Drucksache 18 / 13 286 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 11. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2018) zum Thema: Verbleib der Wasserfreunde Spandau 04 e.V. auf der Zitadelle, Teil II und Antwort vom 06. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13286 vom 11. Januar 2018 über Verbleib der Wasserfreunde Spandau 04 e.V. auf der Zitadelle, Teil II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Spandau von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Laut Beantwortung der Drucksache 18/11314 wurde der Sportverein Wasserfreunde Spandau 04 e.V. nicht in die Planung des Freiraum-und Entwicklungskonzeptes (FEK)- Zitadelle eingebunden. Warum nicht? Frage 2: Wie beabsichtigt man die Wasserfreunde und alle weiteren Vereine auf dem Gelände in Zukunft mit einzubinden? Haben bzw. werden die Vereine ein Mitspracherecht und/oder ein Vetorecht erhalten? Antwort zu 1 und zu 2: Beteiligung während der Entwicklungsphase war nicht vorgesehen. Im Rahmen der Planungskonkretisierung werden die Ansprechpartner vor Ort eingebunden. Frage 3: Wie sieht der Senat, als auch das BA Spandau die Zukunft der Vereine, insbesondere der Wasserfreunde nach 2030? Antwort zu 3: Hierzu liegt vom Bezirksamt Spandau keine Antwort vor. Grundsätzlich wird sich auch 2030 der Senat neben der Förderung des Spitzensports für die Vielfalt der rund 2.300 2 Sportvereine in Berlin, zu denen auch die Wasserfreunde Spandau 04 e.V. zählen und deren notwendige Infrastruktur, die auf diese Vielseitigkeit ausgelegt ist, einsetzen. Frage 4: Ist es richtig, dass ein Naturschutzbiotop oder ähnliches mit Seeadlerhorst eingerichtet werden soll? Frage 5: Falls eine Art Schutzgebiet entstehen soll, welche Auswirkungen hat das auf die Vereine, als auch den Betrieb der Zitadelle und deren kulturellen Veranstaltungen? Antwort zu 4 und zu 5: Den Begriff „Naturschutzbiotop“ gibt es nicht. Das Zitadellenglacis steht jedoch bereits unter Schutz und wurde 1959 als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen, es muss daher nicht erst „eingerichtet“ werden. Im Bereich der Zitadelle existiert darüber hinaus das Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet Zitadelle. Die Anlage eines Horstes bzw. einer Nisthilfe für den Seeadler ist nicht vorgesehen und naturschutzfachlich auch nicht sinnvoll. Sofern sich ein Seeadler im Bereich des Zitadellenglacis selbst ansiedelt, so ist dieser Horst gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu schützen. Hinzu kommt das bereits genannte FFH-Gebiet auf der Zitadelle selbst. Aus dieser Konstellation in Verbindung mit den benachbarten Wohngebieten heraus, existieren bereits heute schon Auflagen für den kulturellen Betrieb der Zitadelle. Frage 6: Ist nach der geplanten Umsetzung des Konzeptes ein eingeschränkter Betrieb der Zitadelle zu befürchten? Antwort zu 6: Nein. Frage 7: In welche Zeitabschnitte sind die einzelnen Bauphasen aufgeteilt? Antwort zu 7: Bauphasen werden erst im Zuge der Objektplanung konkretisiert. Derzeit läuft noch die Förderanfrage an die zuständige Senatsverwaltung. Frage 8: Ist es richtig, dass es Bestrebungen der Spandauer und Spandauerinnen gibt, ein Bürgerbegehren zu initiieren? Wenn ja, wie steht der Senat und das Bezirksamt Spandau dazu? Antwort zu 8: Es ist dem Bezirk bekannt, dass es ein Bestreben gibt ein Bürgerbegehren zu initiieren. Generell wird bürgerschaftliches Engagement durch den Bezirk begrüßt. 3 Berlin, den 06.02.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13286 S18-13286