Drucksache 18 / 13 300 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 16. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2018) zum Thema: Flexiblere Kinderbetreuung – Welche Anstrengungen unternimmt der Senat? und Antwort vom 14. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 300 vom 16. Januar 2018 über Flexiblere Kinderbetreuung – Welche Anstrengungen unternimmt der Senat ? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Möglichkeiten zur flexibleren Kindertagesbetreuung werden derzeit in Berlin angeboten. Wie fördert der Senat diese zusätzlichen Angebote, insbesondere außerhalb der regulären Betreuungszeiten ? 4. Welche Kriterien müssen Familien erfüllen, um flexiblere Betreuungsangebote in Anspruch nehmen zu können? 5. Kann die Nutzung von flexibler Kinderbetreuung über den Kita-Gutschein abgedeckt werden? Werden bei bestehenden Angeboten Zusatzkosten erhoben? Zu 1., 4. und 5.: Das im Kita-Gutscheinsystem enthaltene Anmeldeverfahren ist geeignet, den individuellen Bedarf von Eltern zu erfassen. Ein individueller Bedarf ergibt sich entweder aus der Berufstätigkeit bzw. Aus- oder Weiterbildung der Eltern oder aus einer familiären Situation, z.B. der Pflege von Angehörigen. Im Rahmen der Anmeldeverfahren informieren die Jugendämter die Eltern bei Bedarf über die Angebote der Kindertagesbetreuung ; sie beraten sie bei der Auswahl, unterstützen insbesondere bei besonderem Betreuungsbedarf zu außergewöhnlichen Zeiten und helfen beim Platznachweis . Den Bedarf an flexiblen Betreuungszeiten müssen die Eltern bei ihrem Wohnortjugendamt z. B. durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachweisen. Sie erhalten einen Kita-Gutschein, der in der Kita oder Kindertagespflege eingelöst werden kann. Bei stark variierenden Zeiten wird ein Monatsmittel gebildet und die wechselnden Betreuungszeiten werden auf dem Gutschein ausgewiesen. Darüber hinaus können Eltern, die einen zusätzlichen Bedarf außerhalb der regulären Betreuungszeiten nachweisen, einen Gutschein für die ergänzende Kindertagespflege erhalten. Der Gutschein kann bei einer bereits anerkannten Tagespflegeperson, bei einer von den Eltern benannten, geeigneten und geschulten Betreuungsperson oder bei einer vom mobilen Kinderbetreuungsservice (MoKiS) vermittelten Betreuungsperson eingelöst werden. Die Betreuung erfolgt dann entweder in den Räumlichkeiten der Tagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern. Für Kinder von einem Jahr bis zur Einschulung entstehen den Eltern keine zusätzlichen Betreuungskosten. Für die letzte Stufe der Beitragsfreiheit im Kitabereich für Kinder unter einem Jahr entstehen den Eltern stundenabhängig anteilige Kosten auf Basis eines Halbtagsplatzes . Bei einem Bedarf von 80 Stunden im Monat z. B. 80 % der Kosten des Halbtagsplatzes in der jeweiligen Einkommenskategorie. Ab dem Kitajahr 2018/2019 entfallen auch diese Kosten für Kinder unter einem Jahr. 2. Welche Maßnahmen plant der Senat, um dieses Angebot auszubauen? Welche weiteren Maßnahmen nach Maßgabe des Koalitionsvertrages (Kapitel: Gute Kindheit und Jugend in einer familienfreundlichen Stadt, Z. 15,16; 20,21) plant der Senat? 3. Welche Mittel sind hierfür explizit im Haushalt 2018/2019 vorgesehen (mit der Bitte um Angabe der Titel)? Wie plant der Senat die dauerhafte Finanzierung zu gewährleisten? Zu 2. und 3.: Zur Forcierung und Weiterentwicklung der ergänzenden Kindertagespflege startete 2016 ein Modellprojekt zur Erprobung eines neuen Ansatzes flexibler Betreuung, das die Situation der wachsenden Stadt mit einer Zunahme atypischer Arbeitszeiten und einer wachsenden Anzahl Alleinerziehender aufgreift. Erprobt wird im Rahmen der ergänzenden Kindertagespflege die mobile Betreuung von Kindern zu außergewöhnlichen Zeiten im Haushalt der Eltern. Der Senat von Berlin bietet damit eine Unterstützungsleistung insbesondere für Alleinerziehende an, die sich z.B. ein privat organisiertes Babysitting, eine Kinderfrau oder Nanny nicht leisten und die Betreuungszeiten auch nicht durch den Partner oder das soziale Umfeld abdecken können. Zur Umsetzung des Modellprojektes unter dem Titel „Mobiler Kinderbetreuungsservice – MoKiS für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten“ ist seit dem 01.08.2016 eine auch online erreichbare Servicestelle eingerichtet worden. Die Servicestelle berät Eltern und erfasst die Betreuungsgesuche. Sie arbeitet mit den Jugendämtern und Angeboten der Kindertagesbetreuung und Familienförderung zusammen und über- nimmt die Akquise, Auswahl und den Aufbau eines Pools von Betreuungspersonen für die ergänzende Kindertagespflege in mobiler Form. Für die Modellphase in 2017 wurden 20 Vermittlungen zwischen Betreuungspersonen und Familien angestrebt. Tatsächlich wurden in 2017 doppelt so viele Vermittlungen erreicht. Im Doppelhaushalt 2018/2019 stehen für das Modellprojekt „Mobiler Kinderbetreuungsservice – MoKiS für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten“ 426.000 € in 2018 und 451.000 € in 2019 zur Verfügung. Aus diesen Mitteln sollen u. a. die weitere Akquise und Vermittlung von Betreuungspersonen sowie gezielte Öffentlichkeitsarbeit fortgeführt , weiter ausgebaut und zusätzlich um die Beratung von Unternehmen erweitert werden. Sie werden außerdem zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen und für Informations- und Werbemaßnahmen genutzt. Nach der Evaluierung des Modellprojektes ist eine Überführung in ein reguläres Angebot und damit eine Verstetigung möglich. Berlin, den 14. Februar 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13300 S18-13300