema: Sonderabgabe in der Altstadt Spandau sorgt für Ärger und Antwort vom 31. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13 268 vom 23. Januar 2018 über Sonderabgabe in der Altstadt Spandau sorgt für Ärger Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Finanzamt Spandau und das Bezirksamt Spandau um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben. Frage 1: Wann wurden entsprechende Bescheide an die Gewerbetreibenden über die Zahlung der Sonderabgabe versandt? Antwort zu 1: Hierzu teilt das Finanzamt Spandau mit: Die Bescheide wurden am 15.12.2017 an die abgabepflichtigen Grundstückseigentümer versandt. Frage 2: Wie viele Bescheide wurden bisher versandt? Antwort zu 2: Hierzu teilt das Finanzamt Spandau mit: Es wurden insgesamt 228 Bescheide an die abgabenpflichtigen Grundstückseigentümer versandt. Frage 3: Gegen wie viele Bescheide wurde bisher Einspruch/Widerspruch eingelegt? 2 Antwort zu 3: Hierzu teilt das Finanzamt Spandau mit (Stichtag 29.01.2018): Bis heute liegen 59 Widersprüche vor. Frage 4: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um als Anspruchsgegner zu der Sonderabgabe herangezogen zu werden und wie oft? Antwort zu 4: Die Voraussetzungen ergeben sich aus der gesetzlichen Grundlage, dem Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz (BIG), insbesondere aus § 8 BIG. Zur Häufigkeit teilt das Finanzamt Spandau mit: In den jeweiligen Bescheiden ist die Gesamtabgabe benannt, die sich auf die Laufzeit von fünf Jahren verteilt. Es werden somit fünf Teilbeträge in Höhe von jeweils einem Fünftel pro Jahr fällig. Frage 5: In welcher Höhe bemisst sich die Sonderabgabe durchschnittlich? Antwort zu 5: Hierzu teilt das Finanzamt Spandau mit: Der Durchschnitt liegt rein rechnerisch bei ca. 4.760 EUR. Frage 6: Welchen Betrag hat die private "Immobilien- und Standortgemeinschaft - ISG" bisher erhalten, um die geplanten Gestaltungsmaßnahmen durchzuführen? Antwort zu 6: Hierzu teilt das Finanzamt Spandau mit: Die ISG Altstadt Spandau bzw. deren Aufgabenträger hat bisher noch keine Auszahlung erhalten. Frage 7: Wie wird sichergestellt und überprüft, dass die Gelder der Sonderabgabe auch tatsächlich zweckgebunden von der ISG verwendet werden? Antwort zu 7: Das BIG sieht umfassende Maßnahmen zur Prüfung der Mittelverwendung vor: die Abstimmung mit dem Koordinierungsausschuss, die Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung eines jährlichen Wirtschaftsplans, die Überwachung des Aufgabenträgers durch das Bezirksamt sowie die Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung jährlicher Rechenschaftsberichte (vgl. § 7 BIG). Frage 8: Welche und wie viele Stellen wurden für die Gestaltungsmaßnahmen bisher eingerichtet, bzw. welche sind noch geplant? 3 Antwort zu 8: Hierzu teilt das Bezirksamt Spandau mit: Das Bezirksamt Spandau – hier die Wirtschaftsförderung – hat keine zusätzlichen Stellen geschaffen. Frage 9: Existieren derartige Sonderabgaben auch in anderen Bezirken? Wenn ja, in welchen? Antwort zu 9: Abgaben im Sinne des BIG werden derzeit in keinem anderen Bezirk erhoben. Berlin, den 31.01.18 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13268 S18-13268a