Drucksache 18 / 13 274 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 23. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Januar 2018) zum Thema: Berliner Polizei - Toilettenkraftwagen (ToiKw) Status Quo 2018 und Antwort vom 02. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13274 vom 23. Januar 2018 über Berliner Polizei – Toilettenkraftwagen (ToiKw) Status Quo 2018 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Toilettenkraftwagen (ToiKw) besitzt die Berliner Polizei derzeit? (Aufstellung nach Direktionen erbeten.) Zu 1.: Im Fuhrpark der Polizei Berlin sind keine Toilettenkraftwagen vorhanden. 2. Wie hoch sind die Anschaffungskosten für einen Toilettenkraftwagen? Zu 2.: Der Anschaffungspreis für einen Toilettenkraftwagen in Standardausführung beträgt laut Angaben des Bundesministeriums des Innern (BMI) ca. 270.000 €. 3. Ist derzeit geplant einen oder mehrere Toilettenkraftwagen für die Berliner Polizei anzuschaffen? (Wenn ja, bis wann und für welche Direktion(en)? Falls nicht, warum nicht?) Zu 3.: Momentan ist eine Beschaffung von Toilettenkraftwagen nicht vorgesehen, weil die Einheiten der Polizei Berlin überwiegend im Stadtgebiet zum Einsatz kommen. Es stehen rund um die Uhr ausreichend Liegenschaften der Polizei Berlin mit Sanitäreinrichtungen zur Verfügung. Bei planbaren Einsätzen werden ggf. mobile Toiletten angemietet und in der Nähe, aber abgesetzt vom Einsatzraum, aufgestellt. 4. Welche Möglichkeiten haben Beamtinnen und Beamte der Berliner Polizei bei Einsätzen wie z.B. Demonstrationen eine Toilette aufzusuchen? Zu 4.: Überwiegend werden nahegelegene Dienststellen der Polizei Berlin oder der öffentlichen Verwaltung aufgesucht. Ebenso erlauben Hotels, Einkaufszentren, Restaurants und Tankstellen in den meisten Fällen eine Nutzung ihrer Seite 2 von 2 Sanitäreinrichtungen. Die Anmietung von mobilen Toiletten / Toilettenwagen inklusive Service wird im Einzelfall geprüft. 5. In welchen Bundesländern werden sonst noch ToiKw eingesetzt? Zu 5.: Informationen dazu liegen dem Senat nicht vor. 6. Verfügt der Bund über ToiKw? Zu 6.: Die Bundespolizei verfügt über 2 Toilettenkraftwagen. 7. Gab es seitens der Personalvertretung bereits Hinweise und/oder Beschwerden hinsichtlich des Bedarfes oder des Fehlens eines ToiKw bei der Berliner Polizei? Zu 7.: Weder dem für Kraftfahrzeuge zuständigen Fachreferat noch der überwiegend für die geschlossenen Einsätze zuständigen Direktion Einsatz der Polizei liegen schriftliche Hinweise oder Beschwerden der Personalvertretungen vor. Berlin, den 02. Februar 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13274 S18-13274a