Drucksache 18 / 13 294 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 25. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2018) zum Thema: Was unternimmt der Senat für geflüchtete Lehrkräfte? und Antwort vom 08. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung - Frau Abgeordnete Cornelia Seibeld (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13294 vom 25. Januar 2018 über Was unternimmt der Senat für geflüchtete Lehrkräfte? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat das „Refugee Teachers Program“ der Universität Potsdam bekannt? Wenn ja, gibt es Gespräche , Initiativen oder andere Maßnahmen dieses Projekt, ggf. in Abstimmung mit dem Land Brandenburg , auch im Land Berlin einzuführen? Wenn nein, was sind die Grüne dafür? Zu 1.: Das „Refugee Teachers Program“ ist sowohl der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie als auch der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung – bekannt. Eine Stellungnahme zur Möglichkeit der Einführung entsprechender Regelungen im Land Berlin wurde bereits auf Bitte des Petitionsausschusses vom 16. November 2017 (Geschäftszeichen 1193/18) unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und durch Zuarbeit der Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - erarbeitet. In dieser Stellungnahme wurden die maßgeblichen Gründe dafür aufgeführt, weshalb das Projekt nicht im Land Berlin eingeführt wird. Sofern eine nach dem Recht des jeweiligen Herkunftsstaates vollständige Lehrkräftequalifikation vorliegt, haben Lehrkräfte mit einer im Ausland erworbenen Lehrkräftequalifikation (auch mit nur einem Fach) bereits jetzt die Möglichkeit einer Beschäftigung im Berliner Schuldienst als Vertretungslehrkraft oder als muttersprachliche Lehrkraft an entsprechenden Staatlichen Europa-Schulen Berlin. Bevorzugt möchte der Senat Lehrkräften mit einer im Ausland erworbenen Lehrkräftequalifikation jedoch eine Gleichstellung mit einer in Deutschland erworbenen Qualifikation ermöglichen , um ihnen damit eine vollwertige Beschäftigung und Bezahlung im Berliner Schuldienst anbieten zu können. Dazu sind eine Anerkennung der Lehramtsbefähigung, Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen sowie ggf. ein Ausgleich von Ausbildungsunterschieden erforderlich . - - 2 Regelungen, um im Ausland ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen für den Unterricht an Berliner Schulen zu qualifizieren, wurden bereits getroffen: Werden bei der Prüfung ausländischer Lehrkräftequalifikationen Ausbildungsunterschiede festgestellt und entsprechende Anpassungsmaßnahmen festgelegt, so haben die Antragstellerinnen und Antragsteller die Möglichkeit, die erforderlichen Studienleistungen an den Berliner Universitäten zu erwerben. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung wurde bereits im Juni 2016 zwischen der vormaligen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und den Berliner Universitäten geschlossen. 2. Gibt es im Land Berlin ein entsprechendes Programm, das sich speziell an geflüchtete Lehrkräfte richtet und wenn ja, welche sind das? (Auflistung mit Bezirken, Institution, Dauer des Programms, Finanzierung, Teilnehmeranzahl) Zu 2.: Geflüchtete Lehrerinnen und Lehrer, die noch nicht über die erforderlichen sprachlichen Kompetenzen verfügen, um direkt mit den unter zu 1. angeführten Anpassungsmaßnahmen zu beginnen, können Sprachkurse an den Berliner Universitäten belegen. Diese sind fester Bestandteil der Qualifizierungsangebote für Geflüchtete der Freien Universität Berlin („Welcome@FUBerlin“), der Humboldt-Universität zu Berlin („HU4Refugees“) und der Technischen Universität Berlin („MINT-Sprachkurs für Geflüchtete“). Es handelt sich hierbei nicht um spezielle Angebote für geflüchtete Lehrkräfte, sondern allgemeiner um akademische Angebote, die Menschen, die aus Krisengebieten geflohen sind, den Zugang zum Studium erleichtern bzw. ermöglichen sollen. Im Rahmen dieser Angebote kann das Niveau C 1 GER für die deutsche Sprache erreicht werden, auf welches auch das „Refugee Teachers Program“ abzielt. Auch die Qualifikationsmaßnahmen der Berliner Universitäten richten sich nicht speziell an geflüchtete Lehrkräfte. Es handelt sich hierbei um etablierte Maßnahmen, durch welche es Lehrkräften mit einer im Ausland erworbenen Lehrbefähigung grundsätzlich ermöglicht wird, die für die Gleichstellung ihres Lehramtsabschlusses mit einem Berliner Lehramt erforderlichen Studienleistungen zu erwerben. 3. Plant der Senat ein entsprechendes Projektangebot an geflüchtete Lehrer einzuführen? Wenn ja, bis wann soll dieses Projekt beginnen? Wenn nein, was sind die Grüne dafür? Zu 3.: Ein Projektangebot für geflüchtete Lehrerinnen und Lehrer ist derzeit nicht in Planung, da durch die vereinbarten und etablierten Qualifizierungsmaßnahmen gute Rahmenbedingungen gegeben sind, um notwendige Qualifikationen an den Berliner Universitäten zu erwerben und ausländische Lehrkräfte nachhaltig für den Berliner Schuldienst zu qualifizieren . Berlin, den 8. Februar 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-13294 S18-13294