Drucksache 18 / 13 306 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) vom 26. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2018) zum Thema: Verwendung des rückfließenden SED-Vermögens und Antwort vom 12. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13 306 vom 26. Januar 2018 über Verwendung des rückfließenden SED-Vermögens ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Ich frage den Senat: 1.) Wie hoch ist die Summe des rückfließenden SED-Vermögens und nach welchem Schlüssel wird das Geld verteilt? Zu 1.: Mit Schreiben vom 20.Juni 2017 hat die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS) als Abwicklerin des Vermögens der Parteien- und Massenorganisationen der ehem. DDR (PMO-Vermögen) einen Betrag von ca. 185 Mio. € zur Auszahlung an die Länder zur zweckgerichteten Verwendung angekündigt. Auf Berlin entfallen 15 Mio. €. Das Geld wird nach dem Schlüssel der Verwaltungsvereinbarung 2008 der BVS mit den neuen Ländern in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung vom 11.02.1994 verteilt. Danach wird das Vermögen nach der Einwohnerzahl (Stand 1991) aufgeteilt: - Land Berlin 8,11 % - Land Brandenburg 16,10 % - Land Mecklenburg-Vorpommern 11,98 % - Freistaat Sachsen 29,63 % - Land Sachsen-Anhalt 17,88 % - Freistaat Thüringen 16,30 %. Die Verwaltungsvereinbarung 2008 hat folgenden zweckgebundenen Einsatz der Mittel vorgeschrieben: - zu ca. 60 % für investive und investitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung, - im Übrigen für investive und investitionsfördernde Maßnahmen zu sozialen und kulturellen Zwecken (25 % im Bereich der öffentlichen Hand, ca. 15 % im Bereich nicht-staatlicher Träger) einzusetzen. 2.) Wann wird das Geld an die neuen Bundesländer inklusive Berlin ausbezahlt werden? Zu 2.: Die Auszahlung der Mittel an die Länder hängt von dem Inkrafttreten einer für die Auszahlung notwendigen Verwaltungsvereinbarung 2018 der BVS mit den neuen Ländern ab. Zu dem von den Ländern gemeinsam eingereichten Vorschlag hat die BVS eine nochmalige Prüfung ihrer bisherigen Auffassung angekündigt. Nach den bisherigen Ausführungen der BVS ist zu vermuten, dass es aufgrund des mit Wirkung vom 01. Juni 1990 in das Parteiengesetz der ehem. DDR eingefügten § 20b zu keiner Änderung des Verteilerschlüssels aus der Verwaltungsvereinbarung 2008 kommen wird. 3.) Wieviel Mittel wird das Land Berlin aus dem rückfließenden SED-Vermögen nach derzeitigem Stand erhalten? Zu 3.: Siehe Antwort zu 1. 4.) Ist beabsichtigt, die Gelder des rückfließenden SED-Vermögens zweckgebunden zu verwenden oder sollen die Gelder in den allgemeinen Haushalt einfließen? Wenn eine zweckgebundene Verwendung beabsichtigt wird, welche Zwecke kommen dabei aus der Sicht des Senats in Frage? Zu 4.: Die Mittel sind im Haushaltsplan 2018 im Kapitel 2990 Titel 33190 – Zweckgebundene Einnahmen vom Bund für Investitionen - und im Titel 89201 – Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen- veranschlagt. Der Zweck richtet sich nach der Verwaltungsvereinbarung der BVS mit den neuen Ländern (s. Antwort zu 1.). 5.) Ist der Verbleib des SED-Vermögens vollständig geklärt? Zu 5.: Die Klärung erfolgt durch die BVS als treuhänderischer Verwalter. Gem. Bericht der BVS mit Stand vom 31.12.2016 befinden sich noch drei verbundene juristische Personen in Abwicklung, fünf Immobilienvermögen in der Verwertung, ein Reprivatisierungsvorgang ist noch offen und zwei Rechtsvorgänge waren noch offen, von denen einer nunmehr erledigt wurde, so dass es zu der angekündigten Auszahlung kommen wird. 6.) Wie viele Verfahren sind in Sachen SED-Vermögen noch anhängig? In welcher Höhe könnte theoretisch noch ein weiterer Teil des SED-Vermögens an die Staatskasse zurückfließen? Zu 6.: Siehe Antwort zu 5. Die Höhe eines noch denkbar an das Land Berlin zurückfließbaren Vermögens hängt überwiegend vom Ausgang des noch anhängigen Prozesses ab. Berlin, den 12. Februar 2018 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-13306 S18-13306