Drucksache 18 / 13 302 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) vom 18. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2018) zum Thema: Kooperation mit israelischen Institutionen bei der Bekämpfung der Cyber- Kriminalität und Antwort vom 14. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 13 302 vom 18. Januar 2018 über Kooperation mit israelischen Institutionen bei der Bekämpfung der Cyber- Kriminalität ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Staatssekretärin Sabine Smentek sagte in der Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz am 13. November 2017 mit Blick auf die Strafverfolgungsbehörden, die sich mit Cyberkriminalität befassen: „Dort gibt es extra spezielle Bereiche – auch bei der Polizei, beim Landeskriminalamt -, und ich weiß auch sehr genau, dass es einen intensiven Austausch gerade mit den Israelis an der Stelle gibt.“ 1. Handelt es sich bei der Kooperation mit den Israelis um einen allgemeinen Wissensaustausch oder um die gemeinsame Bearbeitung konkreter Einzelfälle? 2. Welche Behörden, Unternehmen oder sonstige Organisationen von deutscher und israelischer Seite sind involviert? Zu 1. und 2.: Die Bekämpfung der Cyber-Kriminalität durch Berliner Behörden erfolgt durch die Polizei Berlin und die Staatsanwaltschaft Berlin. Ein strukturierter Austausch zwischen diesen Berliner Behörden mit israelischen Institutionen bei der Bekämpfung der Cyber-Kriminalität findet jedoch nicht statt. 3. Gibt es eine Zusammenarbeit mit den Firmen Cellebrite, NSO Group, Cyberbit oder Tochtergesellschaften dieser Unternehmen? Zu 3.: Bei der Staatsanwaltschaft Berlin und der Polizei Berlin ist lediglich die Firma Cellebrite bekannt. Werk- oder Dienstleistungen dieses Unternehmens in Form der Entschlüsselung und Auslesung von Mobiltelefonen werden zu strafprozessualen Zwecken vereinzelt in Anspruch genommen. Dies erfolgt in der Regel aufgrund eines Ermittlungsauftrags der Staatsanwaltschaft Berlin. Der Firma wurden im Jahr 2017 in zwei Verfahren – jeweils in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft und in einem Verfahren von der Generalstaatsanwaltschaft – 2.380,00 bzw. 2.320,50 Euro gezahlt. Seite 2 von 2 4. Welcher Art ist der Austausch: Regelmäßige oder sporadische gemeinsame Treffen oder Zusammenarbeit per Telekommunikation? 5. Seit wann und wie häufig findet der Austausch statt und wie viele Personen nehmen ungefähr daran teil? 6. Welche Arten von Daten werden ausgetauscht? 7. Finden Erkenntnisse aus dem Austausch unmittelbar Verwendung in Strafprozessen? 8. Finden im Rahmen des Austausches auch Geldzahlungen beispielsweise für Dienstleistungen oder Produktnutzungen statt? Wenn ja, in welcher Höhe? Zu 4. - 8.: Die Fragen 4. - 8. werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Siehe dazu die Antworten zu den Fragen 1. bis 3.. Berlin, den 14. Februar 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13302 S18-13302