Drucksache 18 / 13 304 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Kluckert (FDP) vom 25. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2018) zum Thema: Kosten und Folgen der ASH-Entscheidung zur Tilgung des Gedichts „avenidas“ und Antwort vom 12. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Florian Kluckert (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 304 vom 25. Januar 2018 über Kosten und Folgen der ASH-Entscheidung zur Tilgung des Gedichts „avenidas“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Einbeziehung der „Alice- Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin beantworten kann. Sie wurde daher um Stellungnahme gebeten. 1.) Mit welchen Kosten ist zu rechnen, wenn die Hauswand am Gebäude der Alice-Salomon-Hochschule neu gestrichen wird, um das Gedicht des Künstlers Eugen Gomringer aus dem öffentlichen Raum zu entfernen? Zu 1.: Im Zuge einer erforderlichen Renovierung der Südfassade am Hauptgebäude ist ein doppelter Anstrich geplant. Aufgrund der derzeit vorliegenden Angebote wird laut Hochschule mit Kosten in Höhe von rund 6.500 Euro gerechnet. 2.) Wann wurde diese Hauswand das letzte Mal gestrichen und wie hoch waren damals die Kosten? Zu 2.: Die Südfassade am Hauptgebäude wurde zuletzt im Jahr 2011 gestrichen. Einschließlich der Schablonen für den Schriftzug wurden hierfür 7.673,33 Euro aufgewendet. - - 2 3.) Aus welchem Etat (Öffentlichkeitsarbeit oder Gebäudeunterhaltung etc.) zahlt die Alice-Salomon- Hochschule die Kosten für die Übermalung? Zu 3.: Die Kosten für die Renovierung der Südfassade am Hauptgebäude werden aus dem Titel Bauunterhaltungsmaßnahmen gedeckt. 4.) Wie bewertet der Senat das Signal, das von dieser Entscheidung ausgeht, in Bezug auf das hohe Gut der Freiheit der Kunst, insbesondere nach den unmissverständlichen Reaktionen des deutschen PEN- Zentrums und des Kulturrats? Zu 4.: In einem basisdemokratischen und hochschulinternen Verfahren haben die Hochschulmitglieder der „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin darüber diskutiert und abgestimmt, inwieweit die Südfassade des Hauptgebäudes gestaltet werden soll. Aufgrund der Abstimmung wurde anschließend im Akademischen Senat der Hochschule beschlossen, dass zukünftig alle fünf Jahre ein neuer poetischer Beitrag einer Preisträgerin bzw. eines Preisträgers des Alice Salomon Poetik Preises angebracht werden kann. Zur Bewertung des Senats wird auf den Wortbeitrag von Bürgermeister Dr. Lederer in der 21. Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses am 25. Januar 2018 verwiesen. 5.) Sieht der Senat eine Zukunft für den von der Hochschule vergebenen Alice Salomon Poetik Preis, dessen Preisträger Eugen Gomringer mit Unverständnis und dem Vorwurf der Unverantwortlichkeit auf die angekündigte Gedichtsentfernung reagiert hat? Zu 5.: Seit der Einführung des Masterstudiengangs „Biografisches und Kreatives Schreiben“ an der „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin im Jahr 2006 vergibt die Hochschule den Alice Salomon Poetik Preis. Der Preis wird alle zwei Jahre an Künstlerinnen und Künstler vergeben und ist mit einem Preisgeld sowie einer Dozentur verbunden. Um in dieser Form weiterhin literarische, visuelle sowie akustische Künste besonders hervorzuheben und zu würdigen, wird eine Vergabe des Alice Salomon Poetik Preises weiterhin befürwortet. Berlin, den 12. Februar 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-13304 S18-13304