Drucksache 18 / 13 295 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 25. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2018) zum Thema: Zerstörung der Gedenkstätte an die Opfer des Weißen Terrors 1919 im Rathauspark Lichtenberg und Antwort vom 03. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13295 vom 25. Januar 2018 über Zerstörung der Gedenkstätte an die Opfer des Weißen Terrors 1919 im Rathauspark Lichtenberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Anfang Januar wurden die Lichtenberger Blutmauer und die Figurengruppe „Erben der Spartakuskämpfer“ Opfer von Vandalen. Wie hoch wird der entstandene Schaden vom Senat eingeschätzt? Zu 1.: Die Höhe des entstandenen Schadens beläuft sich derzeit auf 1.029,35 €. Davon entfallen 833,00 € auf den entstandenen Schaden an der Figurengruppe „Erben der Spartakuskämpfer“ sowie 196,35 € für die Beseitigung des Graffiti an der Lichtenberger Blutmauer. Eventuelle Mehrkosten, die im Rahmen der Instandsetzung anfallen, sind nicht auszuschließen. 2. Wie lange wird es voraussichtlich dauern, bis die entstandenen Schäden behoben werden? Zu 2.: Die Instandsetzung der Figurengruppe wird voraussichtlich im Zeitraum April / Mai 2018 durchgeführt. Die Arbeiten werden vor Ort ausgeführt und bedürfen gewisser Rahmenbedingungen, insbesondere aufgrund der Beschaffenheit der Skulpturen. Es müssen bestimmte Tagesmitteltemperaturen gewährleistet sein, um die einzelnen Arbeitsschritte, darunter Dübeln, Kleben sowie das Ersetzen von Fehlstellen mit Steinersatzmasse, ausführen zu können. Die Arbeiten vor Ort werden durch die Künstlerin Frau Emerita Pansowová begleitet. 3. Wie hoch werden voraussichtlich die Kosten für die Wiederherstellung des Ensembles sowie die Reinigung der Blutmauer sein? Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Gibt es bereits erste Erkenntnisse zu den Tätern? Seite 2 von 2 Zu 4.: Es liegen bislang keine Erkenntnisse zu Tatverdächtigen vor. 5. Welche ggf. politischen Tathintergründe werden vermutet? Zu 5.: Im Rahmen der Ermittlungen wurden keine Hintergründe der Tat bekannt, sodass der Senat hierzu keine Aussage treffen kann. 6. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Täter zu ermitteln? Zu 6.: Im Rahmen der Tatortarbeit erfolgte eine Besichtigung des Tatortes samt Spurensuche und Fertigung einer Fotodokumentation. Nach Abschluss der Ermittlungen durch Kräfte des zuständigen Polizeiabschnitts wurde die Strafanzeige über den Polizeilichen Staatsschutz im Landeskriminalamt Berlin an die Amtsanwaltschaft Berlin abgegeben. 7. Welche ggf. auch städtebaulichen Maßnahmen werden ggf. ergriffen, um in Zukunft die Blutmauer und das Ensemble besser zu schützen, z.B. im Rahmen des laufenden Umgestaltungsprozesses des Rathausparks? Zu 7.: Durch städtebauliche Maßnahmen können derartige Taten nicht verhindert werden, da die Bestimmung der Gedenkstätte weiterhin gegeben sein muss und im Vordergrund stehen soll. Sowohl die Blutmauer als auch das Ensemble befinden sich an einem beleuchteten, gut einsehbaren und viel frequentierten Parkweg. Daher sind keine weiteren baulichen Maßnahmen vorgesehen. 8. Welche weiteren Informationen, die im Kontext dieser Anfrage zum Verständnis des Sachverhalts relevant sind, gibt es ggf.? Zu 8.: Dem Senat liegen keine ergänzenden Informationen vor. Berlin, den 03. Februar 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13295 S18-13295