Drucksache 18 / 13 284 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Seidel (LINKE) vom 25. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2018) zum Thema: Versorgungsgrad in Kita und Tagespflege 2017 und Antwort vom 08. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Katrin Seidel (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13284 vom 25. Januar 2018 über Versorgungsgrad in Kita und Tagespflege 2017 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder von 0 bis drei Jahren haben im Verhältnis zur Gesamtzahl der Kinder in dieser Altersgruppe zum Stichtag 31.12.2017 ein Angebot in einer Kita oder in Tagespflege in Anspruch genommen (bitte aufgliedern nach Bezirken, Alter und Betreuungsumfang, Tagespflege bitte gesondert aufführen)? 2. Wie viele Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt haben im Verhältnis zur Gesamtzahl der Kinder in dieser Altersgruppe zum Stichtag 31.12.2017 ein Angebot in einer Kita oder in Tagespflege in Anspruch genommen (bitte aufgliedern nach Bezirken, Alter und Betreuungsumfang, Tagespflege bitte gesondert aufführen )? 3. Wie hoch ist zum Stichtag 31.12.2017 der Versorgungsgrad in den jeweiligen Altersstufen, gemessen an der Zahl der melderechtlich registrierten Kinder des jeweiligen Alters (bitte bezirklich aufschlüsseln und auch auf ganz Berlin bezogen darstellen)? 4. Wie viele der Kinder von 0 bis 3 Jahren bzw. von 3 Jahren bis zum Schuleintritt nutzten zum Stichtag 31.12.2017 das Angebot der Kita-Eigenbetriebe bzw. haben einen Platz in einer Einrichtung in freier Trägerschaft (bitte bezirklich aufschlüsseln und auch auf ganz Berlin bezogen darstellen)? 5. Wie viele Kinder mit Behinderungen wurden zum Stichtag 31.12.2017 in Berliner Kitas und in Tagespflege gefördert (bitte aufgliedern nach Eigenbetrieben und freien Trägern und differenziert nach Status, Tagespflege bitte gesondert aufführen)? 6. Wie viele Erzieher/innen wurden zum Stichtag 31.12.2017 zusätzlich für die Förderung von Kindern mit Behinderung gemäß § 16 Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) in den Kitas eingesetzt? 7. Wie viele Kinder profitierten zum Zeitpunkt 31.12.2017 von zusätzlichem Personal für die Sprachförderung gemäß § 17 VOKitaFöG, wie viele Kinder mit Sprachförderbedarf wurden nicht zusätzlich gefördert, weil die Kita, die sie besuchten, keinen Anteil von 40 % Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache hatte? 8. Wie viele Kinder wurden am Stichtag 31.12.2017 aus welchen weiteren Gründen gesondert gefördert und wie viele Personalstellen wurden dafür zusätzlich in den Einrichtungen zur Verfügung gestellt? 2 9. In welchem Verhältnis steht in den einzelnen Bezirken die Zahl der von den Jugendämtern ausgereichten Kitagutscheine zur Zahl der genehmigten, zur Zahl der tatsächlich verfügbaren und zu den am 31.12.2017 real belegten Plätze und in welchen Regionen werden gegenwärtig die größten Versorgungsdefizite festgestellt (bitte Verhältnis in absoluten Zahlen und prozentual angeben)? 10. Wie viele verfügbare Kitaplätze können im Durchschnitt nicht belegt werden, weil das dafür notwendige Personal nicht zur Verfügung steht (bitte bezirklich aufschlüsseln)? 11. Wie viele Kitaplätze sollen 2018 in Berlin entstehen und wie fördern Senat und Bundesregierung den weiteren Kitaausbau in Berlin? 12. In welchem Umfang sollen 2018 neue Kitaplätze durch Neubau bzw. Erweiterung und Ausbau entstehen (bitte bezirklich darstellen)? Zu 1. bis 12.: Die zur Beantwortung dieser regelmäßigen Anfrage zur Versorgung der Berliner Kinder im Bereich der Kindertagesbetreuung des jeweiligen vorausgegangenen Kalenderjahres erforderlichen Daten zu den melderechtlich registrierten Kindern unter 7 Jahren zum 31.12. des zu berichtenden Kalenderjahres sowie den festgeschriebenen Daten zur Kindertagesbetreuung aus der Integrierten Software für Berliner Jugendhilfe (ISBJ-Kita) liegen noch nicht vor. Die Datenfestschreibung zum 31.12. eines Jahres in ISBJ-Kita erfolgt ca. 3 Monate nach dem Stichtag. So können Nacherfassungen von Verträgen berücksichtigt werden, da die Träger die Möglichkeit haben, die Betreuungsverträge bis zu 3 Monate nach Vertragsbeginn in ISBJ-Kita einzupflegen. Zugleich gestattet die Festschreibung der Kita-Daten eine Historisierung und Vergleichbarkeit der Daten zum Stichtag 31.12. Das Amt für Statistik Berlin – Brandenburg strebt nach Information der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) an, die Einwohnerdaten Ende Februar/Anfang März 2018 zu veröffentlichen. Mit Bereitstellung der Einwohnerregisterdaten kann die Festschreibung der ISBJ-Kita-Daten zum 31.12.2017 von der SenBildJugFam veranlasst werden. Eine Beantwortung der Schriftlichen Anfrage kann wie in den vorangegangen Jahren im 2. Quartal des Jahres erfolgen. Berlin, den 08. Februar 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13284 S18-13284