Drucksache 18 / 13 280 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 25. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2018) zum Thema: Tourismus- und Wirtschaftsstandort Berlin – Konsequenzen und Notwendigkeiten seit dem Ende von Air Berlin und Antwort vom 06. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 280 vom 25. Januar 2018 über Tourismus- und Wirtschaftsstandort Berlin – Konsequenzen und Notwendigkeiten seit dem Ende von Air Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Welche Entwicklungen hat der Senat nach der Insolvenz von Air Berlin jeweils in den vergangenen Monaten für den Tourismus- und Wirtschaftsstandort Berlin im Hinblick auf a) Touristenzahlen, b) Zahl der Übernachtungen, c) das Gaststättengewerbe d) auf den Einzelhandel sowie e) Steuereinnahmen zu verzeichnen? Zu 1 a) und b).: Im Monat November 2017 wurden insgesamt 1.059.917 Gäste (-1,3 Prozent *) und 2.312.811 Übernachtungen (-4,1 Prozent*) statistisch erfasst. Davon 689.194 Gäste (-0,1 Prozent*) und 1.362.845 Übernachtungen (-1,6 Prozent*) aus dem Inland und 370.723 Gäste (-3,4 Prozent*) und 949.966 Übernachtungen (-7,4 Prozent*) aus dem Ausland (* Vergleich zum Vorjahreszeitraum). Die Dezember- Zahlen (Ankünfte und Übernachtungen) werden vom Amt für Statistik Mitte Februar veröffentlicht. Inwieweit der Rückgang der Touristenzahlen im November alleine der Insolvenz von Air Berlin zuzuschreiben ist, kann statistisch nicht eindeutig belegt werden. Zu 1 c) und d).: Auf Anfrage haben der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband – DEHOGA -, die Industrie- und Handelskammer – IHK - sowie der Handelsverband Berlin – Brandenburg – HBB -) mitgeteilt, dass Zahlenmaterial in Bezug auf die Air Berlin-Insolvenz nicht erhoben wurden und werden. Zu 1 e).: Die Aufkommensentwicklung der Berliner Steuereinnahmen ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, so dass daraus nicht auf Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens geschlossen werden kann. Informationen zur Höhe der Steuerzahlungen einzelner Steuerpflichtiger unterliegen § 30 Abgabenordnung (Steuergeheimnis ) und können deshalb nicht genannt werden. 2 2) Wie bewertet der Senat diese Entwicklungen für den Tourismus- und Wirtschaftsstandort Berlin? Zu 2.: Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass eine gute Luftverkehrsanbindung elementar wichtig für die Entwicklung des Tourismusstandortes Berlin ist. Die Entwicklung des Tourismus in Berlin ist eng verbunden mit der Entwicklung des Luftverkehrs . Mit der Insolvenz von Air Berlin sind erhebliche Kapazitäten von einem Tag auf den anderen vom Markt verschwunden. Eine gute luftverkehrliche Anbindung und moderate Preise wirken stimulierend für eine Reiseentscheidung nach Berlin. Für die künftige Entwicklung ist es daher wichtig, dass die weggefallenen Verbindungen zeitnah von Dritten wieder aufgenommen werden. 3) Welche Einbußen bzw. Auswirkungen auf die Einnahmenentwicklungen im Hotel- und Gaststättengewerbe sind nach Erkenntnis des Senats dadurch bislang entstanden? Zu 3.: Auch hier sind direkte Auswirkungen der Insolvenz von Air Berlin nicht belegbar . 4) Welche Einbußen bzw. Auswirkungen auf die Einnahmenentwicklungen bei der City Tax sind dadurch bislang entstanden? Zu 4.: Die Entwicklung der Einnahmen Berlins aus der Übernachtungsteuer (City- Tax) in den letzten drei Monaten stellt sich wie folgt dar: Das Aufkommen der Übernachtungsteuer schwankt grundsätzlich im Jahresverlauf. Nach einer starken Entwicklung im Sommer 2017 war in den letzten Monaten eine leicht nachlassende Dynamik bei der Übernachtungsteuer zu verzeichnen. In welcher Höhe dies auf Insolvenzverfahren oder andere Faktoren (z.B. Wetter, Sicherheitslage, Preisentwicklung ) zurückzuführen ist, kann nicht beziffert werden. Einnahmen Berlins aus der Übernachtungsteuer Veränderung gegenüber Vorjahresmonat November 2017 4,5 Mio. € -0,7% Dezember 2017 3,3 Mio. € +4,5% Januar 2018 3,9 Mio. € -0,1% 5) Welche Entwicklungen der Tourismuszahlen erwartet der Senat für das Land Berlin für 2018 sowie in den kommenden 5, 10 und 15 Jahren? Zu 5.: Eine seriöse Einschätzung, wie die Entwicklung der Tourismuszahlen in den kommenden 5, 10 und 15 Jahren verlaufen wird, kann vom Senat nicht getroffen werden. VisitBerlin geht derzeit von einem moderaten Wachstum von 1 bis 2 Prozent p.a. aus. 6) Welche Notwendigkeiten zu ausreichenden Fernbus-Kapazitäten sieht der Senat, um zukünftig eine positive Entwicklung des Tourismus- und Wirtschaftsstandortes Berlin sicherzustellen? Zu 6.: Der Senat geht weiterhin von einer Zunahme des Fernbuslinienverkehrs in den nächsten Jahren aus. Gleichzeitig ist jedoch auch mit einer Konsolidierung der am Markt tätigen Unternehmen zu rechnen, so dass belastbare Prognosen, die z.B. 3 zwingende Voraussetzung für die Entscheidung zugunsten eines zweiten Zentralen Omnisbusbahnhof-Standortes (ZOB) wären, zurzeit nicht möglich sind. Der Fokus des Landes Berlin liegt daher auf Umbau und Kapazitätserweiterung des vorhandenen ZOB am Messedamm, der nach Abschluss der Baumaßnahmen über ausreichend Kapazitäten verfügen wird. Neben Flug- und Busverkehr spielt aber auch der Bahnverkehr für die Erreichbarkeit des Tourismusziels Berlin eine große Rolle, z.B. die Schnellverbindung nach München. 7) Welche Notwendigkeiten zu ausreichenden Betten-Kapazitäten sieht der Senat, um zukünftig eine positive Entwicklung des Tourismus- und Wirtschaftsstandortes Berlin sicherzustellen? Zu 7.: In der Ende Januar 2018 aufgelegten Tourismuskonzeption 2018+ wurde als ein neuer Schwerpunkt die „Prüfung der Möglichkeit, durch ein Hotelentwicklungskonzept im Rahmen des geltenden Rechts Möglichkeiten eines Ansiedlungsmanagement und der Steuerung des Beherbergungsmarktes zu nutzen, um eine bessere räumliche Entzerrung sowie eine Verbesserung der Preisstruktur zu erreichen “ aufgenommen. Berlin, den 6. Februar 2018 In Vertretung Henner B u n d e ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-13280 S18-13280a