Drucksache 18 / 13 278 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 26. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2018) zum Thema: Gedenktafeln an Dienstgebäuden in Verwaltung der BIM und Antwort vom 07. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 278 vom 26. Januar 2018 über „Gedenktafeln an Dienstgebäuden in Verwaltung der BIM“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) als Geschäftsführerin des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) um Stellungnahme gebeten. Soweit von dort Angaben erstellt und übermittelt wurden, werden diese nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. 1. „An welchen Dienstgebäuden des Landes Berlin, die durch die BIM verwaltet werden, befinden sich Gedenk- oder Informationstafeln mit geschichtlichen Hintergrund (Erinnerungen an Personen, Ereignisse , das Gebäude etc.)? (Bitte um Auflistung der betreffenden Gebäude)“ 2. „Wie ist der Genehmigungsprozess zur Anbringung derartiger Gedenktafeln seitens der BIM? Wer ist antragsberechtigt?“ 3. „Wer prüft die Anträge und wer genehmigt sie? Ist die Geschäftsführung in jedem Fall in derartige Abstimmungen eingebunden? 4. „Wie stellt die BIM sicher, dass der Inhalt der anzubringenden Gedenktafeln korrekt ist und die Formulierungen darauf den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen? Zu 1. bis 4.: Die BIM GmbH führt über die Gebäude mit Gedenk- und Informationstafeln , die sich im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befinden, keine Auflistung. Die Anbringung der Gedenktafeln erfolgt durch die jeweils zuständigen Bezirke bzw. die Unteren Denkmalschutzbehörden bzw. das Land Berlin (Berliner Gedenktafelprogramm), die auch für deren korrekten Inhalt garantieren. Sind entsprechende Tafeln anzubringen, erfolgt dies in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bezirk oder dem Land Berlin gebäudeabhängig und entsprechend der konkreten Erfordernisse. 2 Ein bestimmter Prozess ist bisher hier nicht vorgegeben. Sollte ein solcher Wunsch an die BIM GmbH herangetragen werden, würde die Prüfung und Genehmigung der Anbringung durch den jeweils zuständigen Fachbereich der BIM GmbH in Abstimmung mit der Geschäftsleitung erfolgen. Berlin, den 7. Februar 2018 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-13278 S18-13278