Drucksache 18 / 13 277 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 26. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2018) zum Thema: Grundstücksankauf durch Sportvereine und Antwort vom 01. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13277 vom 26. Januar 2018 über Grundstückskauf durch Sportvereine ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Sportvereine in Berlin haben ihre Vereinsgrundstücke im Eigentum, wie viele sind in Pachtverhältnissen auf Grundstücken des Landes Berlin und wie viele Sportvereine sind auf privaten Pachtgrundstücken ansässig? Gibt es hierbei auffällige regionale Unterschiede? Zu 1.: Dem Senat von Berlin liegen keine allgemeinen Informationen über die von den Berliner Sportvereinen genutzten Grundstücke und die der Nutzung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse vor. 2. Teilt der Senat die Auffassung, dass es insbesondere für Vereine, die auf privaten Pachtgrundstücken ihren Sitz haben, zur langfristigen Zukunftssicherung sinnvoll sein kann, ihr Grundstück zu kaufen, wenn es die Gelegenheit dazu gibt? Zu 2.: Eine allgemeine Aussage hierzu ist nicht möglich. Die Sinnhaftigkeit des Kaufs von Vereinsgrundstücken ist eine Frage des Einzelfalles und hängt u.a. ab von den Konditionen des laufenden Nutzungsvertrages einerseits und denen des Kaufvertrages andererseits, von den Eigenschaften und Lasten des Grundstückes sowie der Situation und Leistungsfähigkeit des betreffenden Vereins. 3. Welche Möglichkeiten gibt es, den Ankauf von privaten Grundstücken zur Sicherung der Vereinsarbeit finanziell zu fördern (zinsfreies Darlehen, Zuschuss zum Kaufpreis etc.) und welche Voraussetzungen müssen für diese Unterstützung erfüllt sein? Zu 3.: Eine Förderung ist aus dem Vereinsinvestitionsprogramm der Senatsverwaltung für Inneres und Sport möglich. Im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel kann für den Kauf eines nicht landeseigenen Grundstückes eine Zuwendung in Höhe von 60 % Seite 2 von 2 der Gesamtkosten - davon 40 % als rückzahlbare Zuwendung und 20 % als nicht rückzahlbarer Zuschuss – an förderungswürdige Sportorganisationen bewilligt werden . Die Eigenleistungen des Vereins betragen mindestens 40 % der Gesamtkosten. Zur Absicherung des Rückzahlungsanspruchs aus der rückzahlbaren Zuwendung ist die Einreichung von selbstschuldnerischen Bürgschaften oder einer Bankbürgschaft erforderlich. Weitere Voraussetzungen sind die Sicherstellung der Finanzierung. Des Weiteren darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. 4. Wie viele Vereine machten in den letzten zehn Jahren (2007 bis 2017) von der Möglichkeit Gebrauch , sich finanziell beim Ankauf von privaten Grundstücken unterstützen zu lassen und welche Vereine waren dies? (Bitte um Aufschlüsselung auf die Jahre und die Vereine). Zu 4.: Seit 2007 haben zwei Vereine eine Zuwendung für den Ankauf eines privaten Grundstücks erhalten: der Ruderverein Empor e.V. (2008) und der Heiligenseer Kanu Club e.V. (2012). 5. Aus welchem Etat (Kapitel, Titel) werden die entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen finanziert ? Zu 5.: Die Mittel werden aus dem Kapitel 0510 Titel 863 05 (rückzahlbare Zuwendung) und 893 60 (nichtrückzahlbarer Zuschuss) gezahlt. 6. Liegen dem Senat aktuell weitere Anträge mit der Bitte um Unterstützung beim Ankauf privater Grundstücke vor und wenn ja, um welche Vereine / Grundstücke handelt es sich? Zu 6.: Nein. Berlin, den 01. Februar 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13277 S18-13277