Drucksache 18 / 13 296 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Steffen Zillich (LINKE) vom 25. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2018) zum Thema: Steuerprüfungen bei Einkommensmillionären in Berlin im Jahr 2017 und Antwort vom 07. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Herrn Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13296 vom 25.01.2018 über Steuerprüfungen bei Einkommensmillionären in Berlin im Jahr 2017 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die absolute Zahl der Steuerpflichtigen mit besonderen Einkünften im Land Berlin im Jahr 2017 dargestellt (bitte aufschlüsseln nach Finanzamtsbezirken)? Zu 1.: Die Ermittlung der Anzahl der Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften erfolgt im Rahmen der bundeseinheitlichen Einteilung der Betriebe in Größenklassen in einem dreijährigen Turnus, so dass die im Rahmen der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11123 vom 27.04.2017 aufgeführten Zahlen (Einordnung auf den 01.01.2016) weiterhin Bestand haben. Da die erbetene Aufschlüsselung Rückschlüsse auf den einzelnen Steuerfall zulassen könnte und dies gegen das Steuergeheimnis verstößt (§ 30 Abgabenordnung) sind in nachstehender Tabelle keine Fallzahlen kleiner als 5 konkret ausgewiesen. 2 Finanzamt 01.01.2016 Charlottenburg 63 Friedrichshain-Kreuzberg 11 Lichtenberg 5 Marzahn-Hellersdorf <5 Mitte/Tiergarten 59 Neukölln 9 Pankow/Weißensee <5 Prenzlauer Berg 23 Reinickendorf 21 Schöneberg 11 Spandau 11 Steglitz 30 Tempelhof 9 Treptow-Köpenick 6 Wedding <5 Wilmersdorf 80 Zehlendorf 114 Körperschaften I 6 Körperschaften II <5 Körperschaften III 5 Körperschaften IV 17 Summe 489 2. Wie hat sich der prozentuale Anteil der Steuerpflichtigen mit besonderen Einkünften gemessen an der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen im Land Berlin in 2017 dargestellt (bitte aufschlüsseln nach Finanzamtsbezirken )? 3 Zu 2.: Der Ausweis des prozentualen Anteils wurde wie in der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11123 vom 27.04.2017 auf den in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Stichtag bezogen. Finanzamt 01.01.2016 Charlottenburg 0,097% Friedrichshain-Kreuzberg 0,012% Lichtenberg 0,007% Marzahn-Hellersdorf 0,003% Mitte/Tiergarten 0,093% Neukölln 0,008% Pankow/Weißensee 0,003% Prenzlauer Berg 0,039% Reinickendorf 0,030% Schöneberg 0,022% Spandau 0,019% Steglitz 0,046% Tempelhof 0,017% Treptow-Köpenick 0,008% Wedding 0,003% Wilmersdorf 0,156% Zehlendorf 0,305% Körperschaften I 0,029% Körperschaften II 0,016% Körperschaften III 0,020% Körperschaften IV 0,085% Gesamt 0,041% 4 3. Wie viele Außenprüfungen wurden bei Steuerpflichtigen mit besonderen Einkünften im Land Berlin im Jahr 2017 durchgeführt und welche Mehrsteuer- und Zinseinnahmen sind dadurch kassenwirksam geworden (bitte aufschlüsseln nach Finanzamtsbezirken)? Zu 3.: Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften sind solche, deren Summe der positiven Überschusseinkünfte (aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und sonstige nach § 22 Einkommensteuergesetz - EStG) 500.000 EUR übersteigt. Bei der Zahl der Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften werden die Fälle erfasst, bei denen keine betrieblichen Einkünfte erzielt werden. Steuerpflichtige, die über die o.g. Einkünfte hinaus gewerblich oder freiberuflich tätig sind, werden als Großbetriebe erfasst und in der Regel im Anschluss geprüft. Die nachstehend abgebildete Anzahl der durchgeführten Außenprüfungen und die festgestellten Mehr- (Minder-)Steuern umfassen sowohl die Anzahl der Prüfungen der Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften, als auch solche, die nebenbei gewerblich oder freiberuflich tätig sind. Daneben gibt es noch Fälle, bei denen auf Grund der risikoorientierten Fallauswahl in Ermangelung einer Prüfungswürdigkeit nach Überprüfung des Steuerfalles durch die Betriebsprüfung von einer Außenprüfung abgesehen wird. Statistische Erhebungen über die Kassenwirksamkeit von Mehrsteuern und Zinseinnahmen werden nicht geführt. Entsprechend den bundeseinheitlichen Statistikgrundsätzen für die Betriebsprüfung werden in der nachstehenden Übersicht die festgestellten Mehr-/(Minder-)Steuern aufgezeichnet. Finanzamt Durchgeführte Außenprüfungen Festgestellte Mehr-/ (Minder-)Steuern (in €) Charlottenburg 14 280.481 Friedrichshain-Kreuzberg 4 8.704 Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte/Tiergarten 5 235.904 Neukölln Pankow/Weißensee Prenzlauer Berg 16 3.528.143 5 Reinickendorf 1 0 Schöneberg 3 15.642 Spandau Steglitz 4 229.261 Tempelhof 1 65.386 Treptow-Köpenick Wedding Wilmersdorf 3 -271.239 Zehlendorf 13 1.409.589 Körperschaften I Körperschaften II Körperschaften III Körperschaften IV 3 8.750 Summe 67 5.510.621 4. Wie viele Steuerpflichtige mit besonderen Einkünften, die im Jahr 2017 im Wege einer Außenprüfung steuerlich überprüft wurden, wurden einmal oder mehrere Male in den Jahren 2006 bis 2016 schon einmal überprüft, und jeweils welche Steuermehr- und Zinseinnahmen sind dadurch jeweils entstanden (bitte aufschlüsseln nach Finanzamtsbezirken)? Zu 4.: Von den 67 in 2017 geprüften Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften wurden 25 Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften bereits einmal oder mehrere Male in den Jahren 2006 bis 2016 im Rahmen einer Außenprüfung geprüft. Dabei wurden Mehrsteuern in Höhe von 3,1 Mio. € festgestellt. Die erbetene Aufschlüsselung würde Rückschlüsse auf den einzelnen Steuerfall zulassen und ist daher wegen des Steuergeheimnisses nicht möglich. 6 5. Wie hoch war im Jahr 2017 die durchschnittliche Mehreinnahme pro durchgeführter Außenprüfung bei Steuerpflichtigen mit besonderen Einkommen? Zu 5.: Unter Hinweis auf die Beantwortung der Frage 3 wurden für die Ermittlung der „durchschnittlichen Mehreinnahmen“ ebenfalls die festgestellten Mehrsteuern zugrunde gelegt. Im Berichtszeitraum 2017 lag das durchschnittlich festgestellte Mehrergebnis der Prüfung von Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften bei rd. 82.200 €. Berlin, den 07. Februar 2018 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-13296 S18-13296